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AG Führungskultur

Befristete Arbeitsverträge

 

Befristete Arbeitsverträge, die unter der festgelegten Mindestlaufzeit von einem Jahr liegen, sind zu begründen. Unterschiedliche Befristungsgründe und –situationen werden berücksichtigt.

Vier Monate vor dem Ende eines befristeten Vertrags erhalten die MA eine Mitteilung aus der Personalabteilung, mit dem Hinweis, dass die Frist für die Meldung bei der Agentur für Arbeit drei Monate vor Ablauf des Vertrags zu erfolgen hat. Die Personalabteilung informiert ebenfalls die Vorgesetzten bzw. Dekanate und Lehrstühle über den nahenden Vertragsablauf von zugehörigen MA. Die Dekanate werden darauf hingewiesen, dass eine rechtzeitige Antragstellung im Fall der Weiterbeschäftigung notwendig ist.

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