Sprungmarken

Servicenavigation

Hauptnavigation


Sie sind hier:

Bereichsnavigation

Nebeninhalt

Nachgefragt

Kontakt

Für die Anerkennung von Leistungen sind die Prüfungsausschüsse der Fakultäten zuständig.

 

Bei Fragen Rund um das Thema Einschreibung, hilft Ihnen das Studierendensekretariat gerne weiter.

 

Bei allgemeinen Fragen zur Studienorientierung wenden Sie sich bitte an das Zentrum für Information und Beratung (ZIB).

 

Bei speziellen Fragen zu Studieninhalten sind die Studienfachberater die richtigen Ansprechpartner.

 

Hauptinhalt

Besondere Einschreibvoraussetzungen Bachelor

In einigen Bachelor-Studiengängen bzw. Unterrichtsfächern ist ein studiengangbezogener Eignungsnachweis, ein Sprachzertifikat oder ein Praktikum / eine Hospitation erforderlich. Diese Nachweise müssen bei der Einschreibung eingereicht werden:

Einschreibungsvoraussetzungen in den Zwei-Fach-Bachelor (Lehramt nach LABG 2009 und Modellversuch "Gestufte Studiengängen in der Lehrerbildung")
  • Anglistik / Amerikanistik (Modellversuch - Gestufte Lehrerbildung) / Englisch (LABG 2009)

    Bitte beachten Sie:
    Wenn Sie in Dortmund Anglistik/Amerikanistik/Englisch studieren wollen, lassen Sie sich Ihre Englischkenntnisse frühzeitig durch die Fakultät anerkennen! Weiteres hierzu lesen Sie im Folgenden.

    Für die Zulassung zum Studium sind Kompetenzen in der englischen Sprache, die mindestens dem Niveau „B 2 (oberer Bereich)“ des europäischen Referenzrahmens entsprechen müssen, nachzuweisen.

    Hinweis für Neueinsteiger
    Der Nachweis kann durch Vorlage eines von einer deutschen weiterführenden Schule ausgestellten Abiturzeugnisses erbracht werden, aus dem hervorgeht, dass das Fach Englisch als Leistungskurs im Durchschnitt der letzten vier Schulhalbjahre mindestens mit 10 Punkten abgeschlossen wurde. Der Nachweis kann zudem durch die Bescheinigung eines standardisierten Sprachtests erbracht werden.

    Folgende Bescheinigungen werden akzeptiert:

    - Cambridge ESOL: Note A bei FCE oder Note „bestanden“ bei CAE oder CPE
    - TELC: C1 bestanden, oder B2 mit Note 1;
    - TOEFL: Mindestpunktzahl von 550 im schriftlichen Test mit der Note 5,0 im Test „Written English“ (oder eine Mindest-punktzahl von 80 bei TOEFL iBT);
    - IELTS (Academic oder General): Mindestnote von 6 mit einer Mindestnote von 6,0 in jedem Teil;
    - APIEL: Mindestnote von 3 [= bestanden];
    - Geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/in Englisch (IHK).

    Entsprechend dieser Bestimmung ist bei der Einschreibung ein Nachweis über die erforderlichen Englischkenntnisse vorzulegen. Wenn Sie in Dortmund Anglistik/Amerikanistik/Englisch studieren wollen, erbringen Sie bitte frühzeitig den Nachweis über Ihre Englischkenntnisse und lassen Sie sich diese frühzeitig bescheinigen. Das entsprechende Formblatt können Sie sich hier herunterladen.

    http://englisch.tu-dortmund.de/cms/Medienpool/Downloads/Antrag_auf_Anerkennung.pdf

    Falls Sie einen Sprachtest benötigen sollten: Denken Sie bitte daran, dass es in der Regel eine beträchtliche Wartezeit bis zum Testtermin gibt. An der TU Dortmund besteht die Möglichkeit, den TOEFL-Test abzulegen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter:
    http://www.aaa.uni-dortmund.de/cms/de/AAA/Aktuelles/Auslandsaufenthalte/TOEFL_in_Dortmund/index.html

    Unter www.ets.org und www.cambridge-exams.de finden Sie Angaben, wo Sie wann welche Tests in Deutschland ablegen können.

    Hinweis für Quereinsteiger (Modellversuch - Gestufte Lehrerbildung)
    Studierende, die bereits an einer anderen Hochschule Anglistik/Amerikanistik studiert haben, können sich für ein höheres Fachsemester einstufen lassen. Hierzu suchen Sie bitte entweder Professor Hans Peters oder Cyprian Piskurek (als Mitglieder des Prüfungsausschusses BML) mit ihren erworbenen Scheinen auf und lassen sich die Einstufung auf dem entsprechenden Formular des Studierendensekretariates der TU Dortmund bescheinigen. Mit diesem Formular können Sie sich dann beim Studierendensekretariat ohne gesonderte Vorlage eines Sprachnachweises einschreiben.

