Zum Inhalt
Einschreibungsvoraussetzungen

1-Fach-Master

Diese Nachweise müssen bei der Einschreibung / Bewerbung in die genannten Master-Studiengänge eingereicht bzw. nachgewiesen werden.

Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium ist ein Bachelorabschluss in Physik oder ein vergleichbarer Abschluss.  Die Gesamtnote muss 2,8 oder besser gemäß dem deutschen Benotungssystem oder eine vergleichbare Leistung in einem anderen System sein. Darüber hinaus wird ein Nachweis über Kompetenzen in der englischen Sprache, die mindestens dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens entsprechen müssen, benötigt. Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss.

Vorausgesetzt ist ein mindestens 6-semestriger Bachelor-, Magister-oder Diplom-Studiengang einer sozial- oder verhaltenswissenschaftlichen Fachrichtung, der mindestens mit der Gesamtnote „gut“ abgeschlossen wurde sowie hinreichende Kenntnisse in Methoden der empirischen Sozialforschung (Module in empirischen Forschungsmethoden und Statistik im Umfang von mindestens 10 Leistungspunkten). Student*innen, die nicht über ausreichende Kenntnisse im Methodenbereich verfügen, müssen diese innerhalb des ersten Mastersemesters nachholen.

WEITERE INFORMATIONEN

Voraussetzung für den Zugang zum Studium ist

  1. ein mit einem Bachelorabschluss vergleichbarer Abschluss in Angewandter Informatik oder Applied Computer Science.
  2. gute Deutsch-Kenntnisse und Englisch-Kenntnisse auf fortgeschrittenem Niveau

Anträge auf Einschreibung sind über das Studierendensekretariat der TU Dortmund an den Zulassungsausschuss der Fakultät für Informatik zu richten. Wurde der Bachelorabschluss von einer deutschen Universität verliehen und beträgt der Notendurchschnitt mindestens "gut" (2,5 oder besser), erfolgt die Einschreibung unmittelbar durch das Studierendensekretariat. In allen anderen Fällen bedarf die Einschreibung der Zustimmung des Zulassungsausschusses.

WEITERE INFORMATIONEN

Eine Einschreibung unter Auflagen ist in bestimmten Fällen möglich. Bitte wenden Sie sich an die Studiengangskoordination.

WEITERE INFORMATIONEN

Eine Einschreibung unter Auflagen ist in bestimmten Fällen möglich. Bitte wenden Sie sich an die Studiengangskoordination.

WEITERE INFORMATIONEN

Zugangsvoraussetzung zum Masterstudiengang Architektur und Städtebau ist der sechssemestrige Bachelorabschluss (Bachelor of Science) im Studiengang Architektur und Städtebau an der Technischen Universität Dortmund. Bei Bewerber*innen mit einem anderen Abschluss wird anhand der einzureichenden Bewerbungsunterlagen geprüft, ob der vorliegende Abschluss gleichwertig zum geforderten Abschluss ist oder ein besonderes Potential zum erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs vorliegt. Eine Gleichwertigkeit ist in der Regel dann gegeben, wenn die Studien- und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen des Bachelorstudiengangs Architektur und Städtebau an der Technischen Universität Dortmund im Wesentlichen entsprechen. Dabei wird kein schematischer Vergleich sondern eine Gesamtbetrachtung und -bewertung vorgenommen. Die Feststellung erfolgt durch den Prüfungsausschuss.

WEITERE INFORMATIONEN

Die Zulassung erfolgt durch den Prüfungsausschuss in der Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik.

WEITERE INFORMATIONEN 

Zugangsvoraussetzung zum Masterstudiengang Bauingenieurwesen ist der sechssemestrige Bachelorabschluss (Bachelor of Science) im Studiengang Bauingenieurwesen an der Technischen Universität Dortmund. Bei Bewerber*innen mit einem anderen Abschluss wird anhand der einzureichenden Bewerbungsunterlagen geprüft, ob der vorliegende Abschluss gleichwertig zum geforderten Abschluss ist oder ein besonderes Potential zum erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs vorliegt. Eine Gleichwertigkeit ist in der Regel dann gegeben, wenn die Studien- und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen des Bachelorstudiengangs Architektur und Städtebau an der Technischen Universität Dortmund im Wesentlichen entsprechen. Dabei wird kein schematischer Vergleich sondern eine Gesamtbetrachtung und -bewertung vorgenommen. Die Feststellung erfolgt durch den Prüfungsausschuss.

