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zum Semesterauftakt haben sich alle Hochschulen in NRW dazu verpflichtet, gegen Machtmissbrauch vorzugehen und Strukturen zur Prävention und Beratung zu stärken. Wir sind uns mit allen Hochschulen einig, dass übergriffiges Verhalten nicht geduldet werden darf. Betroffene müssen klare Anlaufstellen haben und Hilfe bekommen, die Strukturen müssen allgemein überprüft werden.
An der TU Dortmund haben wir hier bereits wichtige Schritte unternommen: Im Sommer hat sich eine AG Machtmissbrauch konstituiert und in diesem Monat haben zwei neue Kolleginnen ihre Arbeit in der Beratungsstelle zum Schutz vor Diskriminierung und vor sexualisierter Gewalt aufgenommen. Zudem hat das Rektorat kürzlich Grundsätze zur guten Promotionsbetreuung verabschiedet, die u.a. eine Betreuungsvereinbarung vorsehen. Dies ist ein Vorgriff auf eine Gesetzesänderung, die das Wissenschaftsministerium NRW vorsieht, um Abhängigkeitsverhältnisse zu entschärfen.
Was die Selbstverpflichtungserklärung der Hochschulen darüber hinaus vorsieht und welche Maßnahmen und Anlaufstellen es an der TU Dortmund sonst noch gibt, erfahren Sie in den nachfolgenden Meldungen.
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