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Kontakt

Studierendensekretariat
Emil-Figge-Str. 61
Campus Nord

44227 Dortmund

Info-Hotline: 0231/755-2345

Fax: 0231/755-5346

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Studienanfänger Bachelorstudiengänge

28Die TU Dortmund hat bereits alle Studiengänge auf das Bachelor-/ Mastersystem umgestellt, so dass Sie nur noch in den Bachelor einsteigen können. Wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang  oder ein zulassungsbeschränktes Studienfach interessieren, müssen Sie sich bewerben. In diesem Fall stehen nur begrenzt Studienplätze zur Verfügung. Bitte beachten Sie folgendes:

 

1-Fach Bachelorstudiengänge

Der Bachelor ist der erste berufsqualifizierende Abschluss an einer Hochschule. Je nach Studiengang wird der Bachelor of Science (z.B. Natur-, Wirtschafts- oder Ingenieurwissenschaften) oder ein Bachelor of Arts (z.B. Geisteswissenschaften) verliehen. Hierbei ist folgendes zu beachten:

 

  • Für ein Bachelorstudium an der TU Dortmund kann man sich unmittelbar nach Erwerb der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) bewerben. Zum Studium bestimmter Studiengänge berechtigt zudem die fachgebundene Hochschulreife. Die Fachhochschulreife (auch Fachabitur genannt) berechtigt nicht zum Studium an der TU Dortmund.
  • Eine Bewerbung für Studienanfänger in zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen (im 1. Fachsemester) ist nur zum Wintersemester möglich. Zum Sommersemester erfolgt keine Zulassung.
  • Die Bewerbung erfolgt Online.
  • In einigen Fächern müssen zusätzliche Voraussetzungen (Eignungstest, Sprachtest, Praktika etc.) erfüllt und zur Einschreibung vorgelegt werden. Weitere Infos erhalten Sie hier.
  • Studieninteressierte aus EU-Ausländern wenden sich zunächst bitte an das Referat Internationales, zur Umrechnung Ihrer Note. Erst danach können Sie sich Online bis zum 15.7. bewerben Studieninteressierte aus nicht EU-Mitgliedsstaaten wenden sich bitte direkt an das Referat Internationales.
  • Wenn Sie einen Härtefallantrag/ Nachteilsausgleich stellen möchten, müssen Sie die entsprechenden Unterlagen direkt nach der Online-Bewerbung an das Studierendensekretariat schicken. Nähere Infos finden Sie hier.
  • Erst wenn Sie einen Zulassungsbescheid (Versand i.d.R. Mitte August) erhalten, können Sie sich in den entsprechenden Studiengang einschreiben.
  • Für zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC) erfolgt die Einschreibung online. www.tu-dortmund.de/einschreibung

 

 

2-Fach Bachelorstudiengänge - Lehramt

Ab dem Wintersemester 2011/2012 erfolgt die Lehramtsausbildung an der Technischen Universität Dortmund auf der Grundlage des Gesetzes zur Reform der Lehrerausbildung vom 12. Mai 2009 (LABG 2009).

Die Technische Universität Dortmund bietet die Möglichkeit des Studiums für alle Lehrämter und Schulstufen, also Lehramt an Grundschulen (GS), Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen (HRGe), Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (GyGe), Lehramt an Berufskollegs (BK) sowie Lehramt für sonderpädagogische Förderung (SP). Das Bewerbungsverfahren unterscheidet sich je nach Schulform.

 

Lehramt an Grundschulen
Die Online-Bewerbung wird ausschließlich für Bildungswissenschaften durchgeführt. Weitere Bewerbungen sind nicht erforderlich. Nach Erhalt der Zulassung erfolgt die Wahl des weiteren Faches bei der Einschreibung.

Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen
Während des Bewerbungsverfahrens wird nicht zwischen erstem und zweitem Unterrichtsfach unterschieden. Im Falle einer Zulassung entscheiden Sie bei der Einschreibung, welches der Fächer Sie als Erst- oder Zweitfach studieren möchten. Falls Sie sich für mehrere zulassungsbeschränkte Unterrichtsfächer bewerben möchten, führen Sie bitte für jedes Fach eine eigene Online-Bewerbung durch. Welche Fächer zulassungsbeschränkt sind, können Sie der A-Z Liste entnehmen.

Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
Während des Bewerbungsverfahrens wird nicht zwischen erstem und zweitem Unterrichtsfach unterschieden. Im Falle einer Zulassung entscheiden Sie bei der Einschreibung, welches der Fächer Sie als Erst- oder Zweitfach studieren möchten. Falls Sie sich für mehrere zulassungsbeschränkte Unterrichtsfächer bewerben möchten, führen Sie bitte für jedes Fach eine eigene Online-Bewerbung durch. Welche Fächer zulassungsbeschränkt sind, können Sie der A-Z Liste entnehmen.

Lehramt an Berufskollegs
Während des Bewerbungsverfahrens wird nicht zwischen erstem und zweitem Unterrichtsfach unterschieden. Im Falle einer Zulassung entscheiden Sie bei der Einschreibung, welches der Fächer Sie als Erst- oder Zweitfach studieren möchten. Falls Sie sich für mehrere zulassungsbeschränkte Unterrichtsfächer bewerben möchten, führen Sie bitte für jedes Fach eine eigene Online-Bewerbung durch. Welche Fächer zulassungsbeschränkt sind, können Sie der A-Z Liste entnehmen.

Lehramt für sonderpädagogische Förderung
Die Online-Bewerbung erfolgt pauschal für die sonderpädagogische Fachrichtung. Nach Erhalt der Zulassung können Sie bei der Einschreibung wählen, ob Sie die verpflichtende sonderpädagogische Fachrichtung "Lernen" oder "Emotionale und soziale Entwicklung" wählen. Die jeweils andere sonderpädagogische Fachrichtung kann auch als zweite sonderpädagogische Fachrichtung bei der Einschreibung gewählt werden. Zusätzlich ist das Fach Biologie für diese Schulform zulassungsbeschränkt. Wenn Sie dieses Fach studieren möchten, führen Sie bitte eine gesonderte Online-Bewerbung durch. Bitte beachten Sie, dass eine Zulassung in der sonderpädagogischen Fachrichtung für die Einschreibung in diese Schulform zwingend erforderlich ist. Eine Zulassung in Biologie kann ohne eine Zulassung in der sonderpädagogische Fachrichtung nicht alleine verwendet werden.

 

Weitere Informationen rund um das Lehramtsstudium sowie auch eine Übersicht der Fächer finden Sie auf folgender Internetseite: www.tu-dortmund.de/bml