Studienbeiträge: Beschwerdemanagement   

 

Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, sich zu beschweren, wenn die Studienbeiträge Ihrer Meinung nach nicht sinnvoll eingesetzt werden. Dazu können Sie das bereit gestellte Formular verwenden – um es aufzurufen, müssen Sie sich mit Ihrem unimail-account einloggen. 

» zum Beschwerde-Formular (nur für Nutzer der unimail-Adresse) 

Infos zum Beschwerdemanagement erhalten Sie hier: 

 

Beschwerdemanagement auf Universitätsebene

Die Grundsätze zur Verwendung der Studienbeiträge an der Universität Dortmund sehen vor, dass ein Beschwerdemanagement auf Universitätsebene aufgebaut wird.

Nachfolgend wird dieses Beschwerdemanagement auf Universitätsebene beschrieben:

1.      Einreichen der Beschwerde
Jede Studierende und jeder Studierende kann sich schriftlich (in Papierform oder über ein Online-Formular im Internet) bei der Prorektorin bzw. dem Prorektor für Lehre beschweren, wenn sie oder er der Meinung ist, dass im Bereich der fachbereichsübergreifenden Lehre und der Studienbedingungen oder bei der Verwendung der Studienbeiträge für diesen Bereich Mängel bestehen.

2.      Behandlung der Beschwerde durch das Rektorat
Jede Beschwerde wird durch das Rektorat gemäß der folgenden Schritte behandelt:

c     Die Prorektorin bzw. der Prorektor für Lehre geht mit Unterstützung der Universitätsverwaltung der Beschwerde nach oder leitet sie an die zuständige Einrichtung zwecks Erledigung weiter.

c     Die Prorektorin bzw. der Prorektor für Lehre berichtet der Studierenden bzw. dem Studierenden schriftlich (in Papierform oder per E-Mail) über das Ergebnis der Befassung des Rektorats mit der Beschwerde und veranlasst, dass die erarbeiteten Maßnahmen zur Behebung der Mängel umgesetzt werden.

c     Die Universitätsverwaltung dokumentiert die Beschwerde, das Ergebnis der Befassung im Rektorat und die beschlossenen Maßnahmen und erstellt halbjährlich einen zusammenfassenden Bericht. Dieser Bericht wird, nach Freigabe durch die Prorektorin bzw. den Prorektoren für Lehre dem Rektorat, dem Prüfungsgremium sowie der erweiterten SK LuSt für die zentrale Qualitätsrunde übermittelt und im Internet veröffentlicht.

3.      Behandlung der Beschwerde durch das Prüfungsgremium
Sollte die Studierende bzw. der Studierende mit der Behandlung ihrer bzw. seiner Beschwerde nicht einverstanden sein, kann sie bzw. er um ein klärendes Gespräch mit der Prorektorin bzw. dem Prorektor für Lehre ersuchen. Sollte auch dieses nicht zu einer für die Studierende bzw. den Studierenden zufriedenstellenden Lösung führen, kann Sie oder er sich schriftlich (in Papierform) an das Prüfungsgremium wenden. Die Behandlung der Beschwerde im Prüfungsgremium umfasst, analog zur Behandlung von Beschwerden durch das Rektorat die folgenden Schritte:

c     Die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende des Prüfungsgremiums trägt Sorge dafür, dass die Beschwerde auf der nächstmöglichen Sitzung des Prüfungsgremiums behandelt wird.

c     Das Prüfungsgremium spricht, gegebenenfalls nach Anhörung der Studentin bzw. des Studenten und der Prorektorin bzw. des Prorektors für Lehre, eine Empfehlung zur Behebung des aufgezeigten Mangels aus. Diese Empfehlung wird dem Rektorat und der Studierenden bzw. dem Studierenden übermittelt.

c     Das Rektorat behandelt die Empfehlung des Prüfungsgremiums und entscheidet über einzuleitende Maßnahmen.

c     Die Prorektorin bzw. der Prorektor für Lehre berichtet der Studierenden bzw. dem Studierenden schriftlich (in Papierform oder per E-Mail) über das Ergebnis der Befassung des Rektorats mit der Beschwerde. und veranlasst, dass die erarbeiteten Maßnahmen zur Behebung der Mängel umgesetzt werden.

      Die Universitätsverwaltung dokumentiert die vom Prüfungsgremium behandelten Beschwerden, die Empfehlungen des Prüfungsgremiums, das Ergebnis der Befassung im Rektorat und die beschlossenen Maßnahmen und erstellt halbjährlich einen zusammenfassenden Bericht. Dieser Bericht wird, nach Freigabe durch die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des Prüfungsgremiums und die Prorektorin bzw. den Prorektoren für Lehre dem Rektorat übermittelt und im Internet veröffentlicht.


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