Studium und Lehre
Organisatorisches
Für viele Studiengänge an der TU Dortmund war eine Umschreibung in den Master bereits vor der Coronakrise zu jedem Zeitpunkt möglich. Diese Regelung ist bereits für das Sommersemester 2020 und Wintersemester 2020/21 auf alle Studiengänge ausgeweitet worden und gilt auch im Sommersemester 2021 für alle Studiengänge. Die einzige Ausnahme gilt für Lehramtsstudierende, die ins Praxissemester starten wollen: Hier musste die Umschreibung in den Master bis zum 14. Mai 2021 erfolgen.
Die Vorlesungszeit des Wintersemesters 2020/21 endete für alle Fachsemester am 12. Februar 2021. Die Vorlesungszeit des Sommersemesters 2021 beginnt am 12. April.
Für alle im Sommersemester 2020 und/oder im Wintersemester 2020/2021 eingeschriebenen Studierenden erhöht sich laut Corona-Epidemie-Hochschulverordnung die individualisierte Regelstudienzeit um jeweils ein Semester. Wurde die individualisierte Regelstudienzeit bereits für das Sommersemester 2020 um ein Semester erhöht, wird diese um ein weiteres Semester erhöht, wenn die betroffenen Studierenden auch im Wintersemester 2020/2021 an der TU Dortmund eingeschrieben oder zugelassen sind.
Die TU Dortmund plant für das Sommersemester 2021 einen hybriden Lehrbetrieb: Da Abstands- und Hygieneregeln wegen der Corona-Pandemie weiterhin notwendig sein werden, sind vollbesetzte Hörsäle ab April undenkbar. Ein Großteil der Lehrveranstaltungen wird deshalb weiterhin digital stattfinden. Labor- und Werkstattpraktika können jedoch ebenso wenig online angeboten werden wie praktische Übungen in Fächern wie Musik, Kunst, Sport oder Journalistik. Geschätzt betrifft dies rund 20 Prozent der 33.400 Studierenden der TU Dortmund. Für diese Gruppe sowie für Beschäftigte plant die TU Dortmund ein Testangebot, damit sie sicher in Präsenz arbeiten können und das Infektionsgeschehen kontrolliert werden kann. Detaillierte Informationen dazu sowie das Strategiepapier der TU Dortmund finden Sie hier.
In Kreisen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz über 200 kann entsprechend der Corona-Regionalverordnung der Bewegungsradius auf 15 Kilometer eingeschränkt werden. Anwohnerinnen und Anwohner dürfen diesen Bereich dann nur aus triftigem Grund verlassen. Hochschulen dürfen von Studierenden aufgesucht werden, wenn gewichtige Gründe vorliegen, zum Beispiel die Teilnahme an ausnahmsweise zulässigen Lehrveranstaltungen oder Prüfungen. Sofern ein Nachweis zu erbringen ist, sollen Studierende der TU Dortmund dafür ihre UniCard vorlegen.
Präsenzbetrieb
Entsprechend der Corona-Schutzverordnung dürfen Lehrveranstaltungen nur dann in Präsenz zugelassen werden, „wenn diese nicht ohne schwere Nachteile für die Studierenden oder Auszubildenden entweder ohne Präsenz durchgeführt oder verschoben werden können“ (§6 Abs. 1). Dafür gelten weiterhin die einschlägigen Abstands- und Hygienemaßnahmen. Es ist erforderlich, die Begründung für die Ausnahmefälle zu dokumentieren. Eine Ausnahme besteht laut §9 Abs. 4 zudem weiterhin für sportpraktische Übungen.
Die Zentralbibliothek und die Emil-Figge-Bibliothek sind nur noch für Angehörige der TU Dortmund für die Abholung vorbestellter Medien sowie deren Rückgabe geöffnet. Die Lernplätze können bis auf Weiteres nicht mehr gebucht werden, alle Reservierungen wurden storniert. Die weiteren Lernplätze auf dem Campus bleiben vorerst geschlossen.
Digitale Lehre
Bereits vor der Corona-Krise hat die TU Dortmund digitale Plattformen wie LSF und Moodle zur Verfügung gestellt. Zudem hat die TU-Dortmund massiv ihre IT-Infrastruktur ausgebaut, um Lehrveranstaltungen auch live und interaktiv übertragen zu können, insbesondere über Webex und Zoom. Das ITMC hat zudem Kameras beschafft, die das Aufzeichnen von Lehrveranstaltungen im Hörsaal erleichtern, indem sie den Dozenten oder die Dozentin verfolgen. Studierenden stehen Campuslizenzen für MATLAB, Zoom und Sciebo zur Verfügung. Weitere Informationen zu Campuslizenzen und zum Download finden Sie im ServicePortal.
