Thema Hitze am Arbeitsplatz
Es ist wieder soweit: Jedes Jahr stellt sich die Frage, wie warm darf es an meinem Arbeitsplatz überhaupt sein. Dazu hat Rechtsanwalt Felser mit seinen Kollegen eine interessante (kostenfreie) Internetseite eingerichtet, auf der es entsprechende Informationen gibt. Daher der Link dorthin:
http://www.hitzefrei-fuer-arbeitnehmer.de/
Ein gelungenes und umfassendes Merkblatt gibt es hier:
http://www.hitzefrei-fuer-arbeitnehmer.de/uploads/tx_dpBeitrag/Juracity_Merkblatt_Hitzefrei_01.pdf
Ein entsprechender Artikel für die Zeitschrift Personalmagazin ist ebenfalls im Netz abrufbar:
http://www.hitzefrei-fuer-arbeitnehmer.de/fileadmin/PDF_Folder/PM_Affenhitze.pdf
Altersteilzeit
Eine ganze Reihe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben in den letzten Jahren von der Möglichkeit gebrauch gemacht, Altersteilzeit zu beantragen. Dabei ist aus steuerlicher Sicht folgender Tipp interessant: Da der Arbeitgeberzuschuss abhängig vom Nettolohn gezahlt wird, lohnt es sich rechtzeitig vor Eintritt in die Altersteilzeit die Lohnsteuerklasse zu ändern und Freibeträge zu streichen. Beim Jahresausgleich werden diese Freibeträge dann angerechnet und verringern die Steuerschuld, so dass es zu Rückzahlungen kommt. Nähere Informationen dazu erhalten Sie beim Finanzamt oder bei Steuerberatungen.
Tarifvertrag TV-L kann bei Altersteilzeit zu Einkommenseinbußen führen. Durch die Festschreibung der Arbeitszeit im Rahmen des Vertrages zur Altersteilzeit wird das Gehalt entsprechend dem Verhältnis der vertraglichen und der tariflichen Arbeitszeit gekürzt. Dies gilt nicht für MitarbeiterInnen, die sich bereits in der Freistellung befinden.
Aktuelle Änderung zur Altersteilzeit
Fort- und Weiterbildung
Aus gegebenen Anlass wird an dieser Stelle die Dienstvereinbarung zur Fort- und Weiterbildung für den nichtwissenschaftlichen Bereich bekannt gegeben. Sie ist seit 1990 unverändert gültig!
Dienstvereinbarung vom 09.03.1990
Nichtraucherschutz in der Dienststelle
Die Hochschule hat unter Beteiligung der Personalräte ein generelles Rauchverbot erlassen. Dies dient dem Schutz der Nichtraucher und setzt damit die gesetzlichen Vorgaben (§ 3a Arbeitsstättenverordnung) um.
Stellenangebote in der Personalagentur
Im Internet kommen Sie unter www.iuk-nrw.de in der Rubrik Verschiedenes mit dem Benutzername "pag" und dem Kennwort "pagfm" an die aktuellen Stellenausschreibungen für ganz NRW.