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Prof. Dr. Udo Branahl startet in den Ruhestand

Seit 1979 begleitet Prof. Dr. Udo Branahl die Studierenden des Dortmunder Instituts für Journalistik durch den Paragraphen-Dschungel des Medienrechts und die Irrwege des politischen Systems Deutschlands. Mit Verwandten, Wegbegleitern und Kollegen feierte der Hochschullehrer im Erich-Brost-Haus nun seinen Abschied aus der Lehrtätigkeit.

Institutsleiter Professor Frank Lobigs stellte zum Beginn der Abschiedsfeierlichkeiten die Verdienste von Udo Branahl heraus, die er sich in 30 Jahren als Hochschullehrer, Prüfungsausschussvorsitzender und Prorektor erworben hat. Darüber hinaus zitierte der Geschäftsführende Direktor Absolventinnen und Absolventen, die als Hommage an Branahls Tätigkeit in der Alumni-Broschüre »Aufmacher« zu ihren Erinnerungen an die Lehrveranstaltungen des Professors befragt wurden. Professor Horst Pöttker, Dekan der Fakultät Kulturwissenschaften, unterstrich in seinem persönlichen Dankeswort die Bedeutung der Lehr- und Forschungstätigkeit Udo Branahls, die zur Qualität der Dortmunder Journalistenausbildung beigetragen hat. Anstelle einer Abschiedsvorlesung hatte sich Branahl selbst für ein Impulsreferat mit dem Titel »Was soll ich, kann ich, darf ich als Journalist?« entschieden. In seinem Vortrag bezog sich der Medienrechtler in gewohnt kritischer, aber doch stets sachlicher Manier auf die rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen journalistischer Arbeit.

 

Expertenrunde gibt Einblick in die Praxis

Wie es sich damit in der Praxis verhält, diskutierten im Anschluss an den Vortrag Dr. Tobias Gostomzyk (Medienanwalt), Friedrich Roeingh (Chefredakteur Mainzer Allgemeine Zeitung) und David Schraven (Leiter Recherchepool WAZ). Moderiert wurde die Veranstaltung von Professor Michael Steinbrecher, der Udo Branahl als Hochschullehrer und Kollegen am Institut für Journalistik erlebt hat. Nach dem offiziellen Teil der Veranstaltung fand ein Empfang in den Foyerräumen des Erich-Brost-Hauses statt.