Zusatzstudiengänge
Diese Nachweise müssen bei der Einschreibung / Bewerbung in die genannten Zusatzstudiengänge eingereicht bzw. nachgewiesen werden:
Bilinguales Lernen
Der Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung in einem Lehramtsstudiengang (oder 1. Staatsexamen aus NRW) bzw. der Nachweis eines äquivalenten Lehramts-Bachelorstudienganges im Modellversuch „Gestufte Lehrerbildung“.
In der Fächerkombination des oben genannten Studiums muss zwingend Englisch/Anglistik zusammen mit einem weiteren Fach enthalten gewesen sein; wobei das weitere Fach weder Deutsch noch eine andere Fremdsprache sein darf.