Astrid Moysich-Lengowski
Dezernentin
Dezernat 3: Personal und Recht
Telefon: 0231 755-2122
Fax: 0231 755-2438
Adresse:
Dezernat 3: Personal
August-Schmidt-Str. 1
(Campus Süd)
44227 Dortmund
Raum 110
Das Dezernat Personal und Recht kümmert sich umfassend um alle Angelegenheiten, die mit dem Beschäftigungs- oder Dienstverhältnis zusammenhängen. Zudem werden die allgemeinen Rechtsangelegenheiten der TU Dortmund bearbeitet.
Die Abteilung ist für die Personalsachbearbeitung der Beamtinnen und Beamten von der Einstellung bis zum Ausscheiden zuständig. Dazu gehören auch die Professorinnen und Professoren (auch Honorar- und apl. Professorinnen und Professoren). Zudem werden Angelegenheiten wie Dienstreisen, Nebentätigkeiten, Umzugskosten und Beihilfen im Krankheitsfall bearbeitet.
Personalentwicklung umfasst alle Aktivitäten und Prozesse der TU Dortmund, die das Ziel haben, bei Bedarf geeignete Mitarbeiter/innen für zu besetzende Stellen aus¬zuwählen, das Potenzial vorhandener Mitarbeiter/-innen zu fördern und neue oder nach längerer Abwesenheit vom Dienst zurückkehrende Mitarbeiter/innen bedarfsgerecht einzuarbeiten. Weiterhin gehören Führungskräfteentwicklung, Mitarbeitergespräche, Arbeitszufriedenheitsanalysen, Kennzahlenermittlung und Maßnahmen des Job-Enlargement und der Job-Rotation ebenso wie die Berufsausbildung zum Aufgabengebiet der Abteilung.
Die Abteilung bearbeitet die Personalangelegenheiten der Tarifbeschäftigten von der Einstellung bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Daneben werden auch die wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte verwaltet sowie Gastvorträge und Lehraufträge genehmigt.
Das Justitiariat ist die Rechtsabteilung der TU Dortmund und vertritt deren rechtlichen Interessen außergerichtlich und gerichtlich. Das Justitiariat berät nicht in privaten Angelegenheiten der Hochschulmitglieder und –angehörigen.
Die Stabsstelle Chancengleichheit, Familie und Vielfalt übernimmt das Prozessmanagement bei der Umsetzung der forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der DFG und entwickelt Vorschläge für Strategien, Instrumenten und praktikablen Methoden zu deren Umsetzung.Sie entwickelt Projekte zur Förderung der Chancengleichheit, Vereinbarkeit und Kultur der Vielfalt und führt diese durch.
Weiterhin berät sie die Hochschulleitung im Aufgabenfeld der Stabsstelle und arbeitet mit anderen Dezernaten, Einrichtungen und den Fakultäten der TU zusammen.