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AG Studium und Forschung

Prüfungsordnungen

 

  • Die Prüfungsordnungen wurden daraufhin überprüft, ob die Anerkennung von familiären Notfällen (nachgewiesen durch ärztliches Attest) die Wiederholung einer Prüfung zulässt.
  • Vorschriften zum Rücktritt von Prüfungen bei Krankheit des Kindes und der Pflege von Partner/in oder Verwandten ersten Grades wurden festgelegt. Seit Juni 2010 werden die Änderungen in alle neuen und zu ändernden PO aufgenommen.

 

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