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Deutsche Forschungsgemeinschaft

DFG-Fachkollegienwahl ist gestartet

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Ein rotes Kreuz in einem roten Kreis. Im Vordergrund ein roter Buntstift. © Pixabay
Die Mitglieder der DFG-Fachkollegien werden von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern für vier Jahre gewählt.

Vom 21. Oktober bis zum 18. November läuft die DFG-Fachkollegienwahl. Zahlreiche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der TU Dortmund können bei dieser wichtigen Gremienwahl ihre Stimme abgeben. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Was sind die Fachkollegien der DFG?

Die 48 Fachkollegien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) bewerten die Anträge auf finanzielle Förderung von Forschungsvorhaben. Dabei kontrollieren sie auch, dass die einheitlichen Maßstäbe bei der Begutachtung gewahrt werden. Zudem beraten sie zu Fragen der Weiterentwicklung und Ausgestaltung von Förderprogrammen der DFG.

Wie sind die Fachkollegien organisiert?

Die Mitglieder der Fachkollegien werden von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern für vier Jahre gewählt. Sie sind, wie die DFG schreibt, „entsprechend dem Schwerpunkt ihrer wissenschaftlichen Arbeit jeweils einem Fach zugeordnet.“ Mehrere miteinander wissenschaftlich verzahnte Fächer bilden ein Fachkollegium. Die Struktur der Fächer und Fachkollegien wird vom Senat der DFG alle vier Jahre im Rahmen der Vorbereitung jeder Fachkollegienwahl überprüft und – sofern erforderlich – neu festgelegt. Für jedes Fach werden mindestens zwei Vertreterinnen oder Vertreter gewählt. Die Anzahl der Fachvertreterinnen beziehungsweise Fachvertreter je Fach hängt vor allem davon ab, wie viele Förderanträge in diesem Fachgebiet zu begutachten und zu bewerten sind.

Wer ist an der TU Dortmund wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind

  • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der TU Dortmund, die vor dem ersten Tag der Wahlfrist (21.10.2019) erfolgreich die mündliche Doktorprüfung abgelegt haben, sowie
  • Professorinnen und Professoren der TU Dortmund (einschließlich Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren),

wenn sie am ersten Tag der Wahlfrist eine nicht auf diesen Tag beschränkte wissenschaftlich forschende Tätigkeit ausüben.

Wie läuft die Wahl ab?

Insgesamt sind ungefähr 150.000 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wahlberechtigt und können an der Fachkollegienwahl der DFG teilnehmen. Abgestimmt wird ausschließlich online. Wahlberechtigte haben rechtzeitig vor der Wahl von ihrer Wahlstelle ein Wahlschreiben mit den persönlichen Zugangsdaten (Wahlnummer und Zugangscode) erhalten. Mit den von der Wahlstelle ausgehändigten Unterlagen erfolgt dann während der Wahlfrist (21.10.2019, 14 Uhr, bis 18.11.2019, 14 Uhr) die Stimmabgabe im Online-Wahlsystem.

 

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