Bildungswissenschaften (HRSGe/GyGe/G/SP/BK)
Zusammenfassung
Abschluss | Master of Education (M.Ed.) für Lehramt |
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Fachbereich | Lehramt |
Regelstudienzeit | 4 Semester |
Zulassungsbeschränkung |
keine
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Studienbeginn |
Wintersemester
Sommersemester |
Sprache | deutsch |
Einschreibvoraussetzungen | |
Weitere Informationen | Webseite DoKoLL |
Kurzportrait
An den Bildungswissenschaften sind neben der Erziehungswissenschaft als Kerndisziplin die Disziplinen beteiligt, die sich mit Bildungs- und Erziehungsprozessen, mit Bildungssystemen sowie deren Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Dies sind vor allem die Psychologie, die Soziologie, die Rehabilitationswissenschaften und die Berufspädagogik. Durch die Bildungswissenschaften werden die angehenden Lehrer*innen befähigt, auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen Schulentwicklung, gesellschaftliche Auseinandersetzungen um Bildung und Erziehung sowie Lehr/Lernprozesse zu reflektieren, zu planen und zu organisieren, diese Prozesse zu bewerten und zu evaluieren.
Aufgrund der Vorgaben des Lehrerausbildungsgesetzes (LABG) und der Lehramtszugangsverordnung sind die bildungswissenschaftlichen Anteile für die einzelnen Lehramtsstudiengänge unterschiedlich stark ausgeprägt.
Im Bachelorstudium sind verpflichtend für alle Lehramtsstudiengänge zwei erziehungswissenschaftliche Kernmodule zu studieren, die zentrale Gegenstandsbereiche der Erziehungswissenschaft allgemein und der Schulpädagogik im Besonderen behandeln. Diese Module führen in grundlegende theoretische und historische Perspektiven sowie basale Wissensbestände von Erziehungswissenschaft und Allgemeiner Didaktik ein und vermitteln ein grundlegendes Theorieverständnis. Die Module bilden zugleich die Grundlage, an die die Fächer und Fachdidaktiken anknüpfen werden. Im Masterstudium werden die erziehungswissenschaftlichen Theorie- und Methodenkenntnisse je nach Lehramt in unterschiedlicher Ausprägung vertieft.
Neben den für alle Lehramtsstudiengänge verpflichtenden erziehungswissenschaftlichen Kernmodulen gibt es ein Pflichtmodul zur Diagnose und individuellen Förderung. Zudem werden für die einzelnen Lehrämter jeweils unterschiedliche Profilbildungen vorgenommen.
Im Masterstudium setzt sich die Profilbildung fort durch je ein schulformspezifisches Pflichtmodul für das Lehramt an Grundschulen, an Haupt-Real-, Sekundar- und Gesamtschulen sowie an Berufskollegs. Für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung ist aufgrund der Vorgaben des LABG und des zur Verfügung stehenden Studienvolumens für die Bildungswissenschaften keine weitere Profilbildung vorgesehen.
Berufs- und Tätigkeitsfelder
Eine Analyse des Ministeriums für Schule und Weiterbildung dient den Abiturient*innen, Studierenden sowie allen anderen am Lehrerberuf Interessierten und berät sie zu ihrer Berufswahl im Hinblick auf die Prognosen/Chancen des Lehrkräftebedarfs in Nordrhein-Westfalen.
Weiterführende Informationen
Übergreifende Zulassungsbeschränkungen
Zwei Fremdsprachen
Für alle Lehramtsstudiengänge werden Kenntnisse in zwei Fremdsprachen vorausgesetzt, die in der Regel durch den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife nachgewiesen werden.
Weitere Fremdsprachen
Für einige Fächer im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen sieht die Lehramtszugangsverordnung den Nachweis von Kenntnissen in weiteren Fremdsprachen als Zulassungsvoraussetzung für den Master of Education vor. Folgende Nachweise werden gefordert:
Für Englisch: Kenntnisse auf dem Niveau eines Kleinen Latinums
Für Kath. Religionslehre: Latinum
Für Ev. Religionslehre: Graecum und Latinum oder Graecum und Hebraicum
Für Philosophie: Kenntnisse auf dem Niveau eines Kleinen Latinums oder Graecum
Besonderheiten für das Fach Englisch
Das Studium des Faches Englisch erfordert einen mindestens 12-wöchigen Aufenthalt im englischsprachigen Ausland, der organisatorisch und fachlich durch das Institut für Anglistik und Amerikanistik ermöglicht und gefördert wird.
Zusätzliche Erfordernisse für ausgebildete Lehrkräfte in der katholischen und evangelischen Religionslehre
In den Fächern katholische und evangelische Religionslehre ist neben der staatlichen zusätzlich die kirchliche Lehrerlaubnis erforderlich. Deshalb ist es notwendig, dass mit der Bewerbung auch die kirchliche Unterrichtserlaubnis nachgewiesen wird. Andernfalls muss dieses Unterrichtsfach unberücksichtigt bleiben. Sofern die endgültige kirchliche Unterrichtserlaubnis noch nicht erteilt wurde, ist die vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis einzureichen. Liegen Gründe vor, die einer kirchlichen Unterrichtserlaubnis für Religionslehre entgegenstehen könnten, sind diese mitzuteilen.
Praktika
Informationen zu den im Lehramtsstudium erforderlichen Praxisphasen erhalten Sie auf den Seiten des DoKoLL.
Für das Lehramt an Berufskollegs muss eine 52-wöchige fachpraktische Tätigkeit nachgewiesen werden.