WEITERE INFORMATIONEN

Zugelassen werden Kandidat*innen, die den akademischen Grad Bachelor of Science oder Bachelor of Engineering mit mindestens 180 Credits in einem einschlägigen Studiengang erworben haben. Die Gleichwertigkeit wird festgestellt, wenn die Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen des Bachelor-Studiums Bioingenieurwesen an der Technischen Universität Dortmund im Wesentlichen entsprechen. Dabei ist kein schematischer Vergleich sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen. Das Bachelorstudium muss mit einer Durchschnittsnote von 3,0 oder besser abgeschlossen worden sein oder es muss ein besonderes Potential zum erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs vorliegen. Die Feststellung erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Studierende, die an einer anderen Hochschule ein sechssemestriges Bachelor-Studium erfolgreich abgelegt haben, müssen ein viersemestriges Master-Studium absolvieren (beginnend mit dem Vorsemester).

 WEITERE INFORMATIONEN

Zugelassen werden Kandidat*innen, die den akademischen Grad Bachelor of Science oder Bachelor of Engineering mit mindestens 180 Credits in einem einschlägigen Studiengang erworben haben. Die Gleichwertigkeit wird festgestellt, wenn die Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen des Bachelor-Studiums Chemieingenieurwesen an der Technischen Universität Dortmund im Wesentlichen entsprechen. Dabei ist kein schematischer Vergleich sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen. Das Bachelorstudium muss mit einer Durchschnittsnote von 3,0 oder besser abgeschlossen worden sein oder es muss ein besonderes Potential zum erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs vorliegen. Die Feststellung erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Studierende, die an einer anderen Hochschule ein sechssemestriges Bachelor-Studium erfolgreich abgelegt haben, müssen ein viersemestriges Master-Studium absolvieren (beginnend mit dem Vorsemester).

WEITERE INFORMATIONEN

Zugelassen werden Kandidat*innen, die den akademischen Grad Bachelor of Science oder Bachelor of Engineering mit mindestens 180 Credits in einem einschlägigen Studiengang erworben haben. Die Gleichwertigkeit wird festgestellt, wenn die Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen des Bachelor-Studiums Chemieingenieurwesen an der Technischen Universität Dortmund im Wesentlichen entsprechen. Dabei ist kein schematischer Vergleich sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen. Das Bachelorstudium muss mit einer Durchschnittsnote von 3,0 oder besser abgeschlossen worden sein oder es muss ein besonderes Potential zum erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs vorliegen. Die Feststellung erfolgt durch den Prüfungsausschuss.

Das Studium umfasst - sofern das Bachelorstudium nicht mit 210 Credits absolviert wurde und individuell andere Auflagen erteilt wurden -  4 Semester inklusive eines Brückensemesters und kann in diesem Fall nur im Wintersemester begonnen werden.

WEITERE INFORMATIONEN

Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassungsvoraussetzung für das Masterstudium ist ein 1-Fach-Bachelor-Abschluss in dem Fach Chemie oder Chemische Biologie der Technischen Universität Dortmund. Ein anderer Abschluss in einem mindestens dreijährigen vergleichbaren Studiengang kann auf Antrag an den Prüfungsausschuss der Fakultät für Chemie und Chemische Biologie als vergleichbar anerkannt werden, wenn keine wesentlichen Unterschiede zum Bachelorstudiengang Chemie vorliegen.

Für die Zulassung zum Masterstudium muss das Bachelorstudium im Fach Chemie oder ein vergleichbares Studium in Deutschland mit einer Note von mindestens 3,2 oder bei einem ausländischen Abschluss mit einer mindestens gleichwertigen Note absolviert worden sein. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, so wird die Einschreibung durch das Studierendensekretariat durchgeführt.

Zusätzlich müs­sen Bewerber*innen Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 nach­wei­sen.

