Befristungen
Die Bundesregierung hat das Wissenschaftszeitvertragsgesetz geändert, die aktuelle Verordnung vom 23.09.2020 ist zum 01.10.2020 in Kraft treten:
„Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) wurde aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation im Mai 2020 durch das Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz (WissStudUG) um eine zeitlich begrenzte Übergangsregelung ergänzt: Wegen der pandemiebedingten Einschränkungen des Hochschul- und Wissenschaftsbetriebs wurde die Höchstbefristungsgrenze für das wissenschaftliche und künstlerische Personal, das sich in seiner Qualifizierungsphase befindet, verlängert. Beschäftigungsverhältnisse zur Qualifizierung, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 bestehen, können zusätzlich um sechs Monate verlängert werden.
Für den Fall, dass die COVID-19-Pandemie weiter andauern sollte, wurde das Bundesministerium für Bildung und Forschung darüber hinaus ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Höchstbefristungsgrenze abhängig von der Dauer der Krise höchstens um weitere sechs Monate zu verlängern.
Das BMBF hat nun von dieser Verordnungsermächtigung Gebrauch gemacht, da weiterhin erhebliche Einschränkungen des Hochschul- und Wissenschaftsbetriebs durch die Pandemie bestehen. Vor diesem Hintergrund wird die Höchstbefristungsdauer für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ihrer Qualifizierungsphase um weitere sechs Monate verlängert. Diese Verlängerung um sechs Monate gilt auch für Arbeitsverhältnisse, die erst zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 31. März 2021 begründet werden. Der Bundesrat hat der Rechtsverordnung am 18. September 2020 zugestimmt. Die Verordnung ist am 1. Oktober 2020 in Kraft getreten.“
Die Regelung bedeutet nicht, dass sich entsprechend bestehende Arbeitsverhältnisse automatisch verlängern. Es bedarf in jedem Einzelfall eines gesonderten Antrags der Fakultäten und Einrichtungen in der üblichen Form. Informationen dazu finden Sie im ServicePortal.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter beim Dezernat Personal und Recht, Abteilung Personal.
Informationen der DFG für Antragstellende und Geförderte
Wissenschaftler*innen, die einen Antrag an die DFG stellen möchten und wegen der Coronavirus-Pandemie zögern, haben verschiedene Regelungen und Möglichkeiten.
(Stand: 22.01.2021)
Suche & Personensuche
Kalender
Zur Veranstaltungsübersicht
Vier im roten Kreis

Vorlesungsreihe „Bild und Klang“: edition ortlos

Konferenzen und Symposien stressfrei organisieren

Wissensmacher: Wissenschaft als Nachricht

Bewerbungsworkshop für Studierende
Mensapläne
Anfahrt & Lageplan
Der Campus der TU Dortmund liegt in der Nähe des Autobahnkreuzes Dortmund West, wo die Sauerlandlinie A45 den Ruhrschnellweg B1/A40 kreuzt. Die Abfahrt Dortmund-Eichlinghofen auf der A45 führt zum Campus Süd, die Abfahrt Dortmund-Dorstfeld auf der A40 zum Campus-Nord. An beiden Ausfahrten ist die Universität ausgeschildert.
Für E-Autos gibt es eine Ladesäule am Campus Nord, Vogelpothsweg.
Direkt auf dem Campus Nord befindet sich die S-Bahn-Station „Dortmund Universität“. Von dort fährt die S-Bahn-Linie S1 im 20- oder 30-Minuten-Takt zum Hauptbahnhof Dortmund und in der Gegenrichtung zum Hauptbahnhof Düsseldorf über Bochum, Essen und Duisburg. Außerdem ist die Universität mit den Buslinien 445, 447 und 462 zu erreichen. Eine Fahrplanauskunft findet sich auf der Homepage des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr, außerdem bieten die DSW21 einen interaktiven Liniennetzplan an.
Zu den Wahrzeichen der TU Dortmund gehört die H-Bahn. Linie 1 verkehrt im 10-Minuten-Takt zwischen Dortmund Eichlinghofen und dem Technologiezentrum über Campus Süd und Dortmund Universität S, Linie 2 pendelt im 5-Minuten-Takt zwischen Campus Nord und Campus Süd. Diese Strecke legt sie in zwei Minuten zurück.
Vom Flughafen Dortmund aus gelangt man mit dem AirportExpress innerhalb von gut 20 Minuten zum Dortmunder Hauptbahnhof und von dort mit der S-Bahn zur Universität. Ein größeres Angebot an internationalen Flugverbindungen bietet der etwa 60 Kilometer entfernte Flughafen Düsseldorf, der direkt mit der S-Bahn vom Bahnhof der Universität zu erreichen ist.
Die Einrichtungen der TU Dortmund verteilen sich auf den größeren Campus Nord und den kleineren Campus Süd. Zudem befinden sich einige Bereiche der Hochschule im angrenzenden Technologiepark. Genauere Informationen können Sie den Lageplänen entnehmen.