Studierendensekretariat
Emil-Figge-Str. 61
Campus Nord
44227 Dortmund
Fax: 0231/755-5346
Vor dem Beginn des nächsten Semester werden Sie - als eingeschriebene Studierende - zur Rückmeldung zum nächsten Semester aufgefordert.
In dieser Aufforderung wird Ihnen eine Frist gesetzt, in der Sie sich durch Zahlung des notwendigen Betrages rückmelden müssen, sofern Sie Ihr Studium an der TU Dortmund nach Ablauf eines Semesters fortsetzen wollen. Sollten Sie Ihr Studium erfolgreich absolviert haben, oder sich aus anderen Gründen dazu entschlossen haben, das Studium zu beenden, müssen Sie sich nicht rückmelden, sondern nutzen die Exmatrikulation.
Der Zeitpunkt des Geldeingangs ist entscheidend für die Einhaltung der Rückmeldefrist. Bei Überweisung / Geldeingang nach dieser genannten Frist ist
eine Verspätungsgebühr in Höhe von 3,40 Euro dem Betrag hinzuzurechenen. Ohne diese Verspätungsgebühr kann keine Rückmeldung nach Ablauf der Frist erfolgen.
Im Regelfall ist für die Rückmeldung der gesamte Semesterbeitrag zu zahlen.
Die Zusammensetzung und die aktuelle Höhe der Beiträge finden Sie hier.
Im Falle einer Beurlaubung kann sich der Semesterbeitrag je nach Beurlaubungsgrund verringern. Die jeweiligen Beträge sind dem Antrag auf Beurlaubung zu entnehmen.
Sollte Ihnen die Angaben aus der Aufforderung nicht mehr vorliegen, finden Sie alle nötigen Informationen hier.
Nachdem wir Ihre Zahlung Ihrer Matrikelnummer zuordnen konnten, ...