    Weitergehende Informationen finden sie hier:
    http://englisch.tu-dortmund.de/cms/de/200_Studium/210_F__r_Studieninteressierte/212_Studienvoraussetzungen/index.html

  • Kunst und Kunst/Gestalten
    Nachweis der besonderen Eignung;
    Seminar für Kunst und Kunstwissenschaft: Informationen zur Eignungsprüfung

  • Musik
    Nachweis der besonderen Eignung;
    Institut für Musik und Musikwissenschaft: Informationen zur Eignungsprüfung

  • Sport
    Nachweis der besonderen Eignung;
    Institut für Sport und Sportwissenschaft: Informationen zur Eignungsprüfung

 


 

Einschreibungsvoraussetzungen im Fach-Bachelor
  • Angewandte Literatur- und Kulturwissenschaften und Angewandte Sprachwissenschaften
    Für die Einschreibung sind Kompetenzen in der englischen Sprache nachzuweisen, die mindestens dem Niveau "B 2 (oberer Bereich)" des europäischen Referenzrahmens entsprechen müssen. Dieser Nachweis wird im Regelfall durch Vorlage eines Abiturzeugnisses erbracht, aus dem hervorgeht, dass das Fach Englisch als Leistungskurs im Durchschnitt der letzten vier Schulhalbjahre mindestens mit der Note "gut" (10 Punkte) oder in der Abiturprüfung mit 10 Punkten als Abschluss des Leistungskurses abgeschlossen wurde. Der Nachweis kann hilfsweise durch die Bescheinigung eines Sprachtests erbracht werden. Eine Übersicht über die Tests, die als Sprachnachweis anerkannt werden, finden Sie unter dem unten stehenden Link. Einer dieser Sprachtests muss bei der Einschreibung vorgelegt werden.
    DER SPRACHNACHWEIS IST FÜR DIE EINSCHREIBUNG ZWINGEND ERFORDERLICH UND KANN KEINESFALLS NACHGEREICHT WERDEN!
    Aufenthalte im englischsprachigen Ausland o. ä. werden nicht als Nachweis der Englischkenntnisse anerkannt! Sie müssen Ihre Englischkenntnisse vor der Einschreibung vom Prüfungsausschuss anerkennen lassen. Dies ist über die Koordinationsstelle möglich. Kontakt: Emil-Figge-Str. 50, Raum 3.433, Tel. 0231/755-6543. Allein die Vorlage des Zeugnisses bzw. des Testergebnisses bei der Einschreibung genügt nicht. Die dazu nötigen Formulare finden Sie hier. Da die Termine der Tests nicht frei wählbar sind und die Auswertung in der Regel mind. 4-6 Wochen dauert, ist es wichtig, sich rechtzeitig um einen Sprachtest zu kümmern. Nähere Informationen zu Terminen und zum Testablauf finden Sie auf den Internetseiten der Organisationen, die diese anbieten. Das Cambridge-Zertifikat wird häufig an der VHS angeboten. Der TOEFL kann an der TU Dortmund abgelegt werden.
    Weitere wichtige Informationen zu den Sprachtests finden Sie unter:
    http://www.bama-angewandt.tu-dortmund.de/cms/de/1_STUDIENINTERESSIERTE/03_Zugangsvoraussetzungen/033Sprachtests/index.html

  • Journalistik
    Nach Erhalt der Zulassung ist zusammen mit den sonstigen Einschreibunterlagen der Nachweis einer 6-wöchigen Hospitation vorzulegen. Weitere Informationen können Sie diesem Merkblatt entnehmen.
    Mehr Infos auch unter: www.journalistik-dortmund.de/einschreibungsvoraussetzungen.html

  • Musikjournalismus
    Vorausgesetzt ist der Nachweis einer besonderen künstlerischen Eignung und der Nachweis einer praktischen Tätigkeit. Weitere Infos: http://www.musikjournalismus.tu-dortmund.de/musikjournalismus/index.php

  • Wissenschaftsjournalismus
    Nach Erhalt der Zulassung ist zusammen mit den sonstigen Einschreibunterlagen der Nachweis einer 6-wöchigen Hospitation vorzulegen. Weitere Informationen können Sie diesem Merkblatt entnehmen.
    Mehr Infos unter: http://www.wissenschaftsjournalismus.org/zulassung-bachelor.html