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Kontakt

Studierendensekretariat
Emil-Figge-Str. 61
Campus Nord

44227 Dortmund

Fax: 0231/755-5346

 

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Rückmeldung

Die Aufforderung zur Rückmeldung

Vor dem Beginn des nächsten Semester werden Sie - als eingeschriebene Studierende - zur Rückmeldung zum nächsten Semester aufgefordert.

  • Haupthörer erhalten diese Aufforderung zur Rückmeldung per Mail auf Ihre UniMail-Adresse.
  • Zweithörer erhalten diese Aufforderung zur Rückmeldung per Mail auf Ihre UniMail-Adresse und müssen neben der Zahlung des Zweithörerbeitrags zusätzliche die neue Studienbescheinigung der Ersthochschule einreichen
  • Gasthörer erhalten eine Aufforderung per Post. 
Neu eingeschriebene Studienanfängerinnen und -anfänger bekommen ihre erstmalige Aufforderung mit der vorläufigen Immatrikulationsbescheinigung zugestellt. Die Aufforderung erfolgt jeweils im Januar zum dann folgenden Sommersemester, und jeweils etwa zum Juni zum Wintersemester. Die aktuell geltenden (Rückmelde-)Fristen erfahren Sie hier.

 

Rückmelden oder exmatrikulieren ?

In dieser Aufforderung wird Ihnen eine Frist gesetzt, in der Sie sich durch Zahlung des notwendigen Betrages rückmelden müssen, sofern Sie Ihr Studium an der TU Dortmund nach Ablauf eines Semesters fortsetzen wollen. Sollten Sie Ihr Studium erfolgreich absolviert haben, oder sich aus anderen Gründen dazu entschlossen haben, das Studium zu beenden, müssen Sie sich nicht rückmelden, sondern nutzen die Exmatrikulation.

 

Zahlungseingang nach der Rückmeldefrist

Der Zeitpunkt des Geldeingangs ist entscheidend für die Einhaltung der Rückmeldefrist. Bei Überweisung / Geldeingang nach dieser genannten Frist ist
eine Verspätungsgebühr in Höhe von 3,40 Euro dem Betrag hinzuzurechenen. Ohne diese Verspätungsgebühr kann keine Rückmeldung nach Ablauf der Frist erfolgen.

 

Welchen Betrag überweisen ?

Im Regelfall ist für die Rückmeldung der gesamte Semesterbeitrag zu zahlen.

Die Zusammensetzung und die aktuelle Höhe der Beiträge finden Sie hier.

 

Im Falle einer Beurlaubung kann sich der Semesterbeitrag je nach Beurlaubungsgrund verringern. Die jeweiligen Beträge sind dem Antrag auf Beurlaubung zu entnehmen.

 

Wohin überweisen / Mit welchem Verwendungszweck ?

Sollte Ihnen die Angaben aus der Aufforderung nicht mehr vorliegen, finden Sie alle nötigen Informationen hier.

 

Was passiert dann ?

Nachdem wir Ihre Zahlung Ihrer Matrikelnummer zuordnen konnten, ...

  • erhalten Haupthörer automatisiert das Semesterticket NRW/VRR auf Ihren UniMail-Account gesandt. Ab diesem Zeitpunkt ist es möglich, sich online Studienbescheinigungen anzufordern.
  • können Zweithörer - erst nach Einreichung der Studienbescheinigung der Ersthochschule - ihre Studienbescheinigung online abzurufen.
  • erhalten Gasthörer eine Bescheinigung über ihre Zulassung zur Gasthörerschaft per Post zugesandt.