Der Hochschulrat berät seit seiner Konstituierung am 15.12.2007 das Rektorat und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere: die Wahl der Mitglieder des Rektorats und ihre Abwahl sowie die Zustimmung zum Hochschulentwicklungsplan und zum Entwurf der Zielvereinbarung zwischen der Hochschule und dem Land NRW.
Das Rektorat leitet die Universität. Zu den Leitungsaufgaben gehören insbesondere die kontinuierliche Hochschulentwicklungsplanung, die Verteilung von Stellen und Mitteln sowie die Evaluation der Erfüllung der Hochschulaufgaben. Außerdem obliegen dem Rektorat alle Angelegenheiten und Entscheidungen, für die nicht ausdrücklich eine andere Zuständigkeit festgelegt ist.
Der Senat ist zuständig für die Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats und für die Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Rektorats.