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Ihre Innovation in guten Händen

Sie forschen erfolgreich an der TU Dortmund und wissen Sie, wie Spitzenforschung gelingt. Aber Erfindungen anmelden und patentieren ist Neuland für Sie? Hier kommt das CET ins Spiel: Wir helfen Ihnen, Ihre Innovationen erfolgreich abzusichern und suchen gemeinsam mit unserem Dienstleister, der PROvendis GmbH, nach Vermarktungsmöglichkeiten.

Auf einen Blick

Gesetz über Arbeitnehmererfindungen: Dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (kurz: ArbnErfG) unterliegen alle Erfindungen und technischen Verbesserungsvorschläge von Beschäftigten im privaten und im öf­fent­lichen Dienst. Der Link führt zu der Gesamtausgabe des Gesetzes.

Gesetz über Ur­he­ber­recht und verwandte Schutzrechte: Im Urheberrechtsgesetz ist der Schutz der Werke von Literatur, Wis­sen­schaft und Kunst festgelegt, den Urheberinnen und Urheber genießen. Ein Hinweis: in vielen Fällen fällt der Schutz von Software unter Urheberrecht. Der Link führt zur Gesamtausgabe des Gesetzes.

Erfindungsmeldung: Mit der Erfindungsmeldung informieren Sie die Hoch­schu­le formal über die von Ihnen getätigte Erfindung. In dieser Meldung beschreiben Sie detailliert das technische Problem, den Lösungsweg und die Vorteile zum Stand der Technik. Ferner soll beschrieben werden, in welchem Kontext die Erfindung gemacht wurde (z. B. in einem Drittmittelprojekt). Auch die Benennung aller Beteiligten ist zwingend er­for­der­lich.

Patentstrategie: Hier finden Sie die Leitlinien der Patentpolitik der TU Dort­mund.

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