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Ab
sofort haben Sie die Möglichkeit, sich zu beschweren, wenn die
Studienbeiträge Ihrer Meinung nach nicht sinnvoll eingesetzt werden. Dazu
können Sie das bereit gestellte Formular verwenden – um es aufzurufen,
müssen Sie sich mit Ihrem unimail-account einloggen.
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zum Beschwerde-Formular (nur für Nutzer der unimail-Adresse)
Infos
zum Beschwerdemanagement erhalten Sie hier:
Beschwerdemanagement auf Universitätsebene
Die Grundsätze
zur Verwendung der Studienbeiträge an der Universität Dortmund sehen vor,
dass ein Beschwerdemanagement auf Universitätsebene aufgebaut wird.
Nachfolgend
wird dieses Beschwerdemanagement auf Universitätsebene beschrieben:
1.
Einreichen
der Beschwerde
Jede Studierende und jeder Studierende kann sich schriftlich (in Papierform
oder über ein Online-Formular im Internet) bei der Prorektorin bzw. dem
Prorektor für Lehre beschweren, wenn sie oder er der Meinung ist, dass im
Bereich der fachbereichsübergreifenden Lehre und der Studienbedingungen
oder bei der Verwendung der Studienbeiträge für diesen Bereich Mängel
bestehen.
2.
Behandlung
der Beschwerde durch das Rektorat
Jede Beschwerde wird durch das
Rektorat gemäß der folgenden Schritte behandelt:
c
Die Prorektorin bzw. der
Prorektor für Lehre geht mit Unterstützung der Universitätsverwaltung der
Beschwerde nach oder leitet sie an die zuständige Einrichtung zwecks
Erledigung weiter.
c
Die Prorektorin bzw. der
Prorektor für Lehre berichtet der Studierenden bzw. dem Studierenden
schriftlich (in Papierform oder per E-Mail) über das Ergebnis der Befassung
des Rektorats mit der Beschwerde und veranlasst, dass die erarbeiteten Maßnahmen
zur Behebung der Mängel umgesetzt werden.
c
Die Universitätsverwaltung
dokumentiert die Beschwerde, das Ergebnis der Befassung im Rektorat und die
beschlossenen Maßnahmen und erstellt halbjährlich einen zusammenfassenden
Bericht. Dieser Bericht wird, nach Freigabe durch die Prorektorin bzw. den
Prorektoren für Lehre dem Rektorat, dem Prüfungsgremium sowie der
erweiterten SK LuSt für die zentrale Qualitätsrunde übermittelt und im
Internet veröffentlicht.
3.
Behandlung
der Beschwerde durch das Prüfungsgremium
Sollte die Studierende bzw. der Studierende mit der Behandlung ihrer bzw.
seiner Beschwerde nicht einverstanden sein, kann sie bzw. er um ein klärendes
Gespräch mit der Prorektorin bzw. dem Prorektor für Lehre ersuchen. Sollte
auch dieses nicht zu einer für die Studierende bzw. den Studierenden
zufriedenstellenden Lösung führen, kann Sie oder er sich schriftlich (in
Papierform) an das Prüfungsgremium wenden. Die Behandlung der Beschwerde im
Prüfungsgremium umfasst, analog zur Behandlung von Beschwerden durch das
Rektorat die folgenden Schritte:
c
Die Vorsitzende bzw. der
Vorsitzende des Prüfungsgremiums trägt Sorge dafür, dass die Beschwerde
auf der nächstmöglichen Sitzung des Prüfungsgremiums behandelt wird.
c
Das Prüfungsgremium spricht,
gegebenenfalls nach Anhörung der Studentin bzw. des Studenten und der
Prorektorin bzw. des Prorektors für Lehre, eine Empfehlung zur Behebung des
aufgezeigten Mangels aus. Diese Empfehlung wird dem Rektorat und der
Studierenden bzw. dem Studierenden übermittelt.
c
Das Rektorat behandelt die
Empfehlung des Prüfungsgremiums und entscheidet über einzuleitende Maßnahmen.
c
Die Prorektorin bzw. der
Prorektor für Lehre berichtet der Studierenden bzw. dem Studierenden
schriftlich (in Papierform oder per E-Mail) über das Ergebnis der Befassung
des Rektorats mit der Beschwerde. und veranlasst, dass die erarbeiteten Maßnahmen
zur Behebung der Mängel umgesetzt werden.
Die
Universitätsverwaltung dokumentiert die vom Prüfungsgremium behandelten
Beschwerden, die Empfehlungen des Prüfungsgremiums, das Ergebnis der
Befassung im Rektorat und die beschlossenen Maßnahmen und erstellt halbjährlich
einen zusammenfassenden Bericht. Dieser Bericht wird, nach Freigabe durch
die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des Prüfungsgremiums und die
Prorektorin bzw. den Prorektoren für Lehre dem Rektorat übermittelt und im
Internet veröffentlicht.
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