Für die Anerkennung von Leistungen sind die Prüfungsausschüsse der Fakultäten zuständig.
Bei Fragen Rund um das Thema Einschreibung, hilft Ihnen das Studierendensekretariat gerne weiter.
Bei allgemeinen Fragen zur Studienorientierung wenden Sie sich bitte an das Zentrum für Information und Beratung (ZIB).
Bei speziellen Fragen zu Studieninhalten sind die Studienfachberater die richtigen Ansprechpartner.
Diese Nachweise müssen bei der Einschreibung / Bewerbung in die genannten Master-Studiengänge eingereicht bzw. nachgewiesen werden:
Alternde Gesellschaften
Vorausgesetzt ist ein qualifizierter, d. h. mindestens mit der Gesamtnote „gut“ (Notendurchschnitt besser oder gleich 2,5) ab-geschlossener, mindestens 6-semestriger Bachelor-, Magister- oder Diplom-Studiengang einer sozialwissenschaftlichen oder verhaltenswissenschaftlichen Fachrichtung, insbesondere: Arbeitswissenschaft, Erziehungswissenschaft (Pädagogik), Geron-tologie, Gesundheitswesen und –management (Public Health), Marketing, Ökonomie, Pflegewissenschaft und –management, Politikwissenschaft und –management, Psychologie, Rehabilitationswissenschaft, Sozialwissenschaft und –management, Soziale Arbeit, Soziologie, Sportwissenschaft, Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftswissenschaft. Über Ausnahmen entschei-det der Prüfungsausschuss.
Vorausgesetzt sind weiterhin hinreichende Kenntnisse in Methoden der sozialwissenschaftlichen empirischen Forschung, die aus den Abschlussunterlagen (z. B. diploma supplement) eindeutig hervorgehen. Als hinreichend gelten Grundlagenmodule im Bereich der empirischen Forschungsmethoden und Statistik im Umfang von mindestens 10 Leistungspunkten.
Angewandte Informatik
Voraussetzung für den Zugang zum Studium ist
i. ein mit einem Bachelorabschluss vergleichbarer Abschluss in Angewandter Informatik oder Applied Computer Science.
ii. gute Deutsch-Kenntnisse und Englisch-Kenntnisse auf fortgeschrittenem Niveau
Anträge auf Einschreibung sind über das Studierendensekretariat der TU Dortmund an den Zulassungsausschuss der Fakultät für Informatik zu richten. Wurde der Bachelorabschluss von einer deutschen Universität verliehen und beträgt der Notendurchschnitt mindestens "gut" (2,5 oder besser), erfolgt die Einschreibung unmittelbar durch das Studierendensekretariat. In allen anderen Fällen bedarf die Einschreibung der Zustimmung des Zulassungsausschusses.
Weitere Informationen finden Sie auf
http://www.cs.uni-dortmund.de/nps/de/Informationen_f__r_Studieninteressierte/Einschreibung/Master-Studieng__nge/index.html.
Angewandte Literatur- und Kulturwissenschaften
Vorausgesetzt ist, ein entsprechender Bachelorabschluss in Angewandte Literatur- und Kulturwissenschaften mit einer Durch-schnittsnote, die nicht schlechter als 2,5 ist, erworben hat.
Zuzulassen ist auch, wer einen B.A.-Abschluss, ein Staatsexamen oder eine Magisterprüfung in Germanistik und Anglistik an einer anderen Universität mit einer Durchschnittsnote, die nicht schlechter als 2,5 ist, erworben hat, mindestens ein Semester an einer Hochschule im Ausland mit englischsprachiger Unterrichtskommunikation studiert und ein mindestens vierwöchiges Praktikum (sprachintensive Institution, Medienbetrieb, kulturelle Institution) absolviert hat. Die beiden Kernfächer Germanistik sowie Anglistik/Amerikanistik müssen jeweils mit mindestens im Umfang von 30 Semesterwochenstunden (SWS) studiert worden sein, eines der Komplementfächer (Anlage zu § 7) mit mindestens 20 SWS.
Infos unter: www.bama.fb15.uni-dortmund.de/www/de/content/info/master.html
Angewandte Psychologie - Mensch und Technik
Vorausgesetzt ist der Abschluss eines 6-semestrigen Bachelorstudiengangs (180 CP) Psychologie oder eines thematisch verwandten Studienganges, z. B. ein Abschluss als Bachelor im Unterrichtsfach Psychologie für das Lehramt an Gymnasium und Berufskollegs und einer Gesamtnote von mindestens 2,5. Über die Anerkennung anderer thematisch einschlägiger Stu-dienabschlüsse entscheidet der Prüfungsausschuss.
