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eine Universität ist nicht nur ein Lehr- und Forschungsbetrieb, sondern auch ein Ort der Begegnung. Es freut mich daher sehr, dass unsere Studierenden im kommenden Wintersemester wieder auf den Campus zurückkehren können. Voraussetzung dafür ist die 3G-Regel: Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist, darf an einer Lehrveranstaltung in Präsenz teilnehmen. Damit die Kontrollen möglichst zügig ablaufen, haben wir die TU-App um eine Funktion erweitert: Wer den 3G-Nachweis zentral prüfen lässt, erhält eine digitale Zutrittsberechtigung. Zugleich wollen wir digitale Angebote aufrechterhalten, nicht nur für Personen, die am Campusbetrieb nicht teilnehmen können, sondern auch, um bewährte Digitalformate beizubehalten und weiterzuentwickeln.
Unsere Erstsemester können die Zutrittsberechtigung auch nutzen, wenn sie am 11. Oktober zum Semesteranstoß ins Stadion kommen. Es ist ein Zeichen der Rückkehr zur Normalität, dass diese traditionelle Veranstaltung in diesem Jahr wieder stattfinden kann.
Welche Neuigkeiten das ausklingende Sommersemester im September gebracht hat, erfahren Sie in diesem Infobrief.
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