Mit der Satzung vom 28. September 2006 hat die Technische Universität Dortmund die Erhebung von Studienbeiträgen beschlossen. Zum Sommersemester 2007 haben die Studierenden erstmals einen Beitrag in Höhe von 500 Euro pro Semester zu entrichten. Dieser Betrag ist seit dem Wintersemester 2008/09 auf 480 Euro gesenkt worden.
Die Beiträge stehen, abzüglich der Zahlungen für den Ausfallfonds, für die Verbesserung von Lehre und Studienbedingungen zur Verfügung. An der Technischen Universität Dortmund werden die Einnahmen auf Fakultätsebene und fakultätsübergreifend zur Verbesserung des Studiums verwandt. Die Verwendung der Studienbeitragsmittel ist in Grundsätzen geregelt, welche das Rektorat, ergänzend zur Studienbeitragssatzung (Satzung der Technischen Universität Dortmund über die Erhebung von Studienbeiträgen, Hochschulabgaben und Hochschulgebühren) verabschiedet hat. Informationen zu den Grundsätzen und den konkreten Maßnahmen, die durch die Studienbeiträge ermöglicht werden, finden Sie auf den folgenden Seiten.
Das Aufkommen der Studienbeitragsmittel eines Jahres wird an der TU Dortmund geschätzt und aufgrund der Schätzung verteilt. Die Universität tritt somit in Vorleistung. Die Verwendungsgrundsätze zum Umgang mit den Studienbeiträgen an der TU Dortmund sehen vor, dass 3,5 Mio. € für fakultätsübergreifende Projekte und Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Seit dem WiSe 2008/09 werden zudem Mittel für Stipendien zur Verfügung gestellt. Die verbleibenden (geschätzten) Mittel werden unter Anwendung des LOM-Verteilungsschlüssels des Ministeriums auf die 16 Fakultäten verteilt. Durch diese Vorgehensweise erhalten die Fakultäten Planungssicherheit und können die zugewiesenen Studienbeitragsmittel für das gesamte Jahr verplanen und verausgaben. Verbleibende oder zuviel zugewiesene Mittel werden mit der Zuweisung an die Fakultäten im Folgejahr verrechnet.