Antrag auf Zulassung zum Studium

Studierende mit einem Abschluss an einer Hochschule in Deutschland sollten ihre Anträge auf Zulassung zum Studium sind für das Sommersemester möglichst bis zum 15.1. und für das Wintersemester möglichst bis zum 15.7. an den Prüfungsausschuss der Fakultät für Chemie und Chemische Biologie zu richten.

Absolvent*innen eines Studiums an einer ausländischen Hochschule müssen sich bis zum 15.1. bzw. 15.7. beim Referat Internationales für ein Studium bewerben. Bei Studierenden aus dem Ausland kann bei Unklarheit über die Vergleichbarkeit des Studiums mit dem Bachelorstudium der Chemie ein Auswahlgespräch geführt werden, um die Eignung für das Masterstudium zu prüfen. Ist wegen der Bewerbung aus dem Ausland kein Auswahlgespräch möglich, wird grundsätzlich nur die Zulassung zum Bachelorstudium erteilt.

WEITERE INFORMATIONEN

Zulassungsvoraussetzungen

Für den Masterstudiengang ist ein Bachelorabschluss in dem Studiengang Chemische Biologie der Technischen Universität Dortmund die Zulassungsvoraussetzung. Ein anderer Abschluss in einem mindestens dreijährigen vergleichbaren Studiengang kann auf Antrag an den Prüfungsausschuss der Fakultät für Chemie und Chemische Biologie als vergleichbar anerkannt werden, wenn keine wesentlichen Unterschiede zum Bachelorstudiengang Chemische Biologie vorliegen. Das Bachelorstudium der Chemischen Biologie an der TU Dortmund oder ein vergleichbares Studium muss in Deutschland mindestens mit der Note 3,2 oder bei einem ausländischen Abschluss mit einer mindestens gleichwertigen Note abgeschlossen worden sein. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, so wird die Einschreibung durch das Studierendensekretariat durchgeführt.

Zusätzlich müs­sen Bewerber*innen Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 nach­wei­sen.

Antrag auf Zulassung zum Studium

Studierende mit einem Abschluss an einer Hochschule in Deutschland sollten ihre Anträge auf Zulassung zum Studium sind für das Sommersemester möglichst bis zum 15.1. und für das Wintersemester möglichst bis zum 15.7. an den Prüfungsausschuss der Fakultät für Chemie und Chemische Biologie zu richten.

Absolvent*innen eines Studiums an einer ausländischen Hochschule müssen sich bis zum 15.1. bzw. 15.7. beim Referat Internationales für ein Studium bewerben. Bei Studierenden aus dem Ausland kann bei Unklarheit über die Vergleichbarkeit des Studiums mit dem Bachelorstudium der Chemischen Biologie ein Auswahlgespräch geführt werden, um die Eignung für das Masterstudium zu prüfen. Ist wegen der Bewerbung aus dem Ausland kein Auswahlgespräch möglich, wird grundsätzlich nur die Zulassung zum Bachelorstudium erteilt. Für die Zulassung zum Studium müssen englische Sprachkenntnisse, die mindestens dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens entsprechen, nachgewiesen werden.

WEITERE INFORMATIONEN

Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium ist ein Bachelorabschluss in „Data Science“ oder "Datenanalyse und Datenmanagement" der TU Dortmund oder ein abgeschlossenes Studium von mindestens drei Jahren in den Bereichen Statistik, Informatik oder Mathematik an einer deutschen Hochschule. Dabei müssen mindestens 15 ECTS-Punkte in mindestens einem dieser Bereiche erworben sein, in den beiden anderen zusammen mindestens 15 weitere. Die Gesamtnote muss 2,5 (gut) oder besser gemäß dem deutschen Benotungssystem oder eine vergleichbare Leistung in einem anderen System sein. Darüber hinaus wird ein Nachweis über Kompetenzen in der englischen Sprache, die mindestens dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens entsprechen müssen, benötigt. Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss.