Das TU-Webportal „Digitale Lehre“ gibt einen Überblick über Konzepte und Tools. In Moodle finden sich zudem ausführliche Handreichungen zu den Online-Tools. In einem zweiten Moodle-Raum finden Lehrende seit Mitte Januar ein stetig wachsendes Angebot an Hilfestellungen zum Thema Digitale Prüfungen. Der Bereich Hochschuldidaktik des Zentrums für HochschulBildung (zhb) und das ITMC bieten Weiterbildungen zum Thema Digitale Lehre an.
Zudem bietet das ITMC im Wechsel mit der UB, dem zhb und der Ingenieurdidaktik täglich von 14 bis 15 Uhr eine Online-Sprechstunde zu digitalem Lehren und Lernen an.
Bei technischen Fragen können sich Lehrende (ebenso wie Studierende) an den ServiceDesk des ITMC wenden. Der ServiceDesk ist per E-Mail erreichbar sowie telefonisch montags bis donnerstags von 7:30 bis 17:00 Uhr und freitags von 7:30 bis 16:00 Uhr unter 0231 755-2444.
Nein, der unerlaubte Mitschnitt von Online-Veranstaltungen der TU Dortmund und dessen Verbreitung verletzen Urheber- und Persönlichkeitsrechte der Beteiligten und sind somit nicht zulässig. Die TU Dortmund behält sich vor, im Falle von Verstößen rechtliche Schritte einzuleiten. Lehrende finden im ServicePortal Hinweise zur Rechtslage und Handlungsempfehlungen.
Für digitale Lehrveranstaltungen sollen keine strengeren Regeln gelten als für Präsenzveranstaltungen. Wie in Präsenzveranstaltungen kann auch in digitalen Veranstaltungen die Anwesenheit anhand der Namen der Teilnehmenden dokumentiert werden, sofern eine berechtigte Anwesenheitsverpflichtung besteht. Darüber hinausgehende Anforderungen, zum Beispiel die Kamera einzuschalten, gibt es nicht.
Prüfungen
Die vom Land NRW erlassene Corona-Epidemie-Hochschulverordnung hat das Rektorat dazu ermächtigt, im Benehmen mit den Fakultäten unter anderem prüfungsrechtliche Regelungen zu erlassen, die die geltenden Prüfungsordnungen vorübergehend ergänzen oder ersetzen. So soll den Herausforderungen durch die Coronakrise begegnet werden. Die TU Dortmund hat daher im Sommersemester 2020 erstmals eine Corona-Ordnung für den Studien- und Prüfungsbetrieb beschlossen. Diese trifft etwa Regelungen zu Einschreibevoraussetzungen, zur Prüfungsform, zu Freiversuchen, der Anerkennung von Prüfungsleistungen, zu berufspraktischen Studienphasen und zu Vorleistungen für Prüfungen. Am 23. Dezember 2020 ist eine Änderung der Corona-Ordnung in Kraft getreten, die für das Wintersemester 2020/21 neue Regelungen zu Bonusversuchen und Regelstudienzeit umfasst. Am 5. Februar 2021 wurde eine Regelung zu Online-Prüfungen ergänzt. Die Ordnung gilt bis zum Ende des Sommersemesters 2021. Weitere Informationen finden Sie unter „Hochschulrecht“.
Im laufenden Wintersemester sollen durchgängig bevorzugt digitale Prüfungen angeboten werden, um den Infektionsschutz zu gewährleisten, Planungssicherheit zu schaffen und Verzögerungen im Studienfortschritt zu vermeiden. Details zu digitalen Prüfungen sind in den FAQ unter einer eigenen Kachel zu finden.
Prüfungen, die zwingend in Präsenz stattfinden müssen, dürfen ab Mitte Februar in absoluten Ausnahmefällen in Präsenz erfolgen, wenn sie gemäß Punkt 3.1 der gültigen Allgemeinverfügung des Landes NRW zulässig sind. Dies ist derzeit der Fall, wenn sie „aus tatsächlichen Gründen nicht verlegt werden“ können. Da der Klausurzeitplan unweigerlich an die Verfügbarkeit räumlicher Kapazitäten gekoppelt ist, können insbesondere jene Prüfungen, für die im März eigens die Westfalenhallen angemietet worden sind, nicht verschoben werden. Da sich jedoch inzwischen abzeichnet, dass dort nun weniger Prüfungen stattfinden werden als geplant, könnten sehr große Kohorten geteilt werden, um zwischen den Prüfungsplätzen Abstände von mehr als 1,5 m zu gewährleisten. Auf Wunsch werden vor Ort wahlweise OP- oder FFP2-Masken zur Verfügung gestellt.
