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Zulassungsverfahren (NC-Verfahren) für das erste Fachsemester

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Eine Reihe von Studiengängen/-fächern sind an der TU Dortmund zulassungsbeschränkt. Für diese sogenannten NC-Studiengänge ist eine Bewerbung erforderlich. Der Begriff Numerus Clausus (NC) steht für „beschränkte Zahl“ und bedeutet, dass nicht mehr BewerberInnen für einen Studiengang zugelassen werden können, als Studienplätze vorhanden sind.

Für jeden/jedes zulassungsbeschränkten Studiengang/-fach wird ein eigenes Vergabeverfahren durchgeführt. Hierfür werden alle BewerberInnen in Ranglisten sortiert. Die Ranghöchsten werden zugelassen.

 

Hier finden Sie aktuelle Infos zum Stand des laufenden Zulassungsverfahren.

 

Das Vergabeverfahren im Überblick:

 

Im Folgenden finden Sie nähere Erklärungen und Informationen, zu den laufenden Zulassungsverfahren im 1. Fachsemester:

 

 

Das Vergabeverfahren im Überblick

 
pfeil Hauptverfahren

Nach dem Bewerbungsschluss werden im so genannten Hauptverfahren alle Studienplätze vergeben bzw. die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide verschickt. Der Zulassungsbescheid enthält eine Annahmefrist, bis zu der die angegebenen Unterlagen komplett an das Studierendensekretariat zurückgesandt werden müssen. Erhalten wir innerhalb dieser Frist ihre Zulassung nicht unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen zurück, verfällt der Anspruch auf den Studienplatz und der Platz wird im Nachrückverfahren an eine/n anderen StudienbewerberIn vergeben. Das Hauptverfahren endet mit Ablauf der Annahmefrist. Die nicht angenommenen Plätze werden anschließend im Nachrückverfahren vergeben.

Wichtig: Ein Nachreichen der Unterlagen - nach der im Zulassungsbescheid genannten Frist - ist nicht möglich! Bitte beachten Sie: Der Zulassungsbescheid ist von dem Bewerber/der Bewerberin zu unterschreiben, entweder persönlich oder von einer bevollmächtigten Person. Eine entsprechende Vollmacht (formlos) ist mit einzureichen - Hier finden Sie ein Muster.

 

pfeil Nachrückverfahren

Erfahrungsgemäß nehmen nicht alle Bewerber im Hauptverfahren den zugewiesenen Studienplatz an. Wenn nach Abschluss des Hauptverfahrens noch Studienplätze zu vergeben sind, werden diese Plätze an der TU Dortmund in einem so genannten Nachrückverfahren vergeben. Mitunter können mehrere Nachrückverfahren durchgeführt werden. An diesen Nachrückverfahren nehmen automatisch alle BewerberInnen teil, die im Hauptverfahren eine Absage erhalten haben. Sie müssen sich also nicht extra hierfür anmelden. Es ist nicht möglich sich nur für das Nachrückverfahren anzumelden, wenn man den Bewerbungsschluss verpasst hat. In den Nachrückverfahren erhalten Sie lediglich im Falle einer Zusage Bescheid von der TU Dortmund, nochmalige Absagen werden nicht versandt.

Wie viele Plätze für das Nachrückverfahren frei werden ist leider nicht vorhersehbar. Einen Bescheid erhält im Nachrückverfahren nur, wer zugelassen wurde. Den Versand der Bescheide können Sie auf unserer Internetseite verfolgen. Die Zulassung im Nachrückverfahren kann sehr spät, teilweise erst zu Beginn der laufenden Vorlesungszeit erfolgen. Es finden Nachrückverfahren statt, solange es Studienplätze und BewerberInnen gibt. Die angegebenen NC-Werte beziehen übrigens das Nachrückverfahren schon ein.

 

pfeil Losverfahren

Wenn nach dem Haupt- und den Nachrückverfahren - d.h. alle BerweberInnen wurde ein Platz angeboten und die Annahmefrist ist abgelaufen - noch Studienplätze frei sind, wird ein Losverfahren durchgeführt. An diesem Verfahren können alle Studieninteressierten teilnehmen, unabhängig davon, ob sie vorher am Bewerbungsverfahren teilgenommen haben. Ähnlich wie bei einer Lotterie werden die Studienplätze unter allen Teilnehmern verlost. Das bedeutet, dass die Abiturnote keine Rolle spielt. Um am Losverfahren teilzunehmen, senden Sie den zur Verfügung gestellten Vordruck ausgefüllt an das Studierendensekretariat. Den Vordruck sowie weitere Informationen zum Losverfahren finden Sie hier.