WEITERE INFORMATIONEN

Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium ist der Nachweis eines Bachelorabschlusses in den Studienfächern Statistik, Wirtschaftswissenschaften oder Mathematik oder vergleichbaren Fächern im Umfang von mindestens 180 ECTS. Dieser muss mindestens mit guter Abschlussnote (mindestens 2,7) erreicht worden sein. Darüber hinaus sind mindestens 15 ECTS im Bereich Volkswirtschaftslehre und mindestens 25 ECTS im Bereich Mathematik, Statistik, Ökonometrie und empirische Wirtschaftsforschung erforderlich. In den Modulen, die in den Bereich Mathematik, Statistik, Ökonometrie und empirische Wirtschaftsforschung  einfließen muss mindestens die Durchschnittsnote 3,0 erreicht worden sein. Auflagen zur Kompensation fehlender inhaltlicher Voraussetzungen können gefordert werden.

Zusätzlich müssen Bewerber*innen einen akademischen Lebenslauf in elektronischer Form mit einer maximalen Länge von zwei Seiten einreichen sowie Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen.

Des Weiteren muss ein Self-Assessment durchgeführt werden: Wir möchten, dass die Bewerber*innen ihre Kenntnisse in Statistik, Volkswirtschaftslehre und Ökonometrie realistisch einschätzen, damit sie selbst entscheiden können, ob das Programm für sie geeignet ist bzw. ob spezifische Vorkurse belegt werden müssen. Bei dem Self-Assessment handelt es sich lediglich um einen Test zur Selbsteinschätzung, ein Bestehen ist nicht erforderlich. Das Self-Assessment findet sich hier. Bewerber*innen können das absolvierte Self-Assessment hier einreichen. Weitere Informationen finden Bewerber*innen auf unserer Programmwebseite sowie über unsere Fakultätsseite. Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss.

WEITERE INFORMATIONEN

Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang Economics und Journalismus ist ein Bachelorabschluss in einem wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudium mit Schwerpunkt Volkswirtschaftslehre oder ein anderer vergleichbarer Abschluss in einem mindestens dreijährigen (sechssemestrigen) vergleichbaren Studiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule. 

WEITERE INFORMATIONEN

Vorausgesetzt werden ein Bachelor-Abschluss in einem einschlägigen und anerkannten (Elektrotechnik- oder Informationstechnik-) Studium mit einer Gesamtnote von 3,5 oder besser.

WEITERE INFORMATIONEN

Der Master Erziehungswissenschaft baut konsekutiv auf dem einschlägigen Bachelor-Abschluss der Fakultät Erziehungswissenschaft und Soziologie der TU Dortmund oder einem anderen als gleichwertig geltenden Abschluss anderer Hochschulen auf. Der Antrag auf Einschreibung erfolgt online über das Studierendensekretariat.

Termine, Antragsformulare usw. finden Sie unter: www.tu-dortmund.de/studierendensekretariat

Grundsätzlich gilt 

  • für Bewerber*innen aus dem BA „Erziehungswissenschaft“ der TU Dortmund:
    Sie stellen lediglich einen Antrag auf Änderung des Studiums (Voraussetzung ist ein BA-Abschluss mit mindestens „gut“, 2,5);
  • für Bewerber*innen von anderen Hochschulen:
    Sie stellen einen Antrag auf Einschreibung. Anschließend werden Ihre Unterlagen von der Fakultät geprüft und sie erhalten dann vom Studierendensekretariat eine Nachricht, ob Ihre Einschreibung genehmigt (gegebenenfalls mit Auflagen) oder abgelehnt wird.

WEITERE INFORMATIONEN

Zugangsvoraussetzung zum Masterstudiengang Immobilien- und Baumanagement ist der sechssemestrige Bachelorabschluss (Bachelor of Science) im Studiengang Bauingenieurwesen oder im Studiengang Architektur und Städtebau an der Technischen Universität Dortmund. Zusätzlich muss die Gesamtnote 2,7 oder besser sein. Bei Bewerber*innen mit einem anderen Abschluss wird anhand der einzureichenden Bewerbungsunterlagen geprüft, ob der vorliegende Abschluss gleichwertig zum geforderten Abschluss ist oder ein besonderes Potential zum erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs vorliegt. Eine Gleichwertigkeit ist in der Regel dann gegeben, wenn die Studien- und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen des Bachelorstudiengangs Bauingenieurwesen oder des Bachelorstudiengangs Architektur und Städtebau an der Technischen Universität Dortmund im Wesentlichen entsprechen. Dabei wird kein schematischer Vergleich sondern eine Gesamtbetrachtung und -bewertung vorgenommen. Die Feststellung erfolgt durch den Prüfungsausschuss.

