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Neunte Altersberichtskommission berufen

Prof. Martina Brandt übernimmt Vorsitz der Altersberichtskommission

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Eine Gruppe von Menschen vor einem Banner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend © Jens Liebchen
Prof. Martina Brandt (3.v.l.) wurde von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Mitte) zur Vorsitzenden der Altersberichtskommission berufen.

Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, hat am 6. Juli die Mitglieder der Neunten Altersberichtskommission berufen. Martina Brandt, Professorin für Sozialstruktur und Soziologie alternder Gesellschaften an der TU Dortmund, übernimmt den Vorsitz. Die Kommission wird den nächsten Bericht zur Lage der älteren Generation in Deutschland erarbeiten. Die Mitglieder werden sich mit dem Thema „Alt werden in Deutschland - Potenziale und Teilhabechancen“ auseinandersetzen.

Alt werden in Deutschland ist geprägt von großer Vielfalt. Die Sachverständigenkommission soll daher in ihrem Bericht die unterschiedlichen Lebenssituationen älterer Menschen aufzeigen. Dabei – und bei den Teilhabemöglichkeiten der Älteren – sollen wesentliche Veränderungen der letzten Zeit sowie zu erwartende Entwicklungen in der nahen Zukunft herausgearbeitet werden. Auch die Veränderungen durch die Corona-Pandemie sollen thematisiert werden. Zudem wird vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung auch auf die Generation der Baby-Boomer eingegangen und untersucht, welche Chancen und Herausforderungen durch deren Älterwerden entstehen.

 „Wo Herausforderungen sind, sind Chancen – wir nehmen die Herausforderung als Sachverständigenkommission für den neunten Altersbericht gerne an, ergreifen die Chance, Potenziale des Älterwerdens in Deutschland zu beleuchten und freuen uns auf spannende Jahre“, sagt Prof. Brandt.

Der Bericht der Expert*innen soll bis Ende März 2024 vorliegen. Die Arbeit der Sachverständigenkommission wird begleitet von der Geschäftsstelle Altersberichte der Bundesregierung am Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA). Die Altersberichte der Bundesregierung gehen zurück auf einen Beschluss des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 1994. Demnach hat die Bundesregierung die Aufgabe, in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Lebenssituation der älteren Menschen in der Bundesrepublik Deutschland zu erstellen. Die Erarbeitung der Berichte erfolgt durch weisungsunabhängige Sachverständigenkommissionen, die mit Expert*innen unterschiedlicher Fachrichtungen besetzt werden.

Zur Website der Neunten Altersberichtskommission

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