 

Weitere Erläuterungen zur Vergabe von Studienplätzen

 

pfeil Auswahlkriterien

Die zur Verfügung stehenden Studienplätze des 1. Fachsemesters werden hauptsächlich (siehe Vorabquoten) nach Abiturnote (HZB / 20%), Wartezeit (20%) und hochschuleigenen Auswahlkriterien (60 %) - auf deutsche BewerberInnen und ausländische BewerberInnen, die den Deutschen gleichgestellt sind - verteilt. 

Den deutschen BewerberInnen gleichgestellt sind insbesondere:

  • ausländische EU-BürgerInnen
  • ausländische BewerberInnen aus Island, Liechtenstein und Norwegen (Vertragsstaaten des europäischen Wirtschaftsraumes)
  • BildungsinländerInnen (ausländische Staatsangehörige mit deutschem Abitur (HZB)

Die HZB (Hochschulzugangsberechtigung) wird in der Regel nachzuweisen sein durch:

  • das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife: berechtigt uneingeschränkt zum Studium
  • das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife: berechtigt zum Studium der im Zeugnis ausgewiesenen Studiengänge und -fächer
  • das Zeugnis der ausländischen Hochschulreife: berechtigt zum Studium bei festgestellter Gleichwertigkeit und nachgewiesenen, ausreichenden Deutschkenntnissen

 

Wie erfolgt die Auswahl?
  • In den drei Quoten Durchschnittsnote, Wartezeit und hochschuleigene Kriterien werden Ranglisten erstellt, jede Bewerbung wird in jeder dieser Quoten berücksichtigt.
  • Sobald in einer dieser Kategorien ein Studienplatz zugeteilt werden kann, erhält der Bewerber/die Bewerberin eine Zulassung und wird aus den Ranglisten der anderen Kategorien gestrichen.
  • Eine Absage erhalten Bewerberinnen und Bewerber demnach nur, wenn sie in keiner dieser Quoten einen Studienplatz erhalten konnten.
  • Beachten Sie bezüglich der Absagen, dass sich diese auf das Hauptverfahren bezieht. Alle im Hauptverfahren nicht zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber werden automatisch in den Nachrückverfahren berücksichtigt.

Haben mehrere BewerberInnen die gleichen Zugangsvoraussetzungen, so legen nachrangige Auswahlkriterien die Rangfolge fest. Die nachrangigen Kriterien sind in den Quoten wie folgt:

Auswahl nach Durchschnittsnote (20%)

  • 1. Wer hat die beste Note?
  • 2. Wer hat am längsten gewartet?
  • 3. Wer hat einen Dienst abgeleistet?
  • 4. Das Los entscheidet

Auswahl nach Wartezeit (20%)

  • 1. Wer hat am längsten gewartet?
  • 2. Wer hat die beste Note?
  • 3. Wer hat einen Dienst abgeleistet?
  • 4. Das Los entscheidet

Auswahl nach hochschuleigenen Kriterien (60%)

  • 1. Wer hat die beste Note?
  • 2. Wer hat am längsten gewartet?
  • 2. Wer hat einen Dienst abgeleistet?
  • 3. Das Los entscheidet

 

pfeil Vorabquoten

Für einige BewerberInnengruppen werden vorab Studienplätze benötigt. Die Vergabeverordnung sieht dies insbesondere für AusländerInnen (die den deutschen BewerberInnen nicht gleichgestellt sind), in der beruflichen Qualifizierte BewerberInnen, Härtefälle, ZweitstudienbewerberInnen und bevorzugt zugelassene BewerberInnen vor.

 

pfeil Wartezeit

Wartezeit ist die Zeit zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) und der Studienbewerbung, in der man nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war. Sie wird in Semestern oder Halbjahren gezählt. Sollte man also keinen Studienplatz erhalten haben, kann man die Zeit eventuell überbrücken (Auslandsjahr, Freiwilliges Soziales Jahr, Ausbildung) und so Wartezeit ansammeln. Eine Garantie im nächsten Jahr einen Studienplatz zu erhalten, hat man allerdings nicht.
Entgegen weit verbreiteter Meinung gibt es keine „Warteliste“ auf die man sich eintragen muss, damit die Wartezeit angerechnet wird! Dies geschieht automatisch. Auch ist es Legende, dass sich die Abiturnote mit jedem Semester Wartezeit um 0,1 Punkte verbessert.

 

pfeil Verbesserung der Wartezeit durch eine Berufsausbildung

Eine Berufsausbildung vor dem Erwerb des Abiturs (HZB) kann die Wartezeit verbessern. Dies gilt nur noch für BewerberInnen, die das Abitur (HZB) vor dem 16.07.2007 erworben haben.

Eine abgeschlossene Berufsausbildung vor dem Erwerb des Abiturs (HZB) wird bei der Bewerbung angegeben und muss durch die Einreichung des Nachweises über den Abschluss der Berufsausbildung zur Bewerbung nachgewiesen werden.