Angewandte Sprachwissenschaften
Vorausgesetzt ist, ein entsprechender Bachelorabschluss in Angewandte Sprachwissenschaften mit einer Durchschnittsnote, die nicht schlechter als 2,5 ist, erworben hat.
Zuzulassen ist auch, wer einen B.A.-Abschluss, ein Staatsexamen oder eine Magisterprüfung in Germanistik und Anglistik an einer anderen Universität mit einer Durchschnittsnote, die nicht schlechter als 2,5 ist, erworben hat, mindestens ein Semester an einer Hochschule im Ausland mit englischsprachiger Unterrichtskommunikation studiert und ein mindestens vierwöchiges Praktikum (sprachintensive Institution, Medienbetrieb, kulturelle Institution) absolviert hat. Die beiden Kernfächer Germanistik sowie Anglistik/Amerikanistik müssen jeweils mit mindestens im Umfang von 30 Semesterwochenstunden (SWS) studiert worden sein, eines der Komplementfächer (Anlage zu § 7) mit mindestens 20 SWS.
Infos unter: www.bama.fb15.uni-dortmund.de/www/de/content/info/master.html
Architektur und Städtebau
Die Zulassungsvoraussetzungen sind:
Über die Zulassung, insbesondere, wenn die zuvor genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, entscheidet der Prüfungsausschuss. Infos unter: http://www.bauwesen.uni-dortmund.de/haupt/de/Aktuell/
Automation and Robotics
Die Zulassung erfolgt durch den Prüfungsausschuss in der Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik.
Infos unter: http://www.automationrobotics.uni-dortmund.de/
Bauprozessmanagement und Immobilienwirtschaft
Die Zulassungsvoraussetzungen sind:
Über die Zulassung, insbesondere, wenn die zuvor genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, entscheidet der Prüfungsausschuss. Infos unter: http://www.bauwesen.uni-dortmund.de/haupt/de/Aktuell/
Chemieingenieurwesen – Vertiefungsrichtung „Process Systems Engineering“ (englischsprachig)
Weitere inhaltliche Infos entnehmen Sie bitte folgender Internetseite:
http://cms.bci.tu-dortmund.de/de/studium/studierende/studiengaenge/master-programme-pse
Chemie
Die Zulassungsvoraussetzung für das Master-Studium ist ein Bachelor-Abschluss in Chemie oder Chemischer Biologie. Ein anderer dem Bachelor in Chemie gleichwertiger Abschluss kann auf Antrag anerkannt werden. Das Bachelor-Studium in Chemie, Chemische Biologie oder in einem gleichwertigen Studium muss im Geltungsbereich des Grundgesetzes mit guten Leistungen abgeschlossen worden sein (ECTS-Grade A bis C). Diese Regelung gilt nicht für Studierende der TU Dortmund, die sich während des Sommersemesters 2010 noch im Bachelor-Studiengang Chemie oder Chemische Biologie befinden. In einem verwandten Studiengang müssen überdurchschnittliche Leistungen im Bachelor-Studium erzielt worden sein (ECTS-Grade A bis B).
Wurde die entsprechende ECTS-Note nicht erreicht, nicht erteilt oder liegt sie noch nicht vor, so kann der Prüfungsausschuss in Einzelfällen auf Basis eines Auswahlgesprächs eine Zulassung zum Masterstudium erteilen. Bei Studierenden aus dem Ausland wird vor der Zulassung zum Master-Studium ein Auswahlgespräch geführt, um die Eignung für das Master-Studium zu prüfen. Ist wegen der Bewerbung aus dem Ausland kein Auswahlgespräch möglich, wird grundsätzlich nur die Zulassung zum Bachelor-Studium erteilt.
