Studierendensekretariat
Emil-Figge-Str. 61
Campus Nord
44227 Dortmund
Info-Hotline: 0231/755-2345
Fax: 0231/755-5346
Die Studienplätze werden nach einem Punktwert vergeben, der aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums und den Gründen für das Zweitstudium gebildet wird. Darüber hinaus gelten für Zweitstudienbewerber dieselben formalen Zulassungsvoraussetzungen, wie für Erststudienbewerber.
Für das Prüfungsergebnis des abgeschlossenen Erststudiums gibt es folgende Punktwerte:
Die Note, mit der Sie Ihr Erststudium beendet haben, muss im Abschlusszeugnis oder in einer besonderen Bescheinigung der Stelle nachgewiesen sein, die für die Ausstellung des Abschlusszeugnisses zuständig ist. Andernfalls muss der schlechteste Leistungsgrad zugrunde gelegt werden. Sie müssen dann dem Zulassungsantrag noch Bescheinigungen der Prüfungsämter (Ergebnismitteilungen der Prüfungsstelle) beifügen.
Einzelheiten zu den Gründen für ein Zweitstudium finden Sie in den Richtlinien der Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de). Wer nach einer Familienphase die Wiedereingliederung oder den Neueinstieg in das Berufsleben anstrebt, kann bei der Bewerbung für ein Zweitstudium einen Zuschlag von bis zu 2 Punkten erhalten. Die Erhöhung kommt dann in Betracht, wenn aus familiären Gründen (z. B. Ehe, Kindererziehung) die frühere Berufstätigkeit aufgegeben oder aus Rücksicht auf familiäre Belange nach Abschluss des Erststudiums auf die Aufnahme einer adäquaten Berufstätigkeit verzichtet werden musste. Die Höhe des Punktzuschlags richtet sich nach dem Grad der Betroffenheit. Das Ausmaß der Belastungen (z. B. Zahl der Kinder, Dauer der Familienphase) ist in angemessener Weise zu berücksichtigen. Eine Kumulierung von mehreren Gründen findet nicht statt; es wird jeweils die günstigste Fallgruppe zugrunde gelegt. Der Punktzuschlag für BewerberInnen, die aus familiären Gründen bisher ihren Zweitstudienwunsch zurückgestellt haben, ist davon unabhängig; er wird zusätzlich gewährt.
Den Antrag auf Zulassung zum Zweitstudium finden Sie auf unseren Internetseiten, das Formular ist während der Bewerbungsphase freigeschaltet.
Es gelten dieselben Bewerbungsfristen wie für Erststudienbewerber.