Eine Zusammenfassung der Hygieneregeln für Klausuren findet sich im ServicePortal.
Die TU Dortmund eröffnet derzeit die Möglichkeit, mündliche Prüfungen per Videokonferenz durchzuführen. Die Corona-Epidemie-Hochschulverordnung erlaubt dies ausdrücklich. Sollten Prüfungen nach den Bestimmungen der Allgemeinverfügung trotzdem in Präsenz stattfinden, muss dies gegenüber dem Rektorat begründet werden.
Im ServicePortal ist ein Leitfaden für Videoprüfungen verfügbar.
Sofern berechtigte Gründe vorliegen (beispielsweise, wenn keine Messungen im Labor vorgenommen werden können), kann in Absprache mit der Prüferin oder dem Prüfer und gegebenenfalls in Abstimmung mit dem zuständigen Prüfungsausschuss die Abgabefrist von fristgebundenen Arbeiten (Abschlussarbeiten, Hausarbeiten, TP-Bericht etc.) auf Antrag individuell verlängert werden. Bei Abschlussarbeiten ist die Zentrale Prüfungsverwaltung darüber durch die Prüferin oder den Prüfer zu informieren. Die Anmeldung von Abschlussarbeiten ist digital möglich, Details sind mit der Zentralen Prüfungsverwaltung und der Betreuerin oder dem Betreuer zu klären.
Im Wintersemester 2020/21 gelten an der TU Dortmund die üblichen Abmeldefristen, die in den jeweiligen Prüfungsordnungen festgelegt sind. Kann man die Prüfung kurzfristig krankheitsbedingt nicht antreten, so muss wie üblich ein Nachweis eingereicht werden. Wird die Prüfung aus kurzfristigen besonderen Umständen, die der Pandemie geschuldet sind, versäumt, so sind die Gründe gegenüber der/dem Prüfungsausschussvorsitzenden und/oder der Prüfungsverwaltung glaubhaft darzulegen.
Ja, aufgrund der zunehmenden Beschränkungen im Lehrbetrieb gelten für das Wintersemester 2020/21 seit dem 23. Dezember dieselben Regelungen wie im Sommersemester zuvor: Prüfungen, die im Sommersemester 2020 oder im Wintersemester 2020/2021 abgelegt und nicht bestanden werden, gelten als nicht unternommen. Jeder dieser Freiversuche gilt einmalig in jedem Prüfungsverfahren im Sinne eines weiteren Versuchs (Bonusversuch). Wird die im Bonusversuch unternommene Prüfung nicht bestanden, ergibt sich kein weiterer Bonusversuch. Der Bonusversuch gilt auch für Prüfungen, die zur Prüfungsphase des Wintersemester 2020/21 gehören, aus organisatorischen Gründen aber nach dem 31. März 2021 abgelegt werden.
Der Bonusversuch gilt nicht für Abschlussarbeiten und für Prüfungen, die aufgrund eines Täuschungsversuchs nicht bestanden oder als nicht ausreichend bewertet wurden. Über einen Bonusversuch bei weiteren Prüfungsformen – beispielsweise Planungsentwürfe, Hausarbeiten oder Vorträge – entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss.
Studierenden, die krankheitsbedingt einer Corona-Risikogruppe angehören, stehen verschiedene Wege offen, um Einsicht in Prüfungsunterlagen zu nehmen. So können besondere Hygienemaßnahmen vor Ort getroffen werden, Termine können individuell verschoben werden oder es kann auf Antrag eine elektronische Einsichtnahme gemäß §9 der Corona-Ordnung der TU Dortmund erfolgen. Die Studierenden müssen dafür bei der Prüferin oder dem Prüfer einen Antrag einreichen und mit einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen, dass sie zu einer Risikogruppe gehören. Nähere Informationen dazu finden Sie in einem Leitfaden im ServicePortal.
