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Verwendung
der Studienbeiträge zur Verbesserung von Lehre und Studienbedingungen Mit
der Satzung vom 28. September 2006 hat die Universität Dortmund die
Erhebung von Studienbeiträgen beschlossen. Zum Sommersemester 2007 haben
die Studierenden erstmals einen Beitrag in Höhe von 500 Euro pro Semester
zu entrichten.
Die
Beiträge stehen, abzüglich der Zahlungen für den Ausfallfonds, für die
Verbesserung von Lehre und
Studienbedingungen zur Verfügung. An der Universität Dortmund
werden die Einnahmen auf Fachbereichsebene und fachbereichsübergreifend
zur Verbesserung des Studiums verwandt. Infos zu den Grundsätzen
und den konkreten Maßnahmen, die durch die Studienbeiträge ermöglicht
werden, finden Sie auf den folgenden Seiten. |