Sprungmarken

Servicenavigation

Hauptnavigation


Sie sind hier:

Bereichsnavigation

Nebeninhalt

Wichtige Links

 

 

Kontakt

Studierendensekretariat
Emil-Figge-Str. 61
Campus Nord

44227 Dortmund

Info-Hotline: 0231/755-2345

Fax: 0231/755-5346

Hauptinhalt

Gasthörer

34Der Gasthörerstatus dient der Weiterbildung in einzelnen Wissensgebieten. Er ermöglicht den Besuch von universitären Lehrveranstaltungen ohne eine Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur). Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Gasthörer werden nur "zugelassen", haben somit weder einen Studierendenstatus, noch erhalten Sie einen Studierendenausweis.
  • Gasthörer dürfen (bei zulassungsbeschränkten Fächern/Studiengängen) an einzelnen Lehrveranstaltungen teilnehmen, insofern sie das Einverständnis der Dozentin oder des Dozenten haben.
  • Es besteht kein Anspruch Leistungsnachweise zu erwerben.
  • Die Teilnahme an Prüfungen ist für Gasthörer nicht vorgesehen.
  • Gasthörer erhalten keine Fahrberechtigung im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)  bzw. in NRW
  • Die Gasthörerschaft ist gebührenpflichtig.

 

Fristen

Bitte beachten Sie die Fristen für die Einschreibung als Gasthörer.

 

Gebühren

Gasthörer zahlen pro Semester einen Gasthörerbeitrag in Höhe von 100,00 Euro.

 

Ablauf
  • Nutzen Sie folgenden Antrag auf Gasthörerschaft, den Sie während der Einschreibfristen im Studierendensekretariat einreichen.
  • Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen benötigen Sie eine Genehmigung des Dekanates der jeweiligen Fakultät, damit Sie an Lehrveranstaltungen teilnehmen können. Die entsprechende Genehmigung lassen Sie sich bitte auf dem Antrag auf Gasthörerschaft abzeichnen. Informationen zur Zulassungsbeschränkung können Sie der Übersicht des Studienangebotes entnehmen.
  • Nach Eingang und Bewilligung Ihres Gasthörerantrages erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung über den Gasthörerbeitrag. Nach Eingang dieses Beitrages erhalten Sie Ihren Gasthörerausweis, mit dem Sie nachweisen können, dass Sie zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen des Studiengangs berechtigt sind.
  • Zu Beginn jedes Semesters erhalten Sie vom Studierendensekretariat eine Zahlungsaufforderung zur Rückmeldung. Nach erfolgter Überweisung werden Sie zurückgemeldet. Sie brauchen den Antrag auf Gasthörerschaft also nicht jedes Semester erneut stellen.