WEITERE INFORMATIONEN

Voraussetzung für den Zugang zum Studium ist

  1. ein mit einem Bachelorabschluss vergleichbarer Abschluss in Informatik oder Computer Science.
  2. gute Deutsch-Kenntnisse und Englisch-Kenntnisse auf fortgeschrittenem Niveau


Anträge auf Einschreibung sind über das Studierendensekretariat der TU Dortmund an den Zulassungsausschuss der Fakultät für Informatik zu richten. Wurde der Bachelorabschluss von einer deutschen Universität verliehen und beträgt der Notendurchschnitt mindestens "gut" (2,9 oder besser), erfolgt die Einschreibung unmittelbar durch das Studierendensekretariat. In allen anderen Fällen bedarf die Einschreibung der Zustimmung des Zulassungsausschusses.

WEITERE INFORMATIONEN

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang ist der an der Technischen Universität Dortmund erworbene B.A. Journalistik oder ein vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannter Studienabschluss.

Zugelassen werden kann nur, wer den Bachelor-Studiengang mindestens mit der Gesamtnote „gut“ (Notendurchschnitt 2,5 oder besser) abgeschlossen hat. Außerdem muss die*der Bewerber*in ausreichende journalistische Berufserfahrung nachweisen. Das setzt den Abschluss eines mindestens zwölfmonatigen Redaktions-Volontariats bei einem aktuellen Massenmedium voraus.

Die Entscheidung über die Zulassung zum Masterstudiengang trifft der Prüfungsausschuss.

WEITERE INFORMATIONEN

Zugangsberechtigt sind Absolvent*innen, die nachfolgende Voraussetzungen erfüllen:

  • BA-Lehrerbildung mit den Kernfächern Kunst, Textilgestaltung, Kunst/Gestalten, Musik oder dem Komplementfach Kulturanthropologie des Textilen oder vergleichbare Studiengänge anderer Universitäten, sofern die Bachelorthesis zu einem wissenschaftlichen und nicht zu einem fachpraktischen Thema verfasst wurde; oder einen der Studiengänge BA-Kunstgeschichte, BA-Musikwissenschaft oder BA-Volkskunde/Europäische Ethnologie/Empirische Kulturwissenschaft/Kulturanthropologie;
  • guter bis sehr guter Abschluss (BA 2,5 und besser);
  • englische Sprachkenntnisse auf fortgeschrittenem Niveau – durch eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung mit ausgewiesenen Englischkenntnissen oder durch ein Zertifikat, das dem internationalen Standard English B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen entspricht – nachzuweisen.

WEITERE INFORMATIONEN

Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium ist ein äquivalenter Bachelorabschluss.

WEITERE INFORMATIONEN

Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium ist ein äquivalenter Bachelorabschluss.


WEITERE INFORMATIONEN

Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium Mathematik ist ein Bachelorabschluss in den Studiengängen Mathematik oder Technomathematik an der Technischen Universität Dortmund  mit überdurchschnittlichem Erfolg (Notendurchschnitt 3,0 oder besser)  oder ein vergleichbarer, überdurchschnittlicher Abschluss in einem mindestens sechssemestrigen Studiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule. Die Vergleichbarkeit ist in der Regel dann gegeben, wenn Leistungen aus dem Gebiet Mathematik im Umfang von 100 Leistungspunkten und aus einem der Nebenfachgebiete Baumechanik & Statik, Elektro- und Informationstechnik, Technische Mechanik, Chemie, Informatik, Physik, Statistik, Wirtschaftswissenschaften im Umfang von  20 Leistungspunkten erworben wurden.

