Zum Thema Rückmeldung haben wir alle wichtigen Informationen auf dieser Seite kurz für Sie zusammengefasst.
Die Rückmeldung zum Sommersemester 2009 beginnt am 19. Januar 2009.
Für Ersthörer endet diese Frist am 27. Februar 2009, Gast- und Zweithörer haben die Möglichkeit sich bis zum 9.4.2009 zurückzumelden.
Bei Überweisung nach den genannten Fristen ist eine Rückmeldung nur mit Verspätungsgebühr - zuzüglich 3,40 € - möglich)!
Nach der Einschreibordnung müssen Studierende für die Einschreibung und Rückmeldung jedes Semester einen Semesterbeitrag leisten.
Bereits eingeschriebende Studierende erhalten rechtzeitig vor Beginn des Rückmeldezeitraums eine Zahlungsaufforderung per Email (an Ihre UniMail-Konten) zugesandt, Studienanfängerinnen und -anfänger bekommen diese Aufforderung mit der vorläufigen Immatrikulationsbescheinigung zugestellt. Der Zeitpunkt des Geldeingangs ist entscheidend für die Einhaltung der Rückmeldefrist.
Informationen zu Höhe und Zusammensetzung des Semesterbeitrages zum Sommersemester 2009 sowie Hinweise zu Befreiungs- und Erstattungsanträgen finden Sie unter:
Um einen Wechsel des Studiengangs oder der Studienfächer vornehmen zu können, müssen Sie sich zunächst rückmelden.
Hierzu müssen Sie während der Einschreibfristen ein Formular im Studierendensekretariat einreichen.
Für die fristgerechte Rückmeldung ist der Zahlungseingang des Semesterbeitrages entscheidend, eine Übersicht der Termine finden Sie unter:
Ob Beurlaubungs-, Erstattungs- oder Exmatrikulationsantrag - Vordrucke rund um das Thema "Studierendenstatus und Rückmeldung" finden Sie unter:
Bitte beachten Sie, dass auch hier Fristen einzuhalten sind.
Das Studierendensekretariat ist der richtige Ansprechpartner bei allen Fragen rund um den Studierendenstatus und zum Thema Semesterbeiträge.