Das Rektorat leitet die Universität. Zu den Leitungsaufgaben gehören insbesondere die kontinuierliche Hochschulentwicklungsplanung, die Verteilung von Stellen und Mitteln sowie die Evaluation der Erfüllung der Hochschulaufgaben. Außerdem obliegen dem Rektorat alle Angelegenheiten und Entscheidungen, für die nicht ausdrücklich eine andere Zuständigkeit festgelegt ist.
Das Rektorat entscheidet in Zweifelsfällen über die Zuständigkeit der Gremien. Es legt jährlich öffentlich Rechenschaft über die Erfüllung der Aufgaben der Universität ab und gibt den Studierendenvertretern im Senat mindestens einmal im Semester Gelegenheit zur Information und Beratung in Angelegenheiten des Studiums.
Das Rektorat besteht aus der Rektorin als der Vorsitzenden, vier Prorektoren und dem Kanzler. Das Rektorat wird vom Hochschulrat gewählt und durch den Senat bestätigt.

Tel.: (0231) 755-7550

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