Rückverfolgbarkeit
Die TU Dortmund hat ein System entwickelt, mit dem die Teilnehmenden bei Präsenzveranstaltungen im Wintersemester 2020/21 an ihrem Sitzplatz oder in der Bibliothek digital ein- und auschecken können. Dies geschieht durch das Scannen von QR-Codes am Platz. Ein Sonderfall ist die Universitätsbibliothek: Hier erfolgt das Ein- und Auschecken für die Buchausleihe am Ein- und Ausgang.
Bei Präsenzlehre ist es rechtlich erforderlich, die Rückverfolgbarkeit für einen etwaigen Infektionsfall sicherzustellen, d.h. es müssen für jede Präsenzveranstaltung Teilnehmerlisten und Sitzpläne hinterlegt werden. Sollte es Corona-Fälle im Umfeld einer Lehrveranstaltung geben, können so mögliche Kontaktpersonen ausfindig gemacht und informiert werden. Dasselbe gilt für den Präsenzbetrieb in der Universitätsbibliothek.
In den großen Räumen dürfen nur markierte Sitzplätze genutzt werden. In kleineren Räumen kümmern sich die Fakultäten direkt um die Sitzverteilung. Schauen Sie im Raum nach Anweisungen oder Markierungen oder fragen Sie die Lehrperson. Der Mindestabstand von 1,5 m muss eingehalten werden. Generell ist wichtig, dass sich pro Sitzplatz nur eine Person eincheckt.
In den Hörsälen befinden sich die QR-Codes auf der Unterseite der Klapptische, ebenso bei den klappbaren Schreibtablaren, die an Stühlen angebracht sind. Es werden alle Räume, die für die Lehre genutzt werden, sowie die Lernplätze in der UB und in den Zelten gekennzeichnet. Auf dem Aufkleber befinden sich neben dem QR-Code, eine ID-Nummer und gegebenenfalls eine Sitzplatznummer.
Am einfachsten funktioniert das Ein- und Auschecken mit einer neuen Funktion in der TU-App namens „Platz scannen“. Bei Ankunft am Platz oder in der UB muss die TU-App geöffnet werden und dann der QR-Code fotografiert werden. Um die QR-Codes zu fotografieren, muss bei der ersten Nutzung der Zugriff auf die Kamera erlaubt werden. (Bei manchen Smartphones reicht schon das Öffnen der Kamera. Diese erkennt den QR-Code dann automatisch und es muss nur noch bestätigt werden, dass die Platzdaten gesendet werden dürfen.) Auf dem Smartphone kann auch ein vorinstallierter QR-Code-Scanner verwendet werden, wenn die TU-App installiert ist. Man wird dann automatisch in die TU-App an die richtige Stelle weitergeleitet. Beim Verlassen des Platzes oder der UB muss per App wieder ausgecheckt werden. Dafür auf "ausbuchen" klicken und das Auschecken bestätigten oder den QR-Code ein zweites Mal scannen.
Wenn Sie das Auschecken vergessen haben, können Sie sich auch noch nachträglich per „Platz scannen“-Funktion auschecken. Klicken Sie dafür auf den roten Button in der App und bestätigen Sie das Auschecken. Achten Sie aber darauf, sich direkt nach Veranstaltungsende an Ihrem Sitzplatz auszuchecken. Durch verspätetes Auschecken laufen Sie Gefahr, fälschlicherweise als Kontaktperson identifiziert zu werden.
Für blinde und sehbeeinträchtigte Studierende hat DoBuS eine Anleitung zusammengestellt, wie das Ein- und Auschecken mit der TU-App per Voiceover funktioniert.
Die TU-App ist für alle Smartphones mit iOS oder Android kostenlos unter folgendem Link erhältlich: https://www.tu-dortmund.de/tu-app/
Alle TU-Mitglieder können sich zum Ein- und Auschecken über eduroam mit dem Uni-WLAN verbinden oder die mobile Datenverbindung ihres Handy-Vertrages nutzen.
