Die Prüfungsordnungen wurden daraufhin überprüft, ob die Anerkennung von familiären Notfällen (nachgewiesen durch ärztliches Attest) die Wiederholung einer Prüfung zulässt.
Vorschriften zum Rücktritt von Prüfungen bei Krankheit des Kindes und der Pflege von Partner/in oder Verwandten ersten Grades wurden festgelegt. Seit Juni 2010 werden die Änderungen in alle neuen und zu ändernden PO aufgenommen.