50 Jahre – 50 Köpfe: Drei Fragen an Elisabeth Mauve zur Einführung des Semestertickets
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Studierende können in ganz NRW den öffentlichen Personennahverkehr mit dem Semesterticket kostenlos nutzen. Dieses Ticket begleitet Elisabeth Mauve, die Geschäftsführerin des Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) an der TU Dortmund, nahezu ihr gesamtes Berufsleben. Die TU Dortmund war die erste Universität in NRW, die das Ticket einführte, fast alle anderen Hochschulen folgten. So selbstverständlich das Ticket inzwischen ist, so „holperte“ es bei seiner Einführung doch gewaltig.
Frau Mauve, warum war das Semesterticket umstritten?
Als das Ticket 1992 eingeführt werden sollte, regte sich vereinzelter Widerstand. Es ging um die grundsätzliche Frage, welche Leistungen der AStA zum Wohl der Studierenden einkaufen und ihnen anschließend in Rechnung stellen durfte. Warum sollte ein Student, eine Studentin, der oder die zum Beispiel mit dem eigenen Auto zur Universität kam, ein Ticket für den öffentlichen Nahverkehr verpflichtend über den Semesterbeitrag kaufen müssen? Mit einer Urabstimmung unter den Studierenden, die mit 90 Prozent Zustimmung endete, wurde das Semesterticket auf den Weg gebracht. Die Klage gegen das Ticket kam schließlich von einem Studenten, der in Münster wohnte, das Ticket bezahlen musste und es aber erst ab Lünen nutzen konnte. Das erste Ticket umfasste nämlich nur das Netz der Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) und war nicht wie heute für ganz NRW gültig. Schließlich gab es bei einigen Studierenden die Befürchtung, dass sie nach dem Ticket weitere Dinge über den Sozialbeitrag bezahlen müssten, von denen sie glaubten, dass sie für ein Studium nicht unbedingt notwendig sind.
Letztlich hat der AStA den Rechtsstreit aber gewonnen . . .
Ja, wobei wir uns nicht sicher waren, wie die Richter entscheiden würden. Sie haben das Semesterticket dann nur unter den vom AStA selbst auferlegten Maßnahmen durchgewunken. Es gibt eine Reihe von Erstattungsgründen: Studierende, deren finanzielle Situation es nicht zulässt, das Ticket zu erwerben, müssen das Ticket ebenso wenig bezahlen wie zum Beispiel beurlaubte Studierende oder Studierende, die im Auslandssemester sind. Die Liste der Erstattungsgründe ist lang. Es gibt bei den aktuell rund 34.000 Studierenden etwa 1.100 Erstattungen je Semester. Es ist meine Aufgabe, sämtliche Erstattungsansprüche zu prüfen. Das ist eine aufwändige Sache, weil nach der HWVO – der Haushalts- und Wirtschaftsführungs-Verordnung – alles noch auf Papier abgerechnet werden muss. Dabei ist das Ticket grundsätzlich eine gute Sache: Studis kommen gut zur Uni, können grundsätzlich ihre Fahrräder, am Abend und am Wochenende sogar weitere Personen mitnehmen.
Das Ticket ist über die Jahre immer teurer geworden. Wo stehen wir heute?
Für den Sozialbeitrag werden 208,24 Euro je Semester fällig. Der Löwenanteil entfällt davon auf das Semesterticket: Der VRR stellt 143,82 Euro in Rechnung, für den Nahverkehr in Rest-NRW werden weitere 52,80 Euro fällig. Das ist für ein halbes Jahr aber immer noch deutlich billiger als ein normales Nahverkehrsticket für ganz NRW. Gestartet sind wir 1992 mit 84,00 D-Mark, die allerdings freies Fahren nur im VRR-Bereich umfassten. Insgesamt fällt der Verwaltungsanteil am Sozialbeitrag mit nur sechs Euro pro Semester gering aus. Als weitere Leistungen bezahlen die Studierenden mit ihrem Sozialbeitrag beispielsweise noch je 51 Cent für den Hochschulsport, 1,50 Euro für die Theaterflat, 25 Cent für Eldoradio und 2,30 Euro in den Härtefall-Fonds des Semestertickets, der bedürftige Studierende unterstützt. Ich finde, insgesamt ist das angemessen.
Zur Person:
Elisabeth Mauve (57) kam 1980 zum Studium nach Dortmund und blieb dann. Sie schloss das Studium als Diplom-Pädagogin ab und qualifizierte sich anschließend noch zur staatlich geprüften Betriebswirtin. Seit 1990 arbeitet sie für den AStA und ist seit Beginn des Jahrtausends Geschäftsführerin des Allgemeinen Studierendenausschuss.