Wenn die TU-App nicht genutzt werden kann, kann der QR-Code auch mit der Handykamera oder der Kamera am Laptop/Tablet fotografiert werden. Dann muss auf dem aufgezeigten Link geklickt werden, der direkt auf die richtige Seite im ServicePortal führt. Anschließend müssen noch die Kontaktdaten eingegeben und das Einchecken bestätigt werden. Verfügt Ihr mobiles Endgerät nicht über eine Kamera, kann das Ein- und Auschecken auch über einen Webbrowser erfolgen. Der Link dafür ist: https://service.tu-dortmund.de/de/group/intra/rueckverfolgbarkeit. Ein beliebiges Gerät mit Internetzugang reicht aus, um sich ein- und auszuchecken. Dazu wird die ID-Nummer eingegeben, die auf den Aufklebern unter dem QR-Code steht. Alle TU-Mitglieder können sich über eduroam mit dem Uni-WLAN verbinden.
Wer über kein mobiles Gerät mit Internetzugang verfügt, muss sich schriftlich in eine Papierliste eintragen lassen. Die Lehrperson wird Ihre Daten erfassen und die digitale Nachpflege sicherstellen.
Wenn man sich in der App bereits angemeldet hat, so muss bei Erstanmeldungen im System nur die private Telefonnummer eingegeben werden. Ohne Anmeldung in der App muss der Name, die private Adresse und eine private Telefonnummer angegeben werden. Es sind dabei Festnetznummern und Mobilfunknummern erlaubt. Die gleichen Angaben werden auch bei dem Ein- und Auschecken über den Webbrowser benötigt. Die Daten werden in der App gespeichert und müssen bei weiterer Nutzung nicht noch einmal eingegeben werden. Sie können jederzeit geändert werden.
Es wichtig, dass Sie sich nach dem Besuch der Unibib bzw. nach der Lehrveranstaltung wieder auschecken. Sie werden beim Verlassen der Unibib bzw. am Ende einer Lehrveranstaltung nicht unmittelbar automatisch ausgecheckt. Erfolgt zwischenzeitlich keine Neuanmeldung an einem anderen Platz, werden Sie erst nach mehreren Stunden automatisch abgemeldet.
Um im Infektionsfall die Kontaktpersonen präzise ermitteln zu können, bitten wir Sie, immer an das Auschecken zu denken. Andersfalls laufen Sie Gefahr, aufgrund der Datenlage fälschlicherweise als Kontaktperson identifiziert zu werden.
Die Platzdaten werden für die rechtlich vorgeschriebene Rückverfolgbarkeit an eine Datenbank geschickt, dort vier Wochen lang gespeichert und dann gelöscht. Die Platzdaten werden getrennt von Ihren Kontaktdaten aufbewahrt. Die erfassten Platzdaten werden streng vertraulich behandelt: Sie werden nur für die Rückverfolgbarkeit im Infektionsfall genutzt, nicht für studienbezogene Meldungen wie z.B. Anwesenheitslisten. In Infektionsfall haben nur das Referat Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz und das Gesundheitsamt Zugriff darauf. Die Kontaktdaten werden vier Wochen nach Ausscheiden aus der TU Dortmund und spätestens am Ende der Pandemie gelöscht.
Über das System zur Rückverfolgbarkeit sind alle Personen, die Kontaktpersonen waren, identifizierbar. Deren Kontaktdaten werden aus der separaten Stammdatenbank ermittelt und gemäß §4a der Corona-Schutzverordnung an das Gesundheitsamt weitergeleitet. Den Prozess koordiniert das Referat Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz der TU Dortmund.
Rechtliche Grundlagen
Die Daten werden auf Grundlage von §4a Corona-Schutzverordnung und §§2 und 8 der Einschreibeordnung der TU Dortmund vom 20. August 2020 erfasst.
