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Kontakt

Studierendensekretariat
Emil-Figge-Str. 61
Campus Nord
44227 Dortmund

Info-Hotline: 0231/755-2345

 

Einhaltung von Fristen

Zu spät für die Post? So reichen Sie Unterlagen fristgerecht ein.

 

 


 

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Was ein Ablehnungsbescheid bedeutet

In den zulassungsbeschränkten Studiengängen reicht die Zahl der Studienplätze nicht zur Auswahl aller BewerberInnen aus. Daher musste ein Auswahlverfahren durchgeführt werden, in dem nur BewerberInnen mit besseren Auswahlkriterien zugelassen werden konnten. Bewerberinnen und Bewerber die im Hauptverfahren keinen Studienplatz erhalten haben, bekommen hierüber zunächst eine Information per Mail und nach Abschluss des Zulassungsverfahrens ggf. einen schriftlichen Ablehnungsbescheid.

Wann werden die Ablehnungsbescheide versandt?
  • Nach Abschluss des Hauptverfahrens werden die BewerberInnen vorab per Mail über die Nichtzulassung im Hauptverfahren informiert. Ein Versand der Ablehnungsbescheide erfolgt im Oktober. Eine aktuelle Übersicht über den Stand des Verfahrens und die Versandtermine finden Sie hier.
  • Im Zuge der Nachrückverfahren werden keine Ablehnungsbescheide verschickt. Nur zugelassene Bewerberinnen und Bewerber erhalten einen schriftlichen Bescheid.
  • Zum Ablauf des NC-Verfahrens finden Sie weitere Informationen hier.

 

Warum habe ich einen Ablehnungsbescheid bekommen?
  • Sie erhalten einen Ablehnungsbescheid, wenn die Studienplätze mit Bewerberinnen und Bewerbern mit besseren Zugangsvoraussetzungen besetzt werden konnten. Diese bestimmen somit die Auswahlgrenzen.
  • Weitere Informationen zu den Auswahlkriterien und deren Gewichtung erhalten Sie hier.
  • Welche Auswahlgrenzen nach dem Zulassungsverfahren zustandegekommen sind, bekommen Sie im Ablehnungsbescheid mitgeteilt.
  • Die endgültigen Auswahlgrenzen (NC-Werte) stehen erst nach Abschluss aller Nachrückverfahren fest.

 

Welche Chancen bestehen dennoch auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang?
  • Wer im Hauptverfahren keinen Studienplatz bekommen hat, nimmt automatisch am Nachrückverfahren teil. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
  • Ranglisten scheinen Bewerbern das Gefühl zu geben, die Chance auf einen Studienplatz abschätzen zu können. Warum dies nicht so ist, und warum die TU Dortmund somit keine Ranglisten veröffentlicht, erfahren Sie hier.

 

Warten auf die Zulassung

Viele Studienbewerberinnen und -bewerber haben sich an der TU Dortmund für mehrere Studiengänge oder auch an anderen Hochschulen beworben. Was ist zu tun, wenn Sie nicht direkt Ihre "Wunsch-Zulassung" erhalten? Ausführliche Informationen finden Sie in der entsprechenden Rubrik unter NC-Verfahren

 

Einschreibung in NC-freie Studiengänge
  • Die Einschreibung erfolgt online und ist möglich bis zum 07. Oktober 2011. Weiteres unter www.tu-dortmund.de/einschreibung
  • Eine Übersicht der angeboteten Studiengänge und der Einschreibvoraussetzungen finden Sie hier.