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Vorsitzender des Senats

Prof. Dr. Manfred Bayer

Fakultät Physik

Tel.: 0231-755 3532

 

Stellvertretende Vorsitzende

Prof. Dr. Katja Ickstadt

Fakultät Statistik

Tel.: 0231-755 3111

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Senat

Der Senat ist zuständig für die Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats und für die Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Rektorats. Zusätzlich ist er verantwortlich für den Erlass und die Änderung der Grundordnung und weiteren Ordnungen der Hochschule. Darüber hinaus verfasst der Senat Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans und der Zielvereinbarung, zu den Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan sowie zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel auf die Fachbereiche, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen, zentralen Betriebseinheiten und der Medizinischen Einrichtungen.

Stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind dreizehn Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer,  vier der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, vier der Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie vier der Gruppe der Studierenden. Die Amtszeit der Senatsmitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beträgt vier Jahre, die der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zwei Jahre und die der Studierenden ein Jahr. Nichtstimmberechtigte Mitglieder des Senats sind die Rektorin, die Prorektoren, die Dekaninnen und Dekane, die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, der Vorsitzende des Personalrats der nichtwissenschaftlich Beschäftigten und des Personalrats der wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten und der Sprecher des Allgemeinen Studierendenausschusses ASTA.