Master of Arts (M.A.): 2 Semester und 1 Semester Abschlussarbeit für den Master
Winter- und Sommersemester
Bachelor: Örtliche Zugangsbeschränkung
Master: Informationen
Diese Studienphase ist eher als ‚projektbezogen' zu bezeichnen. Zwar sind die Komplemente abgeschlossen, weitere interdisziplinäre Arbeit ist aber sehr wünschenswert.
Im Zentrum des postgradualen Studiums steht die Abschlussarbeit (Masterarbeit). Das Thema der Arbeit soll im Regelfall aus der Kern-Einheit (Sprachwissenschaften) sein, kann aber auch im Ausnahmefall (auf Antrag) aus einem Komplement sein. Die Studierenden haben ein Vorschlagsrecht. Das Thema wird von dem/der durch den Prüfungsausschuss bestellten Prüfer/in festgelegt und dem Prüfungsamt mitgeteilt. Die Arbeit soll in der Regel auf Deutsch verfasst werden, mit Zustimmung von dem/der Prüfer/in kann sie auch in englischer Sprache (mit deutscher Zusammenfassung) geschrieben werden. Der Umfang soll maximal 120 Seiten betragen. Die eigentliche Bearbeitungszeit umfasst 4 Monate, bei empirischen Arbeiten 6 Monate. Das Thema kann nur einmal (in den ersten 2 Monaten der Bearbeitungszeit) zurückgegeben werden. Begutachtet wird die Arbeit durch die/den Themensteller/in und eine/n weitere/n Prüfer/in. Die Abschlussarbeit sollte projektorientiert an bestehende Studien- und Praktikumserfahrungen anschließen und stellt eine Vertiefung der im Bachelor- und Masterstudium erworbenen theoretischen Zusammenhänge dar. Sie sollte berufsleitbildorientiert einen diesbezüglich zentralen Sachverhalt näher untersuchen.
Die Studierenden sollen sich möglichst früh eine Betreuerin/ einen Betreuer für die Masterarbeit suchen, sodass sie kontinuierlich beraten werden können und eine frühzeitige Orientierung und Schwerpunktsetzung möglich sind. Doktorandenkolloquien oder Examenskolloquien sollen für diese Gruppe von Studierenden geöffnet werden, damit sie dort ihre Projektideen zur Diskussion stellen können.
Der international anerkannte Bachelor-Abschluss (B. A.) vermittelt bereits nach einer Regelstudienzeit von 7 Semestern grundsätzlich die Fähigkeit zur qualifizierten berufsfeldbezogenen Arbeitsaufnahme in Abhängigkeit von den gewählten Studieneinheiten und der erworbenen einschlägigen Praxiserfahrung. Je nach gewählter Kombination bieten sich berufliche Ansatzmöglichkeiten im wirtschaftlichen Bereich in den Feldern Beratung, Training, Personalentwicklung; in der interkulturellen oder öffentlichen/medialen Kommunikation. Neben den o. g. Berufsfeldern sollten Absolventinnen und Absolventen auch Beschäftigungsfelder im privatwirtschaftlichen Bereich wie Öffentlichkeitsarbeit Personalwesen, Marketing oder Unternehmensberatung mit in ihre Überlegungen einbeziehen. Der Master-Abschluss (M. A.) qualifiziert für Tätigkeitsfelder, die vertiefte Kenntnisse im Bereich der Sprachwissenschaften voraussetzen. Er vermittelt nach weiteren drei Semestern inkl. Abschlussarbeit über die bereits oben genannten Bereiche hinaus auch die Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten. Hierdurch erschließen sich weitere berufliche Möglichkeiten im universitären Bereich und bei wissenschaftlichen Forschungsinstituten. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, nach dem Abschluss des Masterstudiengangs ein Promotionsstudium aufzunehmen. Bei entsprechender Qualifikation kann ein Masterstudium auch nach bereits erfolgtem Berufseinstieg noch durchgeführt werden.