Gemäß der Allgemeinverfügung für den Hochschulbetrieb muss die Rückverfolgbarkeit gemäß §4a der Corona-Schutzverordnung bei Prüfungen und Lehrveranstaltungen sichergestellt werden. Das bedeutet, dass neben Name und Adresse auch die Telefonnummer der Anwesenden erfasst werden muss. Die Einschreibeordnung der TU Dortmund wurde entsprechend angepasst und im August vom Senat verabschiedet. Die Telefonnummer wird bei Anlässen wie Bewerbung und Einschreibung über das Studierendensekretariat (HIS) oder von den Systemen LSF und BOSS, z.B. bei Rückmeldung, Prüfungsanmeldung oder Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung einmalig abgefragt und gespeichert.
Die Platzdaten werden nach §4a Corona-Schutzverordnung vier Wochen lang gespeichert und danach gelöscht.
Die Platzdaten werden ausschließlich zur Rückverfolgbarkeit im Infektionsfall nach §4a Corona-Schutzverordnung genutzt. Es werden keine Anwesenheitslisten für den Lehrbetrieb generiert.
Die TU Dortmund ist rechtlich verpflichtet, die Rückverfolgbarkeit sicherzustellen. Personen, die nicht einchecken wollen, sind deswegen vom Lehrbetrieb in Präsenz auszuschließen. Wer sich nicht einchecken möchte, muss auf die Online-Lehrangebote zurückgreifen.
Bei der Corona-App der Bundesregierung liegen die Daten beim Nutzer und nicht bei der Einrichtung. Die TU Dortmund muss als Einrichtung aber die Rückverfolgbarkeit sicherstellen und auf den Schutz aller achten. Deshalb reicht es nicht aus, wenn TU-Mitglieder die Corona-App der Bundesregierung nutzen.
Interne Organisation
Im ServicePortal steht ein FAQ zur internen Organisation sowie eine Handreichung zur Verfügung.
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Anfahrt & Lageplan
Der Campus der TU Dortmund liegt in der Nähe des Autobahnkreuzes Dortmund West, wo die Sauerlandlinie A45 den Ruhrschnellweg B1/A40 kreuzt. Die Abfahrt Dortmund-Eichlinghofen auf der A45 führt zum Campus Süd, die Abfahrt Dortmund-Dorstfeld auf der A40 zum Campus-Nord. An beiden Ausfahrten ist die Universität ausgeschildert.
Für E-Autos gibt es eine Ladesäule am Campus Nord, Vogelpothsweg.
Direkt auf dem Campus Nord befindet sich die S-Bahn-Station „Dortmund Universität“. Von dort fährt die S-Bahn-Linie S1 im 20- oder 30-Minuten-Takt zum Hauptbahnhof Dortmund und in der Gegenrichtung zum Hauptbahnhof Düsseldorf über Bochum, Essen und Duisburg. Außerdem ist die Universität mit den Buslinien 445, 447 und 462 zu erreichen. Eine Fahrplanauskunft findet sich auf der Homepage des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr, außerdem bieten die DSW21 einen interaktiven Liniennetzplan an.
Zu den Wahrzeichen der TU Dortmund gehört die H-Bahn. Linie 1 verkehrt im 10-Minuten-Takt zwischen Dortmund Eichlinghofen und dem Technologiezentrum über Campus Süd und Dortmund Universität S, Linie 2 pendelt im 5-Minuten-Takt zwischen Campus Nord und Campus Süd. Diese Strecke legt sie in zwei Minuten zurück.
Vom Flughafen Dortmund aus gelangt man mit dem AirportExpress innerhalb von gut 20 Minuten zum Dortmunder Hauptbahnhof und von dort mit der S-Bahn zur Universität. Ein größeres Angebot an internationalen Flugverbindungen bietet der etwa 60 Kilometer entfernte Flughafen Düsseldorf, der direkt mit der S-Bahn vom Bahnhof der Universität zu erreichen ist.
Die Einrichtungen der TU Dortmund verteilen sich auf den größeren Campus Nord und den kleineren Campus Süd. Zudem befinden sich einige Bereiche der Hochschule im angrenzenden Technologiepark. Genauere Informationen können Sie den Lageplänen entnehmen.