Verwendung der Studienbeiträge zur Verbesserung von Lehre und Studienbedingungen   

Mit der Satzung vom 28. September 2006 hat die Universität Dortmund die Erhebung von Studienbeiträgen beschlossen. Zum Sommersemester 2007 haben die  Studierenden erstmals einen Beitrag in Höhe von 500 Euro pro Semester zu entrichten. 

Die Beiträge stehen, abzüglich der Zahlungen für den Ausfallfonds, für die Verbesserung von Lehre und Studienbedingungen zur Verfügung. An der Universität Dortmund werden die Einnahmen auf Fachbereichsebene und fachbereichsübergreifend zur Verbesserung des Studiums verwandt. Infos zu den Grundsätzen und den konkreten Maßnahmen, die durch die Studienbeiträge ermöglicht werden, finden Sie auf den folgenden Seiten. 

 

» Grundsätze zur Verwendung der Beiträge

» Maßnahmen zur fachbereichsübergreifenden  Verbesserung von Lehre und Studienbedingungen  

» Vorschlagswesen 

» Beschwerdemanagement auf Universitätsebene  

 

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