An der TU Dortmund ist eine Einschreibung/Umschreibung als Promotionsstudent*in zwingend erforderlich. Dies gilt auch für Promovierende, die in einem Arbeitsverhältnis mit der TU Dortmund stehen, z.B. als Wissenschaftliche Mitarbeiter*in. Die Einschreibung/Umschreibung zur Promotion ist grundsätzlich jederzeit im laufenden Semester möglich. Der zu entrichtende Semesterbeitrag für Promotionsstudierende unterscheidet sich nicht von dem Semesterbeitrag für Studierende.
Sie können sich in unserem Campusportal für Ihr Promotionsstudium einschreiben. Sofern Sie bereits an der TU Dortmund studieren, reichen Sie bitte einen Antrag auf Änderung des Studiums per E-Mail an. Sofern Rückfragen bestehen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Studierendensekretariat.
Neueinschreibung
Sollten Sie sich für Ihre Promotion neu an der TU Dortmund einschreiben oder nach einer erfolgten Exmatrikulation wieder an der TU Dortmund einschreiben, müssen Sie folgende Unterlagen hochladen bzw. einreichen:
zwingend | Hochschulabschlusszeugnis (z. B. Master, Diplom) |
zwingend | Zulassung zur Promotion. Nachweis der Zulassung durch eine Bescheinigung vom Promotionsausschuss. |
ggf. bereits an einer anderen deutschen Hochschule studiert? | Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule (Die Androhung der Exmatrikulation ist nicht ausreichend!) |
Umschreibung für bereits eingeschriebene Studierende
Sollten Sie bereits als Student*in an der TU Dortmund eingeschrieben sein, können Sie direkt einen Antrag auf Änderung des Studiums beim Studierendensekretariat einreichen.
zwingend | Antrag auf Änderung des Studiums |
zwingend | Hochschulabschlusszeugnis (z. B. Master, Diplom) |
zwingend | Zulassung zur Promotion. Nachweis der Zulassung durch eine Bescheinigung vom Promotionsausschuss. |
ggf. bereits an einer anderen deutschen Hochschule studiert? | Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule (Die Androhung der Exmatrikulation ist nicht ausreichend!) |