Infos unter: http://www.chemie.uni-dortmund.de/fb03/de/Studium/Chemie/Master/index.html
Chemische Biologie
Für den Master-Studiengang ist ein Bachelor-Abschluss in Chemischer Biologie, Biochemie oder ein Bachelor-Abschluss in Chemie an der TU Dortmund die Zulassungsvoraussetzung. Ein anderer gleichwertiger Abschluss kann auf Antrag anerkannt werden. Das Bachelor-Studium muss im Geltungsbereich des Grundgesetzes mit guten Leistungen abgeschlossen worden sein (ECTS-Grade A bis C). Diese Regelung gilt nicht für Studierende der TU Dortmund, die sich während des Sommerse-mesters 2010 noch im Bachelor-Studiengang Chemie oder Chemische Biologie befinden. In einem verwandten Studiengang müssen überdurchschnittliche Leistungen im Bachelor-Studium erzielt worden sein (ECTS-Grade A bis B).
Wurde die entsprechende ECTS-Note nicht erreicht, nicht erteilt oder liegt sie noch nicht vor, so kann der Prüfungsausschuss in Einzelfällen auf Basis eines Auswahlgesprächs eine Zulassung zum Masterstudium erteilen. Bei Studierenden aus dem Ausland wird vor der Zulassung zum Master-Studium ein Auswahlgespräch geführt, um die Eignung für das Master-Studium zu prüfen. Ist wegen einer Bewerbung aus dem Ausland kein Auswahlgespräch möglich, wird grundsätzlich nur die Zulassung zum Bachelor-Studium erteilt.
Infos unter: http://www.chemie.uni-dortmund.de/fb03/de/Studium/ChemBio/Master/index.html
Datenwissenschaft
Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium ist ein Bachelorabschluss in „Datenanalyse und Datenmanagement“ mit mindestens guter Abschlussnote. In begründeten Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss auch einen Kandidaten oder eine Kandidatin mit Abschlussnote befriedigend zulassen. Absolventinnen und Absolventen von Bachelor-Studiengängen im Bereich Statistik, der Mathematik oder der Informatik können mit Auflagen zugelassen werden. Anstelle des Bachelorabschlusses können in begründeten Fällen auch andere Abschlüsse ganz oder teilweise angerechnet werden, soweit die Gleichwertigkeit vorliegt.
Weitere Infos unter: www.statistik.tu-dortmund.de/115.html
Elektro- und Informationstechnik
Vorausgesetzt werden ein Bachelor-Abschluss in einem einschlägigen und anerkannten (Elektrotechnik- oder Informationstechnik-) Studium mit einer Gesamtnote von "gut" oder besser. Wurde die Gesamtnote "gut" nicht erreicht, so kann die Zulasung durch den Prüfungsausschuss festgestellt werden. Hierzu kann der Prüfungsausschuss vor seiner Entscheidung die entsprechenden Bewerberinnen und Bewerber zu einem Gespräch und ggf. auch zu einem mündlichen Eignungstest einladen. Dabei können Leistungen wie z. B. besondere Erfahrungen aus einem Industriepraktikum oder einem Auslandsaufenthalt berücksichtigt werden. Auch ein Quereinstieg aus anderen ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Bachelorabschlüssen ist möglich, wobei ggf. einzelne Übergangsleistungen verlangt werden können. In solchen besonderen Fällen entscheidet die Fakultät auf Anfrage.
Infos unter: http://www.e-technik.tu-dortmund.de/cms1/de/Lehre_Studium/Studienangebot/Master_Beschreibung/index.html
Erziehungswissenschaften
Nähere Infos unter:
http://www.fk12.tu-dortmund.de/cms/de/studium/a_uebersicht_und_studiengaenge/b_master_of_arts_ew/index.html
Informatik
Voraussetzung für den Zugang zum Studium ist
i. ein mit einem Bachelorabschluss vergleichbarer Abschluss in Informatik oder Computer Science.
ii. gute Deutsch-Kenntnisse und Englisch-Kenntnisse auf fortgeschrittenem Niveau
Anträge auf Einschreibung sind über das Studierendensekretariat der TU Dortmund an den Zulassungsausschuss der Fakultät für Informatik zu richten. Wurde der Bachelorabschluss von einer deutschen Universität verliehen und beträgt der Notendurchschnitt mindestens "gut" (2,5 oder besser), erfolgt die Einschreibung unmittelbar durch das Studierendensekretariat. In allen anderen Fällen bedarf die Einschreibung der Zustimmung des Zulassungsausschusses.