Finanzielles und Beratung
Die Höhe des Semesterbeitrags von 315,87 Euro legen das Studierendenparlament sowie das Studierendenwerk fest. Der Semesterbeitrag setzt sich aus dem Semesterticket und Beiträgen für die Studierendenschaft und das Studierendenwerk Dortmund zusammen.
Die TU Dortmund ist darum bemüht, etwaige nachteilige Folgen, die sich für Studierende ergeben können, so gering wie möglich zu halten. Wem aus dem Maßnahmenpaket der Coronakrise erhebliche individuelle nachteilige Folgen im Studium entstehen, kann die Informations- und Beratungsangebote der Universität in Anspruch nehmen. Die TU Dortmund bemüht sich um individuell angemessene Lösungen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat am 13. März bekannt gegeben, dass Studierenden aus der Coronakrise kein Nachteil beim BAföG entstehen soll. Das BAföG wird auch dann weitergezahlt, wenn pandemiebedingt Prüfungen ausfallen, die vorlesungsfreie Zeit verlängert wird oder Hochschulen schließen. Gibt es ersatzweise reguläre Online-Angebote, wird eine Teilnahme jedoch vorausgesetzt. Die Corona-Epidemie-Hochschulverordnung legt zudem fest, dass sich für alle, die im Sommersemester 2020 und im Wintersemester 2021 eingeschrieben waren, die individuelle Regelstudienzeit um jeweils ein Semester erhöht (§10). Dadurch verlängert sich auch die Förderungshöchstdauer für das BAföG. Über weitere Details informiert die offizielle BAföG-Webseite des Bundes sowie eine FAQ-Seite des Studierendenwerks Dortmund.
Die Abteilung Zentrale Studienberatung hat Informations- und Beratungsangebote unter anderem des Studierendenwerks Dortmund und des AStA zusammengetragen für Studierende, denen durch die Coronakrise finanzielle Schwierigkeiten entstehen. Die Übersicht umfasst Themen wie BAföG, Hilfsfonds und Stellenbörsen und wird fortlaufend erweitert. So informiert sie auch über zinslose Kredite der KfW-Bank und den Notfallfonds der Studierendenwerke. Schauen Sie daher regelmäßig auf der Informationsseite nach weiteren Beratungs- und Unterstützungangeboten.
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Anfahrt & Lageplan
Der Campus der TU Dortmund liegt in der Nähe des Autobahnkreuzes Dortmund West, wo die Sauerlandlinie A45 den Ruhrschnellweg B1/A40 kreuzt. Die Abfahrt Dortmund-Eichlinghofen auf der A45 führt zum Campus Süd, die Abfahrt Dortmund-Dorstfeld auf der A40 zum Campus-Nord. An beiden Ausfahrten ist die Universität ausgeschildert.
Für E-Autos gibt es eine Ladesäule am Campus Nord, Vogelpothsweg.
Direkt auf dem Campus Nord befindet sich die S-Bahn-Station „Dortmund Universität“. Von dort fährt die S-Bahn-Linie S1 im 20- oder 30-Minuten-Takt zum Hauptbahnhof Dortmund und in der Gegenrichtung zum Hauptbahnhof Düsseldorf über Bochum, Essen und Duisburg. Außerdem ist die Universität mit den Buslinien 445, 447 und 462 zu erreichen. Eine Fahrplanauskunft findet sich auf der Homepage des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr, außerdem bieten die DSW21 einen interaktiven Liniennetzplan an.
Zu den Wahrzeichen der TU Dortmund gehört die H-Bahn. Linie 1 verkehrt im 10-Minuten-Takt zwischen Dortmund Eichlinghofen und dem Technologiezentrum über Campus Süd und Dortmund Universität S, Linie 2 pendelt im 5-Minuten-Takt zwischen Campus Nord und Campus Süd. Diese Strecke legt sie in zwei Minuten zurück.
Vom Flughafen Dortmund aus gelangt man mit dem AirportExpress innerhalb von gut 20 Minuten zum Dortmunder Hauptbahnhof und von dort mit der S-Bahn zur Universität. Ein größeres Angebot an internationalen Flugverbindungen bietet der etwa 60 Kilometer entfernte Flughafen Düsseldorf, der direkt mit der S-Bahn vom Bahnhof der Universität zu erreichen ist.
Die Einrichtungen der TU Dortmund verteilen sich auf den größeren Campus Nord und den kleineren Campus Süd. Zudem befinden sich einige Bereiche der Hochschule im angrenzenden Technologiepark. Genauere Informationen können Sie den Lageplänen entnehmen.