Eine Berufsausbildung nach dem Erwerb des Abiturs (HZB) wird automatisch, ohne Nachweis von Unterlagen, als Wartezeit berücksichtigt.

 
pfeil NC-Werte

Die NC-Werte werden nicht vor dem Verfahren festgelegt! Sie sind das Ergebnis der Konkurrenz der Bewerber um die knappen Studienplätze und bilden sich in jedem Jahr neu. Aus diesem Grund haben die Ergebnisse der vergangenen Vergabeverfahren immer nur eine begrenzte Vorhersagekraft. Sie sind nur Richtwerte und keine Werte die man erreichen müsste, um in Zukunft zugelassen zu werden. Die NC-Werte aus den letzten Jahren finden Sie hier.

 

pfeil Ranglisten und die Chance auf einen Studienplatz

Haben Sie trotz Absage eine Chance auf einen Studienplatz? Studienbewerber/innen fragen in diesem Zusammenhang oft nach Rangplätzen. Die TU Dortmund veröffentlicht diese Rangplätze nicht. Denn: Ausschlaggebend für die Chance auf eine Zulassung ist nicht der Rangplatz selbst, sondern das Annahmeverhalten von ranghöheren Bewerbern. Dieses Annahmeverhalten ist nicht abschätzbar! Ob jemand einen Studienplatz annimmt oder nicht hängt unter anderem von Mehrfachbewerbungen ab (Bewerbung an anderen Hochschulen, für mehrere Studiengänge). Auch die Auswahlgrenze (NC) des Hauptverfahrens (im Ablehnungsbescheid aufgelistet) ist nur bedingt aussagekräftig, im Zuge der Nachrückverfahren ergeben sich hier noch Verschiebungen. Auch diese sind leider nicht abschätzbar!

Verwenden Sie deshalb zur Orientierung die Auswahlgrenzen der vergangenen Jahre, diese wurden ermittelt nach Abschluss aller Haupt- und Nachrückverfahren.

 

pfeil Dienst

Ein abgeschlossener Dienst wird im Vergabeverfahren als nachrangiges Auswahlkriterium -bei gleicher Note und Wartezeit- berücksichtigt. Die Dienstzeit ist Wartezeit.

Als Dienst gilt:

  • ein Wehr- oder Zivildienst gem. Art. 12a des Grundgesetzes oder Dienst aufgrund einer Verpflichtung auf Zeit bis zur Dauer von 3 Jahren
  • ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, bzw. Jugendfreiwilligendienst
  • ein mindestens zweijähriger Entwicklungsdienst gemäß Entwicklungshelfer-Gesetz
  • eine Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von 3 Jahren, mindestens jedoch 6 Monate

Ein abgeschlossener Dienst wird bei der Bewerbung angegeben. Erst zur Einschreibung (im Falle einer Zulassung) ist der Dienst durch die Einreichung von Unterlagen nachzuweisen. Dies sind beispielsweise die Dienstzeitbescheinigung für den abgeleisteten Wehr-/Zivildienst oder die Bescheinigung des Trägers des abgeschlossenen freiwilligen sozialen Jahres.

 

pfeil Bevorzugte Zulassung

Fallgruppe 1:

BewerberInnen, die zu Beginn oder während des Dienstes den gewünschten Studienplatz an der TU Dortmund erhalten, können diesen zunächst nicht annehmen, da die Ableistung des Dienstes die sofortige Aufnahme des Studiums an der TU Dortmund verhindert. Diese BewerberInnen haben bis zum 2. Vergabeverfahren (=2 Jahre später) der TU Dortmund nach dem Dienstende einen Anspruch auf erneute Auswahl auf der Grundlage des früheren Zulassungsbescheides der TU Dortmund vor allen anderen BewerberInnen. Danach verfällt der Anspruch.

Die erneute Auswahl vor allen anderen BewerberInnen wird nicht automatisch gewährt. Hierfür ist eine erneute form- und fristgerechte Bewerbung bei der TU Dortmund erforderlich, in der die erneute/bevorzugte Auswahl beantragt und nachgewiesen wird. In der Regel erfolgt dies durch Vorlage der Dienstzeitbescheinigung und des früheren Zulassungsbescheides der TU Dortmund zur Bewerbung.

Fallgruppe 2:

BewerberInnen, die zu Beginn oder während des Dienstes einen zulassungsfreien Studiengang nicht antreten konnten, da die Ableistung des Dienstes die sofortige Aufnahme des Studiums an der TU Dortmund verhindert hat, haben bis zum 2. Vergabeverfahren (=2 Jahre später) der TU Dortmund nach dem Dienstende einen Anspruch auf bevorzugte Zulassung. Danach verfällt der Anspruch.