Weitere Informationen finden Sie auf:
http://www.cs.uni-dortmund.de/nps/de/Studium/Ordnungen_Handbuecher_Beschluesse/Ordnungen/Master_I/index.html
Journalistik
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang ist der an der Technischen Universität Dortmund erworbene B.A. Journalistik oder ein vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannter Studienabschluss. Zugelassen werden kann nur, wer den Bachelor-Studiengang mindestens mit der Gesamtnote „gut“ (Notendurchschnitt 2,5 oder besser) abgeschlossen hat. In begründeten Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss auf der Basis eines Auswahlgesprächs mit der Bewerberin / dem Bewerber auch bei einer schlechteren Gesamtnote eine Zulassung zum Masterstudium aussprechen. Außerdem muss der Bewerber / die Bewerberin ausreichende journalistische Berufserfahrung nachweisen. Das setzt voraus:
a) den Abschluss eines Redaktions-Volontariats bei einem aktuellen Massenmedium und
b) ein mindestens zweimonatiges Praktikum in einem weiteren journalistischen Berufsfeld. Das Redaktions-Volontariat kann durch ein im Rahmen des Bachelor-Studiums absolviertes mindestens zwölfmonatiges Volontariat ersetzt werden.
Die Entscheidung über die Zulassung zum Masterstudiengang trifft der Prüfungsausschuss.
Beginn geplant für Wintersemester 2011/12
Infos finden Sie auf folgender Internetseite: http://www.journalistik-dortmund.de/bachelor-master-journalistik-2.html
Konstruktiver Ingenieurbau
Die Zulassungsvoraussetzungen sind:
Über die Zulassung, insbesondere, wenn die zuvor genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, entscheidet der Prüfungsausschuss. Infos unter: http://www.bauwesen.uni-dortmund.de/haupt/de/Aktuell/
Kulturanalyse und Kulturvermittlung
Zugangsberechtigt sind Absolventinnen/Absolventen, die nachfolgende Voraussetzungen erfüllen:
Weitere Informationen:
Logistik
Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium ist das Vorliegen des folgenden Bachelorgrades, wobei der Bachelorgrad mit mindestens der Gesamtnote „befriedigend“ erreicht worden sein muss: Bachelor of Science Logistik
Über Ausnahmen und die Zulassung von Studierenden mit sonstigen Abschlüssen entscheidet der Prüfungsausschuss. Die Zulassung kann im Falle einer Anerkennung eines vom Dortmunder Bachelorstudiengang abweichenden Studiengangs vom Prüfungsausschuss mit der Auflage versehen werden, dass bestimmte zusätzliche Studien- oder Prüfungsleistungen, die Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium im Masterstudiengang sind, bis zur Meldung zur Masterarbeit nachgewiesen werden.
Weitere Infos unter: http://www.mb.tu-dortmund.de/cms/de/Studium/Studiengaenge/Logistik/MScLogistik/index.html
Maschinenbau
Bei der Einschreibung ist die gewählte Vertiefungsrichtung anzugeben. Folgende Vertiefungen stehen zur Auswahl:
Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium ist das Vorliegen des folgenden Bachelorgrades, wobei der Bachelorgrad mit mindestens der Gesamtnote „befriedigend“ erreicht worden sein muss: Bachelor of Science Maschinenbau
Über Ausnahmen und die Zulassung von Studierenden mit sonstigen Abschlüssen entscheidet der Prüfungsausschuss. Die Zulassung kann im Falle einer Anerkennung eines vom Dortmunder Bachelorstudiengang abweichenden Studiengangs vom Prüfungsausschuss mit der Auflage versehen werden, dass bestimmte zusätzliche Studien- oder Prüfungsleistungen, die Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium im Masterstudiengang sind, bis zur Meldung zur Masterarbeit nachgewiesen werden.
Weitere Infos unter: www.mb.tu-dortmund.de/cms/de/Studium/Studiengaenge/Maschinenbau/MScMaschinenbau/index.html
Mathematik
Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium Mathematik ein Bachelorabschluss in einem sechssemestrigen konsekutiven Bachelor/ Master-Studiengang Mathematik mit überdurchschnittlichem Erfolg (i.d.R. Abschlussnote „Gut“ oder besser). Studierende, die den Bachelor in einem mindestens sechssemestrigen konsekutiven Bachelor/Master-Studiengang Wirtschaftsmathematik oder Technomathematik mit überdurchschnittlichem Erfolg (i.d.R. Abschlussnote „Gut“ oder besser) erworben haben, werden unter der Auflage zugelassen, die vier Pflichtmodule Analysis IV, Analyt. Geometrie, Algebra sowie Numerik II des Bachelorstudiengangs Mathematik an der TU Dortmund nachzuholen, falls diese noch nicht erfolgreich studiert worden sind.
