Den Beschäftigten (auch Auszubildenden) der TU Dortmund wird bei Tätigkeiten in Laboratorien geeignete Schutzkleidung zur Verfügung gestellt. Grundausstattung ist in der Regel ein langer Labormantel mit langen Ärmeln mit einem Baumwollanteil von 100 %. Gesetzlich vorgeschrieben (GUV – I 850) ist ein Baumwollanteil im Gewebe von mindestens 35%. Durch den Kittel soll gewährleistet werden, dass die Gefahrstoffe so lange vom Kittelstoff aufgehalten werden, dass eine Berührung mit der Haut durch sofortiges Ausziehen des Kittels vermieden oder stark reduziert werden kann. Ferner wird eine Verschleppung von Kontaminationen durch den Verbleib des Kittels im Labor vermieden. Bei Personenbränden kann durch unverzügliches Ablegen des Kittels (Herunterreißen) häufig ein Übergreifen der Flammen auf die Kleidung vermieden werden.
In der Vergangenheit wurden den Beschäftigten (auch Auszubildenden) der TU Dortmund Chemikalienschutzkittel mit einem sehr hohen Schutzniveau (Brand- und Flammschutz durch eine Basofilfaser) zur Verfügung gestellt. Auch bei diesen Kitteln wurden gelegentlich Beschwerden zum mangelnden Tragekomfort (kratzt auf der Haut) und der fehlenden Luftigkeit (da schwitzt man sich ja tot) geäußert. Der Hersteller dieser Basofilkittel (geschützte Faser) ist nicht mehr auf dem deutschen Markt für Laborkittel tätig. Diese Kittel werden nach unseren Recherchen bereits seit einigen Jahren nicht mehr hergestellt und es gibt auch nach unseren Recherchen keinen anderen Hersteller mit einem ähnlichen Produkt. Es können zurzeit nur noch letzte Restbestände im Referat 7 in z. Teil unüblichen Größen bezogen werden.
Der Arbeitskreis Laboratorien im Fachausschuss Chemie gibt folgende Hinweise zur Auswahl für die Materialien von Labormänteln (veröffentlicht Mai 2010):
Untersuchungen, die der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Fachausschuss Chemie an einem Textilforschungsinstitut haben durchführen lassen, ergeben das folgende Bild.
Gewebe mit einem Baumwollanteil zwischen 35 % und 100 % wurden untersucht, der übrige Anteil war Polyester. Dabei werden verschiedene Effekte beobachtet.
Wie bekannt, zeigen Synthetikmaterialien ein Schmelzverhalten, welches die Haut zusätzlich beeinträchtigen kann. Die Wärmeentwicklung pro Flächeneinheit ist bei den untersuchten Geweben gleich. Dagegen zeigte sich, dass die Flammen¬ausbreitungs¬geschwindigkeit und die Flammentemperatur des Baumwollbrandes höher sind, damit ist Wärmeeintragsrate in die Haut beim Baumwollgewebe höher, so dass schneller höhere Verbrennungsgrade erreicht werden. Die Zündtemperatur der Baumwolle liegt deutlich niedriger als beim Mischgewebe. Baumwollgewebe zeigt ein Nachglimmen.
Nach Wertung der Effekte können damit Labormäntel aus reinem Baumwollgewebe oder aus Polyester-Baumwolle-Mischgeweben (nicht unter 35 % Baumwollanteil) getragen werden. Beim Waschen ist allerdings zu beachten, dass der Baumwollanteil durch Lösevorgänge langsam absinken kann. Gewebe mit weniger als 35 % Baumwollanteil wurden nicht untersucht und werden daher als nicht geeignet angesehen. Bei reinen Synthetikmaterialien sind Unfälle bekannt, deren Schwere zu einem erheblichen Teil durch das Material bedingt wurde. [Ende der Hinweise]
Die an die Auszubildenden im letzten Jahr ausgegebenen Labormäntel entsprechen den Anforderungen der GUV-I 850. Nach eigener Beurteilung der Lieferung wird für die Zukunft weiter eine Marktbeobachtung, bzw. Marktrecherche stattfinden um im Einklang mit den Beschaffungsrichtlinien des Landes NRW einen zumindest optisch höherwertigen Kittel (dickere Stoffqualität) einzuführen. Glücklicherweise ist von diesen Kitteln 2010 nur der Jahresbedarf bestellt worden. Auch weitere gestalterische Anforderungen an Kittel (d. h. keine aufgenähten Taschen, kein Rückenriegel) werden weiterhin Beachtung finden.