WEITERE INFORMATIONEN

Den Masterstudiengang Philosophie und Politikwissenschaft kann studieren, wer signifikante Grundkenntnisse in einem sozialwissenschaftlichen, politikwissenschaftlichen oder philosophischen Fach nachweisen kann. Der erworbene Bachelor-Abschluss muss in der Regel eine überdurchschnittliche Leistung (Gesamtnote mindestens „gut“ oder ECTS-Note mindestens B) widerspiegeln. Zu den üblichen Dokumenten sollten Sie die folgenden drei Ergänzungen einreichen: Persönliches Anschreiben, Tabellarischer Lebenslauf, Motivationsschreiben (mind. 2 Seiten).

WEITERE INFORMATIONEN

Die Zulassung erfolgt durch den Prüfungsausschuss der Fakultät Physik.

WEITERE INFORMATIONEN

Zugangsberechtigt sind grundsätzlich drei Gruppen von Studierenden. Dies sind

  • Absolvent*innen in Bachelor oder Diplom Raumplanung an der TU Dortmund (Fall A)
  • Absolvent*innen in Bachelor oder Diplom Stadt-/Raumplanung an einem anderen Ort mit einem Umfang von mindestens 240 LP (Fall B)
  • Absolvent*innen in Bachelor oder Diplom Stadt-/Raumplanung an einem anderen Ort mit einem Umfang von weniger als 240 LP (Fall C)
  • Absolvent*innen in Bachelor oder Diplom Stadt-/Raumplanung aus dem Ausland (Fall D)
  • Absolvent*innen eines verwandten Studiengangs (Fall E)

Verwandte Studiengänge sind insbesondere Geographie, Landschaftsplanung, Architektur, Bauingenieurwesen und Städtebau (§3 Abs. 3 MPO 2012). Die Entscheidung trifft der Zulassungsausschuss im Einzelfall in Abhängigkeit des für die jeweils bevorstehenden zwei Semester geplanten Veranstaltungs- und Vertiefungsschwerpunkt-Angebots.

In den Fällen C, D und E wird individuell entsprechend des bisherigen Studienverlaufs, der besuchten Kurse und absolvierten Prüfungen bzw. der beruflichen Tätigkeit über ein Angleichstudium entschieden. Eine Zulassung ist grundsätzlich nur für das Semester gültig, für das sie beantragt und ausgestellt wurde. Erfolgt im betreffenden Semester keine Einschreibung, verfällt die Zulassung.

Die Zulassung von Absolvent*innen eines 6- oder 7-semestrigen Bachelorstudiengangs erfolgt mit der Auflage eines Angleichstudiums von 60 bzw. 30 Leistungspunkten. Absolvent*innen eines Studiengangs mit einem Umfang von weniger als 240 LP müssen mindestens die Differenz als Auflage erbringen (§3 Abs. 2 MPO 2012). Die genaue Ausgestaltung der Auflagen wird durch den Zulassungsausschuss der Fakultät Raumplanung festgelegt.

Bewerbungsschluss:

31. Juli (für das Wintersemester)
31. Januar (für das Sommersemester)

Bewerbungsschluss für internationale Studierende (über das Referat Internationales)

15. Juli (für das Wintersemester)
15. Januar (für das Sommersemester)

Internationale Bewerber*innen müssen als sprachliche Voraussetzung für das Studium verpflichtend an einem persönlichen Gespräch teilnehmen und einen Nachweis über die Sprachfähigkeit (DSH-2) spätestens zur Einschreibung erbringen.

WEITERE INFORMATIONEN

Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Abschlussnote von mindestens "gut" (2,3) in

  • B.A. Rehabilitationspädagogik oder
  • Diplom Rehabilitation und Pädagogik bei Behinderung;
  • B.A. Sonderpädagogik

Über Ausnahmen und die Anerkennung anderer fachlich angemessener Studienabschlüsse (z. B. BA Heilpädagogik) entscheidet der Prüfungsausschuss.
Es wird empfohlen bei Studienbeginn eine angemessene Berufserfahrung in Feldern der Behindertenhilfe und der sozialen Rehabilitation zu erwerben und/oder parallel zum Studium einer einschlägigen Berufstätigkeit nachzugehen.

WEITERE INFORMATIONEN

Die Zulassung erfolgt über den Zulassungsausschuss SPRING der Fakultät Raumplanung.

