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Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen

Für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (HRSGe) ist das Studium von zwei Fächern sowie der Bildungswissenschaften (NC) verpflichtend.

Folgende Fächer können gewählt werden, wobei ein Fach aus der Fächergruppe 1 gewählt werden muss und dieses entweder mit einem weiteren Fach aus der Fächergruppe 1 oder mit einem Fach aus der Fächergruppe 2 kombiniert werden kann. 
Das Fach Bildungswissenschaften ist für alle Studierenden ein verpflichtender Studienbereich.
Fächergruppe 1 Fächergruppe 2

Ein anderes der Fächer aus der Auswahlliste zum 1. Unterrichtsfach
oder

*Eignungsprüfung erforderlich
 

Zulassungsbeschränkung (NC)

Das Lehramt an Grundschulen ist über das Pflichtfach Bildungswissenschaften zulassungsbeschränkt. Für die Bildungswissenschaften muss eine Bewerbung bis zum 15.07.*  erfolgen. Die Bewerbung erfolgt über das Campusportal der TU Dortmund.

*Änderungen bleiben vorbehalten

Eignungsprüfungen

Für die Fächer Kunst, Musik und Sport ist das Bestehen einer Eignungsprüfung für die Einschreibung obligatorisch.