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Losverfahren

losverfahrenWas genau ist ein Losverfahren?

Ein sogenanntes Losverfahren wird durchgeführt, wenn nach dem Haupt- und den Nachrückverfahren noch Studienplätze (im 1. Fachsemester) frei sind. Dies setzt voraus, dass vorab allen BewerberInnen ein Platz angeboten wurde und die Annahmefrist abgelaufen ist. An diesem Losverfahren können alle Studieninteressierten teilnehmen, unabhängig davon, ob sie vorher am Bewerbungsverfahren teilgenommen haben. Sollten Sie die Bewerbungsfrist (15.7.) verpasst haben, ist dies eine weitere Chance, ihren Wunsch-Studienplatz zu erhalten. Ähnlich wie bei einer Lotterie werden die Studienplätze unter allen Teilnehmern verlost. Dies bedeutet, dass die Abiturnote hierbei keine Rolle spielt. In den vergangenen Jahren wurden keine Losverfahren durchgeführt, da alle Studienplätze in den Nachrückverfahren vergeben werden konnten.

 

Wie nimmt man am Losverfahren teil?

Um am Losverfahren teilzunehmen, senden Sie bis zur unten genannten Frist (es zählt der Posteingangsstempel der TU) eine Postkarte mit folgenden Angaben das Studierendensekretariat:

  • Studiengang und -fach,
  • Name und Vorname,
  • Kontaktdaten: Ihre Adresse, Telefonnummer, Email-Adresse.

Sollten Sie sich für mehrere Studiengänge/-fächer im Losverfahren interessieren, ist pro Studiengang/-fach jeweils eine Postkarte einzureichen. Doppelt-Bewerbungen für ein/en Studiengang/-fach sind nicht möglich.

 

In folgendem Studiengang sind derzeit Plätze im Losverfahren zu verteilen:
  • Bachelor Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen im Unterrichtsfach Sport (Bewerbungsfrist 07.10.2011)*
  • Bachelor Lehramt an Berufskollegs im Unterrichtsfach Sport (Bewerbungsfrist 07.10.2011)*
  • siehe auch "Aktueller Stand des NC-Verfahrens"

*Bitte beachten Sie, dass für das Unterrichtsfach Sport der Nachweis über die besondere Eignung zur Einschreibung vorgelegt werden muss. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Wie geht es dann weiter?

Nach Ablauf der Frist zur Abgabe von Losen/Postkarten werden diese gezogen. Die Bewerber, deren Los gezogen wurde, erhalten postalisch einen Zulassungsbescheid an die auf der Postkarte genannte Adresse. Ablehnungsbescheide werden nach einem Losverfahren nicht versandt.