Weitere Infos unter: www.mathematik.uni-dortmund.de/studinfo/studiengaenge.nhtml
Physik
Die Zulassung erfolgt durch den Prüfungsausschuss der Fakultät Physik.
Infos unter: http://www.physik.uni-dortmund.de/index.php?option=com_content&view=article&id=256&Itemid=185
Polymerwissenschaften
Voraussetzung ist der Nachweis eines abgeschlossenen Bachelor- oder Diplomstudiums in Chemie mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5. Studienbewerberinnen und -bewerber mit einem anderen Hochschulabschluss, der mindestens einem Bachelor entspricht, können nach Maßgabe der Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Studiengang zugelassen werden.
Infos unter: http://cms.bci.tu-dortmund.de/de/studium/studieninteressierte/studiengaenge/master-polymerwissenschaften
Raumplanung
Für die Zulassung zum Master-Studium können Studierende mit folgenden Voraussetzungen zugelassen werden:
In den Fällen 2-4 wird individuell entsprechend des bisherigen Studienverlaufs, der besuchten Kurse und absolvierten Prüfungen bzw. der beruflichen Tätigkeit über ein Angleichstudium entschieden. Die Zulassung von Absolventinnen und Absolventen eines 6- oder 7-semestrigen Bachelorstudiengangs erfolgt in der Regel mit der Auflage eines Angleichstudiums im Umfang von 30 oder 60 Leistungspunkten.
Mit den Einschreibungsunterlagen ist diese Anlage auszufüllen und beizufügen.
Weitere Infos unter: www.raumplanung.uni-dortmund.de/rp/master_raumplanung.html
Rehabilitationswissenschaften
Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium in
- B.A. Rehabilitationspädagogik oder
- Diplom Rehabilitation und Pädagogik bei Behinderung;
- B.A. Heilpädagogik,
- B.A. Sonderpädagogik mit einer Abschlussnote von mindestens "gut" (2,3).
Über Ausnahmen und die Anerkennung anderer fachlich angemessener Studienabschlüsse entscheidet der Prüfungsausschuss.
Darüber hinaus ist bei Studienbeginn eine angemessene Berufserfahrung und / oder parallel zum Studium Berufstätigkeit in angemessenem Umfang in Feldern der Behindertenhilfe und sozialen Rehabilitation nachzuweisen, die mindestens 480 Stunden umfasst.
Weitere Infos unter: www.campus.uni-dortmund.de/commserv/community/htmlseiten/Studiengang_MA_Reha.htm
Spatial Planning for Regions in Growing Economies / SPRING (englischsprachig)
Zugangsvoraussetzungen für das Master-Studium sind
Die Zulassung erfolgt über den Zulassungsausschuss SPRING der Fakultät Raumplanung.
Näheres finden Sie unter: www.raumplanung.uni-dortmund.de/geo/spring/
Spatial Planning in Europe (englischsprachig)
Beginn geplant für das Wintersemester 2011/2012
Infos finden Sie auf folgender Internetseite:
http://www.raumplanung.uni-dortmund.de/rp/master_europe_en.html
Statistik
Ein Bachelor-Abschluss in Statistik mit mindestens guter Abschlussnote (in begründeten Ausnahmefällen auch mit befriedigender Abschlussnote), unter Auflagen wird auch ein Bachelor-Abschluss in Datenanalyse und Datenmanagement oder ein Bachelor-Abschluss im Bereich der Mathematik anerkannt.
Näheres finden Sie unter: www.statistik.tu-dortmund.de/116.html
Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium Technomathematik ist ein Bachelorabschluss mit überdurchschnittlichem Erfolg (i.d.R. Abschlussnote „Gut“ oder besser) in einem mindestens sechssemestrigen konsekutiven Bachelor/Master-Studiengang Technomathematik oder Mathematik, letzteres mit einem der Nebenfächer Baumechanik & Statik, Elektro- und Informationstechnik oder Technische Mechanik.
