Der betriebsärztliche Dienst berät und unterstützt die Hochschulleitung sowie alle Führungskräfte in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Unfallverhütung sowie der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Betriebsärzte sind bei der Ausübung ihrer arbeitsmedizinischen Fachkunde nicht an Weisungen gebunden (weisungsfrei). Sie unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht bezüglich medizinischer Befunde.
