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Projekt AG Personal

Gleittage, Langzeitkonto

Für Verwaltungsbeschäftigte sind bislang folgende Verbesserungen der Arbeitszeit-Rahmenbedingungen analog den Regelungen für die Beschäftigten in der Universitätsbibliothek umgesetzt worden:

  • Unter- und Überschreitungen der wöchentlichen Arbeitszeit können innerhalb eines Kalenderjahres ausgeglichen werden. Jeweils am 31.März des Folgejahres „darf das zu übertragende Zeitguthaben bis zu 20 Stunden und die Zeitschuld bis zu 10 Stunden nicht überschritten werden.“
  • Plusstunden können bis zum 31.03. des Folgejahres in Freizeit umgewandelt werden.

            (siehe: Dienstvereinbarung zur Gleitzeit GLAZ) – Link Personalabteilung Intranet

 

 

Gleittage

Die Möglichkeit, mehrere Gleittage zusammenhängend zu nehmen, wurde auf die Beschäftigten in der Verwaltung ausgeweitet. Das Zeitguthaben (Plusstunden) kann mit zwei Gleittagen im Monat (auch aufeinanderfolgend) ausglichen werden.

 

 

Lankzeitkonto

Bislang wurde keine Entscheidung für Langzeitkonten (Sabbatjahr) gefällt.

 

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