Anerkennung von Prüfungsleistungen
Rechtsgrundlage für die Anerkennung von Prüfungsleistungen und sonstiger Kenntnisse und Qualifikationen ist die PDF Anerkennungsordnung für alle Bachelor- und Masterstudiengänge an der Technischen Universität Dortmund (vom 10. Dezember 2021). Soweit Ordnungen der TU Dortmund Regelungen enthalten, die von den Bestimmungen der Anerkennungsordnung abweichen, gilt diese Ordnung vorrangig.
Keine Anerkennung möglich bei bereits begonnenem Prüfungsverfahren!
Eine Anerkennung bezogen auf ein Modul, in dem das in der Prüfungsordnung vorgesehene Prüfungsverfahren für die Studierende oder den Studierenden bereits begonnen hat, ist ausgeschlossen. Das Prüfungsverfahren beginnt mit der ersten Anmeldung zu einer Prüfung. Nur im Falle einer fristgerechten Abmeldung gilt das Prüfungsverfahren als nicht begonnen.
Für die Beantragung der Anerkennung nutzen Sie bitte den PDF Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen. Welche Unterlagen einzureichen sind, ist dem Antrag zu entnehmen.
Zuständig für die Anerkennung von Prüfungsleistungen ist grundsätzlich der jeweilige Prüfungssauschuss. Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse sowie möglicherweise davon abweichende Ansprechpersonen in den Fakultäten finden Sie nachfolgend.



