WEITERE INFORMATIONEN

Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium ist ein Bachelorabschluss in "Statistik" mit mindestens guter Abschlussnote. In begründeten Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss auch einen*e Kandidat*in mit der Abschlussnote befriedigend zulassen. Absolvent*innen von Bachelor-Studiengängen im Bereich Datenanalyse und Datenmanagement oder der Mathematik können mit Auflagen zugelassen werden. Anstelle des Bachelorabschlusses können in begründeten Fällen auch andere Abschlüsse ganz oder teilweise angerechnet werden, soweit die Gleichwertigkeit vorliegt.

WEITERE INFORMATIONEN

Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium Technomathematik ist ein Bachelorabschluss in den Studiengängen Technomathematik bzw. Mathematik an der Technischen Universität Dortmund mit überdurchschnittlichem Erfolg (Notendurchschnitt 3,0 oder besser) oder ein vergleichbarer, überduchschnittlicher Abschluss in einem mindestens sechssemestrigen Studiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule. Die Vergleichbarkeit ist in der Regel dann gegeben, wenn Leistungen aus dem Gebiet Mathematik im Umfang von 100 Leistungspunkten und aus einem der Nebenfachgebiete Baumechanik & Statik, Elektro- und Informationstechnik, Technische Mechanik im Umfang von 24 Leistungspunkten erworben wurden.

WEITERE INFORMATIONEN

Bei der Einschreibung ist die gewählte Vertiefungsrichtung anzugeben. Folgende Vertiefungen stehen zur Auswahl:

  • Profil Produktionsmanagement
  • Profil Management elektrischer Systeme
  • Profil Industrial Management

Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium ist ein äquivalenter Bachelorabschluss.

WEITERE INFORMATIONEN

Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium Wirt­schafts­mathe­matik ist ein Bachelorabschluss in den Studiengängen Wirt­schafts­mathe­matik oder Mathematik mit wirtschaftswissenschaftlichem Nebenfach an der Technischen Universität Dortmund  mit überdurchschnittlichem Erfolg (Notendurchschnitt 3,0 oder besser)  oder ein vergleichbarer, überduchschnittlicher Abschluss in einem mindestens sechssemestrigen Studiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule.  Die Vergleichbarkeit ist in der Regel dann gegeben, wenn Leistungen aus dem Gebiet Mathematik im Umfang von 70 Leistungspunkten und aus dem Gebiet der Wirtschaftswissenschaften im Umfang von  42 Leistungspunkten erworben wurden.

WEITERE INFORMATIONEN

Zugangsvoraussetzung für das Master-Studium ist ein einschlägiger Bachelor-Grad. Einschlägig ist ein Bachelor-Grad, wenn er als Abschluss eines Studienganges mit Leistungen von mindestens einem Drittel (60 Leistungspunkte) in Betriebs- und/oder Volkswirtschaftslehre sowie von mindestens einem Drittel (60 Leistungspunkte) in Volkswirtschaftslehre, Mathematik, Statistik und/oder Informatik verliehen wurde. Der erworbene Bachelor-Abschluss muss eine überdurchschnittliche Leistung (Gesamtnote mindestens "gut" (2,5) oder ECTS-Grad mindestens B) widerspiegeln.

WEITERE INFORMATIONEN

Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Masterstudiengang erfüllt, wer den acht-semestrigen Bachelorstudiengang Wissenschaftsjournalismus an der Technischen Universität Dortmund oder einen vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannten Studiengang Wissenschaftsjournalismus erfolgreich absolviert hat. Als gleichwertig gilt nur, wenn der Studiengang ein mindestens 12-monatiges Volontariat in einem vom Prüfungsausschuss anerkannten Medienbetrieb beinhaltet oder ein solches Volontariat zusätzlich zum Studium des Wissenschaftsjournalismus geleistet wurde. Zugelassen werden kann nur, wer den Bachelorstudiengang mindestens mit der Gesamtnote „gut“ (Notendurchschnitt besser oder gleich 2,5) abgeschlossen hat. In begründeten Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss den*die Bewerber*in auf der Basis eines Auswahlgesprächs auch bei einer schlechteren Gesamtnote zum Masterstudium zulassen.

WEITERE INFORMATIONEN