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Gute wissenschaftliche Praxis an der TU Dortmund

Die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis finden ihren wesentlichen Ausdruck darin, dass Wissen­schaft­ler*innen die Methoden und Ergebnisse der eigenen wissen­schaft­lichen Tätigkeit kontinuierlich auf ihre Richtigkeit prüfen. Die Grundsätze schließen ein, dass jede*r Wissenschaftler*in sich selbst wie auch der wissen­schaft­lichen und außerwissenschaftlichen Öffentlichkeit gegenüber in allen Aspekten ihres bzw. seines wissen­schaft­lichen Handelns Ehrlichkeit ausübt.

Die Institutionen zur Sicherung der guten wissen­schaft­lichen Praxis auf Universitätsebene umfassen die beiden Ombudspersonen sowie eine Untersuchungskommission.

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