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Allgemeine Informationen

 

Altersteilzeit

Eine ganze Reihe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben in den letzten Jahren von der Möglichkeit gebrauch gemacht, Altersteilzeit zu beantragen. Dabei ist aus steuerlicher Sicht folgender Tipp interessant: Da der Arbeitgeberzuschuss abhängig vom Nettolohn gezahlt wird, lohnt es sich rechtzeitig vor Eintritt in die Altersteilzeit die Lohnsteuerklasse zu ändern und Freibeträge zu streichen. Beim Jahresausgleich werden diese Freibeträge dann angerechnet und verringern die Steuerschuld, so dass es zu Rückzahlungen kommt. Nähere Informationen dazu erhalten Sie beim Finanzamt oder bei Steuerberatungen.

Tarifvertrag TV-L kann bei Altersteilzeit zu Einkommenseinbußen führen. Durch die Festschreibung der Arbeitszeit im Rahmen des Vertrages zur Altersteilzeit wird das Gehalt entsprechend dem Verhältnis der vertraglichen und der tariflichen Arbeitszeit gekürzt. Dies gilt nicht für MitarbeiterInnen, die sich bereits in der Freistellung befinden.

Aktuelle Änderung zur Altersteilzeit

 

Fort- und Weiterbildung

Aus gegebenen Anlass wird an dieser Stelle die Dienstvereinbarung zur Fort- und Weiterbildung für den nichtwissenschaftlichen Bereich bekannt gegeben. Sie ist seit 1990 unverändert gültig!

Dienstvereinbarung vom 09.03.1990

 

Nichtraucherschutz in der Dienststelle

Die Hochschule hat unter Beteiligung der Personalräte ein generelles Rauchverbot erlassen. Dies dient dem Schutz der Nichtraucher und setzt damit die gesetzlichen Vorgaben (§ 3a Arbeitsstättenverordnung) um.

Links zu dem Thema

 

Stellenangebote in der Personalagentur

Im Internet kommen Sie unter www.iuk-nrw.de in der Rubrik Verschiedenes mit dem Benutzername "pag" und dem Kennwort "pagfm" an die aktuellen Stellenausschreibungen für ganz NRW.