Weitere Infos unter: www.mathematik.uni-dortmund.de/studinfo/studiengaenge.nhtml
Wirtschaftsingenieurwesen
Bei der Einschreibung ist die gewählte Vertiefungsrichtung anzugeben. Folgende Vertiefungen stehen zur Auswahl:
Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium ist das Vorliegen des folgenden Bachelorgrades, wobei der Bachelorgrad mit mindestens der Gesamtnote „befriedigend“ erreicht worden sein muss: Bachelor of Science Wirtschaftsingenieurwesen
Über Ausnahmen und die Zulassung von Studierenden mit sonstigen Abschlüssen entscheidet der Prüfungsausschuss. Die Zulassung kann im Falle einer Anerkennung eines vom Dortmunder Bachelorstudiengang abweichenden Studiengangs vom Prüfungsausschuss mit der Auflage versehen werden, dass bestimmte zusätzliche Studien- oder Prüfungsleistungen, die Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium im Masterstudiengang sind, bis zur Meldung zur Masterarbeit nachgewiesen werden.
Infos unter: www.mb.tu-dortmund.de/cms/de/Studium/Studiengaenge/Wirtschaftsingenieurwesen/MScWirtIng/index.html
Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium ist ein Bachelorabschluss in einem sechssemestrigen konsekutiven Bachelor/Master-Studiengang Wirtschaftsmathematik oder Mathematik mit wirtschaftswissenschaftlichem Nebenfach mit überdurchschnittlichem Erfolg (i.d.R. Abschlussnote „Gut“ oder besser).
Des Weiteren können Studierende, die den Bachelor in mindestens sechssemestrigen Studiengängen mit Mathematiknähe (z.B. Physik, Maschinenbau, Bauingenieurwesen) mit überdurchschnittlichem Erfolg (i.d.R. Abschlussnote „Gut“ oder besser) abgeschlossen haben, zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass wenigstens 80 Credits in mathematischen Veranstaltungen erworben wurden. Die Zulassung erfolgt unter der Auflage, dass die noch nicht studierten Pflichtmodule und Wahlpflichtmodule des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsmathematik an der TU Dortmund nachzuholen sind.
Details siehe Prüfungsordnung bzw. Information unter: www.mathematik.uni-dortmund.de/studinfo/studiengaenge.nhtml
Zugangsvoraussetzung für das Master-Studium ist ein einschlägiger Bachelor-Grad. Einschlägig ist ein Bachelor-Grad, wenn er als Abschluss eines Studienganges Wirtschaftswissenschaften oder eines verwandten Studienganges (z. B. Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsingenieurwesen oder Wirtschaftsmathematik) oder eines anderen universitären Studienganges mit wirtschaftswissenschaftlichem Nebenfach im Umfang von mindestens einem Sechstel (30 ECTS-Leistungspunkte) verliehen wurde. Der erworbene Bachelor-Abschluss muss eine überdurchschnittliche Leistung (Gesamtnote mindestens „gut“ oder ECTS-Note mindestens B) widerspiegeln. In Ausnahmefällen kann auch ein erworbener Diplomgrad in einem der oben genannten Studiengänge als Zugangsvoraussetzung anerkannt werden.
Für das Studium sind sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache erforderlich. Nachzuweisen durch einen Test of English as a Foreign Language (TOEFL) auf Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens. Über die Anerkennung anderer international akzeptierter Englisch-Zertifikate (z. B. Cambridge First Certificate) anstelle des TOEFL-Tests entscheidet der Prüfungsausschuss.
Weitere Infos sind im Modulhandbuch nachzulesen:
www.wiso.tu-dortmund.de/wiso/de/studium/studiengaenge/master_science/index.html
Wissenschaftsjournalismus
Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Masterstudiengang erfüllt, wer den acht-semestrigen Bachelorstudiengang Wis-senschaftsjournalismus an der Technischen U-niversität Dortmund oder einen vom Prüfungsausschuss als gleichwertig aner-kannten Studiengang Wissenschaftsjournalismus erfolgreich absolviert hat. Als gleichwertig gilt nur, wenn der Studiengang ein mindestens 12-monatiges Volontariat in einem vom Prüfungsausschuss anerkannten Medienbetrieb beinhaltet oder ein solches Volontariat zusätzlich zum Studium des Wissenschaftsjournalismus geleistet wurde. Zugelassen werden kann nur, wer den Bachelorstudiengang mindestens mit der Gesamtnote „gut“ (Notendurchschnitt besser oder gleich 2,5) abgeschlos-sen hat. In begründeten Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss die Bewerberin / den Bewerber auf der Basis eines Auswahlgesprächs auch bei einer schlechteren Gesamtnote zum Masterstudium zulassen.
Infos unter: www.wissenschaftsjournalismus.org/content/view/322/335