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Master (1 Fach)

Architektur und Städtebau

Zusammen­fassung

Abschluss Master of Science (M.Sc.)
Fachbereich Ingenieurwissenschaften
Regel­studienzeit 4 Semester
Zulassungs­beschränkung keine
Studienbeginn Wintersemester
Sommersemester
Sprache deutsch
Einschreib­voraussetzungen

Übersicht Einschreibvoraussetzungen

Weitere Informationen Webseite Fakultät Architektur und Bauingenieurwesen

Kurzportrait

Die vertiefte Einübung der Bereiche Entwurf, Konstruktion, Geschichte und Theorie sowie Städtebau innerhalb des interdisziplinär angelegten Dortmunder Modells Bauwesen befähigt die Studierenden zu einer eigenständigen und reflektierten Anwendung der erworbenen Kenntnisse und zum eigenständigen methodischen Arbeiten, das sie in der Abschlussarbeit nachweisen. 

Die angehenden Architekt*innen werden im Dortmunder Modell Bauwesen gemeinsam mit Bauingenieur*innen ausgebildet. Dieses Modell ist einzigartig in Deutschland und verkörpert ein Lehrkonzept, das zusätzlich zu der gründlichen fachspezifischen Ausbildung in der eigenen Disziplin das Erlernen der interdisziplinären Zusammenarbeit im Team mit den anderen am Bau Beteiligten zum Ziel hat. Eine Schlüsselfunktion für das Erlernen dieser Zusammenarbeit nehmen die Projekte ein, die im Team von Studierenden der Architektur und des Bauingenieurwesens gemeinsam bearbeitet werden. So wird anhand realitätsnaher Planungsaufgaben die Grundlage für eine spätere erfolgreiche Zusammenarbeit in der Praxis geschaffen.

Das Bild zeigt den auf dem Campus Süd der TU Dortmund befindlichen Rudolf-Chadoire-Pavillon in der Frontalperspektive. © Detlef Podehl​/​TU Dortmund

Fähigkeiten und Kenntnisse

Zugangsvoraussetzung zum Masterstudiengang Architektur und Städtebau ist der sechssemestrige Bachelorabschluss (Bachelor of Science) im Studiengang Architektur und Städtebau an der Technischen Universität Dortmund. Bei Bewerber*innen mit einem anderen Abschluss wird anhand der einzureichenden Bewerbungsunterlagen geprüft, ob der vorliegende Abschluss gleichwertig zum geforderten Abschluss ist oder ein besonderes Potential zum erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs vorliegt. Eine Gleichwertigkeit ist in der Regel dann gegeben, wenn die Studien- und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen des Bachelorstudiengangs Architektur und Städtebau an der Technischen Universität Dortmund im Wesentlichen entsprechen. Dabei wird kein schematischer Vergleich sondern eine Gesamtbetrachtung und -bewertung vorgenommen. Die Feststellung erfolgt durch den Prüfungsausschuss.

Berufs- und Tätigkeitsfelder

Durch den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums beweisen die Absolvent*innen, dass sie die Qualifikation für eine anschließende wissenschaftliche Tätigkeit im Bereich der Forschung und Entwicklung und für eine selbständige technische Umsetzung in der Planung und Ausführung besitzen, z.B. als Projektleitleiter*innen in Architekturbüros, als selbständige freiberufliche Architekt*innen, für Führungsaufgaben in der Bauindustrie, für leitende Tätigkeiten in der Projektentwicklung und im höheren öffentlichen Dienst.