Die Gefährdungsbeurteilung der einzelnen Arbeitsbereiche kann ergeben, dass anstelle eines gewöhnlichen Labormantels ein solcher mit flammenhemmender Ausrüstung oder aus flammenhemmendem Gewebe getragen werden muss oder andere Schutzkleidung erforderlich ist. Dies sind dann in der Regel Schürzen, die gemäß jeweils vorliegender Gefährdungsbeurteilung und daraus resultierender Anforderungen der Arbeitsgruppen vom Referat 7 beschafft werden. Als zertifizierte Schutzkittel sind auf dem Markt derzeit nur papiervliesartige Faserfunktionstextilien (Tyvek) verfügbar, wenn man von den Polyester-Kitteln absieht, die vorzugsweise für den Einsatz in Reinraumlaboren bestimmt sind.
Wenn ein Laborkittel, wie von den Auszubildenden vorgetragen, ständig zerfällt, ist dies ein Zeichen dafür, dass hier einiges falsch läuft.
Es wird in diesem Fall empfohlen die Arbeitsweise zu ändern und dafür sorgen, dass nicht bzw. weniger ätzende Stoffe auf den Kittel gelangen können.
1. Sauberes, verschleppungsfreies Arbeiten
2. Arbeiten im Abzug, aus dem keine Chemikalien austreten sollen ( weder gasförmig, noch flüssig, noch fest)
3. Insgesamt sorgfältigere Handhabung: Dieser Zerfall gibt eine Hinweis auf verbesserungswürdige Arbeitsweisen, so dass auch möglicherweise viel gefährlichere Stoffe ( z. B. krebserzeugende Stoffe) freigesetzt werden könnten.
Im Übrigen ist bei der Laborarbeit stets zu beachten, dass ein Labormantel nur eine begrenzte Schutzwirkung aufweist. Gase dringen problemlos durch, Flüssigkeiten üblicherweise auch. Nur Feststoffe werden in begrenztem Maße zurückgehalten. Und diese Schutzwirkung ist nur in Abhängigkeit von den sauberen Arbeitsverfahren und in Kombination mit der geeigneten Straßenkleidung und Unterwäsche (lange Hosen, Baumwollkleidung, festes Schuhwerk) zu sehen.
Hinsichtlich des zweiten Teiles Ihrer Anfrage zu der Höhe von Labormöbeln und Ihrem Wunsch einer Höhenverstellung an den Labormöbeln, halte ich eine Umsetzung nur in wenigen Fällen für möglich. Bereits bei der Planung eines Labors besteht die Möglichkeit, die Weichen so zu stellen, dass qualitativ hochwertige und sichere Produkte angeboten werden und Berücksichtigung finden können. Mit entsprechenden Ausschreibungstexten und Verweisen auf die gültigen europäischen Normen wird auch seitens des BLB gearbeitet. Auch besondere Anforderungen wie z. B. Tischhöhen für Sitz-Auswerteplätze, Tischhöhen für Mikroskopierplätze, etc werden in der Regel, wenn Sie vom Nutzer gefordert werden, umgesetzt. Eine individuelle Höhenverstellung ist aufgrund der durchgehenden Chemikalienarbeitsplatte und der technischen Ausstattung der Laborbänke nicht sinnvoll.
Für weitere Informationen und Gespräche stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Hannappel