In der Regel wird bei der Vergabe der Stipendien durch DFG, BMBF, Stiftungen, NRW Stipendienprogramm sowie NRW – Forschungsschulen die familiäre Verpflichtung berücksichtigt. Dies geschieht Laufzeitverlängerung, Vertretungsfinanzierung, Familien-/Kinderzuschlägen, Kinderbetreuungszuschlägen sowie bei der Förderung von Teilzeit oder in Form von individuellen Lösungen.
Die fakultätseigenen Stipendien an der TU wurden im Hinblick auf die Berücksichtigung familiärer Verpflichtungen geprüft.
In den Fakultäten 1 (Mathematik) und 2 (Physik) werden bei Bedarf Familien- und Kinderbetreuungszuschläge ausgegeben. Diese guten Beispiele sollen publik gemacht werden, zur Anregung für die Fakultäten, die eine eigene Stipendienvergabe planen bzw. dies bisher nicht berücksichtigen.