Die Auswahl vor allen anderen BewerberInnen wird nicht automatisch gewährt. Hierfür ist eine form- und fristgerechte Bewerbung bei der TU Dortmund erforderlich, in der die bevorzugte Auswahl beantragt und nachgewiesen wird. In der Regel erfolgt dies durch Vorlage der Dienstzeitbescheinigung.

Fallgruppe 3:

BewerberInnnen, die einem A-, B-, C- oder D/C-Kader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören, werden vorrangig zugelassen. Dieser Vorrang wird nicht automatisch gewährt. Hierfür ist eine form- und fristgerechte Bewerbung bei der TU Dortmund erforderlich, in der diebevorzugte Auswahl beantragt und nachgewiesen wird. In der Regel erfolgt dies durch Vorlage der Bescheinigung über die Bundeskaderzugehörigkeit des deutschen Olympiastützpunktes.

 

pfeil Härtefall und Nachteilsausgleich

BewerberInnen haben die Möglichkeit, einen Härtefallantrag und/oder einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen. Diesen Anträgen kann nur unter sehr engen Voraussetzungen stattgegeben werden. Detaillierte Informationen und Hinweise über die erforderlichen Nachweise hierzu finden Sie auf der Homepage der Stiftung für Hochschulzulassung.

 

pfeil Hinweise für alle BewerberInnen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
  1. Gleichwertigkeitsbescheinigung
    Der Nachweis der Gleichwertigkeit erfolgt über das Referat Internationales. Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf, da eine Teilnahme am Vergabeverfahren voraussetzt, dass die Gleichwertigkeit der erworbenen ausländischen Hochschulzugangsberechtigung mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung festgestellt ist.
  2. Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
    Sofern eine Zulassung erfolgt, sind spätestens zur Einschreibung ausreichende Deutschkenntnisse nachzuweisen. In der Regel erfolgt dieser Nachweis durch die Ablegung einer deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang. Bitte beachten Sie, dass die Einschreibfristen in zulassungsbeschränkten Studiengängen und -fächern in der Regel kurz sind. Bitte informieren Sie sich deshalb frühzeitig beim Sprachenzentrum der TU Dortmund und beim Referat Internationales.

 

pfeil Zulassung/en von der TU

Sollten Sie sich für mehrere zulassungsbeschränkte Studiengänge an der TU Dortmund beworben und nun eine Zulassung per Post erhalten haben, so sollten Sie sich diesen Studienplatz "sichern", indem Sie diesen annehmen und sich einschreiben. Erhalten Sie dann im Laufe der Nachrückverfahren in den anderen Studiengängen doch noch eine Zulassung in ihrem eigentlichen Wunsch-Studiengang (der ihrer persönlichen Ansicht nach eine höhere Priorität hatte) können Sie diesen Studienplatz annehmen, indem Sie dem Studierendensekretariat mit Hilfe des Antrags zur Änderung des Studiums mitteilen, dass sich ihr Studienwunsch geändert hat. Diesen Antrag zur Änderung des Studium reichen Sie dann mit der der unterschriebenen Zulassung innerhalb der Ihnen gesetzten Frist ein. Auf die ggf. bereits gezahlten Semesterbeiträge hat diese Änderung keine Auswirkung.

 

pfeil Zulassungen von anderen Hochschulen

Sie haben von einer anderen Hochschule bereits eine Zulassung erhalten, warten aber noch auf einen Zulassungsbescheid der TU Dortmund? In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie die Frist zur Annahme des Studienplatzes der anderen Hochschule nicht verstreichen lassen - nehmen Sie diesen im Zweifel an. Denn im laufenden Verfahren kann nicht abgeschätzt werden, ob und wann Sie von der TU Dortmund eine Zulassung (Haupt- und Nachrückverfahren) erhalten.

Erhalten Sie dann einen Zulassungsbescheid der TU Dortmund, können Sie sich an der anderen Hochschule exmatrikulieren bzw. Ihre Immatrikulation zurücknehmen und sich dann in Dortmund einschreiben. Bitte beachten Sie hierfür die Fristen der ersten Hochschule (z.B. zur Rückerstattung der Semesterbeiträge).

 

pfeil Studienplatztausch

Ein Studienplatztausch kann nur in einem gleichnamigen Studiengang oder ggf. in gleichnamigen Studienfächern und in einem jeweils identischen Fachsemester zusammen mit Studierenden anderer Hochschule beantragt werden. Ein Studienplatztausch in unterschiedlichen Studiengängen wie beispielsweise Bachelor Maschinenbau und Bachelor Bauingenieurwesen ist sowohl intern an der TU Dortmund als auch mit Studierenden anderer Hochschulen nicht möglich. Ein Studienplatztausch setzt voraus, dass beide Hochschulen ihr Einverständnis erklären. Wenn Sie einen Studienplatztausch beantragen möchten, finden Sie hier den Antrag.