Der Gasthörerstatus dient der Weiterbildung in einzelnen Wissensgebieten. Er ermöglicht den Besuch von universitären Lehrveranstaltungen ohne eine Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur).
Wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule als Ersthörer eingeschrieben sind, können Sie an der TU Dortmund als Zweithörer