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Das LPVG als Volltext

Quelle: Klaus Böhme, LPK

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LPVG

Das novellierte LPVG 2011

NRW setzt ein deutliches politisches Zeichen für mehr Mitbestimmung

 

Der NRW Landtag hat ein neues Landespersonalvertretungsgesetz verabschiedet. Der Gesetzesentwurf des Kabinetts ist durch Änderungsanträge der regierungstragenden Fraktionen SPD und Grüne und der Fraktion Die Linke noch einmal positiv weiterentwickelt worden. NRW setzt mit dem neuen Gesetz ein deutliches politisches Zeichen in der Bundesrepublik, weil der Trend zur Verschlechterung der Landespersonalvertretungsgesetze  mit dieser umfassenden Gesetzesnovellierung gebrochen wird.

 

Was bringt das neue Gesetz?

 

Die Rückkehr zum Mitbestimmungsniveau von 2007 ist sehr weitgehend gelungen. Zum Teil sind neue Normen auch zeitgemäßer formuliert.

Das neue Gesetz bringt eine ganze Reihe von mitbestimmungspolitischen Innovationen (2007+x ), die auch außerhalb von NRW Beachtung finden werden (Initiativrechte, Schutz auch für die sogenannten prekär Beschäftigten, Wirtschaftsausschuss, Prozessorientierte Normen, Mitbestimmung bei Ausgliederungen im Rahmen von Privatisierung und Öffentlich-Privaten Partnerschaften, mehr Kompetenzen für die Jugend- und Ausbildungsvertretung… )

 

NRW hat wieder ein gutes LPVG. NRW hat aber auch einen neuen Politikstil. Der Novellierungsprozess diente der Landesregierung auch zur Erprobung eines dialogorientierten Prozessansatzes: Politik und Verwaltung treten mit unterschiedlichen Betroffenen in einen kritischen Diskussionsprozess ein. Das ist eine klare Abkehr vom Verkündungsstil der schwarz-gelben Vorgängerregierung. Diesen Weg sollte NRW auch bei anderen schwierigen Gesetzesvorhaben einschlagen.