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Hochschulleitung

Hochschulrat

Der Hochschulrat berät seit seiner Konstituierung am 15.12.2007 das Rektorat und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere: die Wahl der Mitglieder des Rektorats und ihre Abwahl sowie die Zustimmung zum Hochschulentwicklungsplan und zum Entwurf der Zielvereinbarung zwischen der Hochschule und dem Land NRW.


Senat

Der Senat ist zuständig für die Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats und für die Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Rektorats.