Forschungsorientierte Gleichstellungsstandards
Im Jahr 2008 wurden die „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) erstmalig verabschiedet. Mit dieser Selbstverpflichtung definieren die DFG-Mitglieder personelle und strukturelle Standards für eine nachhaltige Gleichstellungspolitik in der Wissenschafts- und Hochschullandschaft. Das zentrale Ziel ist es, den Frauenanteil auf allen wissenschaftlichen Karrierestufen deutlich zu erhöhen.
Die Mitgliederversammlung der DFG hat im Jahr 2017 ihre Selbstverpflichtung zu den Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards erneut bestätigt und beschlossen, zukünftig qualitative Berichte zu wechselnden Schwerpunktthemen zu erbitten.
An der TU Dortmund bereitet die Stabsstelle Chancengleichheit, Familie und Vielfalt diese Berichte vor.
Berichte: