Zum Inhalt

Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

Im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen ist das Studium zweier Unterrichtsfächer und der Bildungswissenschaften (NC) verpflichtend.

Folgende Fächer können gewählt werden, wobei ein Fach aus der Fächergruppe 1 gewählt werden muss und dieses entweder mit einem weiteren Fach aus der Fächergruppe 1 oder mit einem Fach aus der Fächergruppe 2 kombiniert werden kann. 
Das Fach Bildungswissenschaften ist für alle Studierenden ein verpflichtender Studienbereich.

*Eignungsprüfung erforderlich
** An die Stelle von zwei Unterrichtsfächern kann auch nur das Unterrichtsfach Kunst treten. Dabei können im Bachelorstudium die Kombinationen Kunst/Kulturanthropologie des Textilen oder Kunst/Kunst studiert werden, welche beide den Zugang zum M. Ed. für das 1-Fach-Lehramt Kunst ermöglichen.
*** Das Studium eines Sonderpädagogischen Förderschwerpunktes ist nur nach jährlicher Ausnahmegenehmigung des Ministeriums möglich. Studieninteressierten empfehlen wir aufgrund der beschränkten beruflichen Einsatzmöglichkeiten ein Beratungsgespräch mit dem Mitarbeiterinnen des DoKoLL.

Zulassungsbeschränkung (NC)

Das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen ist über das Pflichtfach Bildungswissenschaften zulassungsbeschränkt. Zusätzlich sind auch die Fächer Deutsch, Psychologie und Wirtschaft-Politik/Sozialwissenschaften zulassungsbeschränkt. Für diese Fächer sowie für die Bildungswissenschaften muss jeweils eine gesonderte Bewerbung bis zum 15.07.* erfolgen. Die Bewerbung erfolgt über das Campusportal der TU Dortmund.

*Änderungen bleiben vorbehalten

Einschreibvoraussetzungen

Für die Fächer Kunst, Musik und Sport ist das Bestehen einer Eignungsprüfung für die Einschreibung obligatorisch.