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Verwaltung der TU Dortmund

Die Hochschulverwaltung sorgt für die Erfüllung der Aufgaben der TU Dortmund in Planung, Verwaltung und Rechtsangelegenheiten. Auch die Verwaltungsangelegenheiten der Organe und Gremien der Universität werden ausschließlich durch die Hochschulverwaltung wahrgenommen. Sie unterstützt insbesondere die Dekan*innen bei ihren Aufgaben. Als Mitglied des Rektorates leitet der Kanzler/die Kanzlerin die Hochschulverwaltung. Er/Sie ist Dienstvorgesetzte/r der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und Beauftragter des Haushalts.

Die Universitätsverwaltung versteht sich als Dienstleistungseinrichtung für Studierende, Lehrende, Forschende, Mitarbeiter*innen, Studieninteressierte sowie alle weiteren Angehörigen der Universität. Dabei richtet sie ihre Struktur und ihre Prozesse darauf aus, die Infrastrukturleistungen bedarfsgerecht, zeit- und kundennah zu erbringen und so die Kernaufgaben der Hochschule in Lehre und Forschung nachhaltig zu unterstützen. Diese Grundsätze finden auch Eingang in das Leitbild der Verwaltung.