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Coronavirus

Maßnahmen an der TU Dortmund

Da die Inzidenz in Deutsch­land stark gesunken ist, hat das Land NRW im Juni Öffnungsschritte für den Lehrbetrieb an Hoch­schu­len erlaubt. So dürfen Lehr­ver­an­stal­tun­gen und Prüfungen nun auch jenseits der bisher möglichen Aus­nah­me­fäl­le in Präsenz an­ge­bo­ten wer­den. Trotzdem gelten auch weiterhin Schutz­maß­nah­men an der TU Dort­mund. So sollen Be­schäf­tigte ih­re Ar­beit weiterhin im Home­office verrichten und nur bei zwingenden dienstlichen Belangen vor Ort arbeiten. Auch Gremiensitzungen sollen möglichst digital statt­finden. Alle Gebäude sind seit dem 16. De­zem­ber ab­ge­schlos­sen. Für das Betreten müssen Be­schäf­tigte folglich ihren Schlüssel mitführen.

Auf dem gesamten Cam­pus muss in den Gebäuden eine medizinische Maske (OP oder FFP2) getragen wer­den. Für den Prä­senz­be­trieb gelten die Be­din­gun­gen des Allgemeinen Hygienekonzepts sowie die ge­neh­mig­ten be­reichs­spe­zi­fi­schen Hy­giene­kon­zepte. Für Be­schäf­tigte bietet die TU Dort­mund Selbst­tests für zuhause und zusätzlich wissenschaftlich begleitete PCR-Pool-Tests auf dem Cam­pus an; bei freien Kapazitäten kön­nen auch Stu­die­ren­de das Angebot ergänzend nut­zen. Eine Kontrolle der Testpflicht für die Lehre findet statt, solange Stadt und Land nicht beide in Inzidenzstufe 1 sind; entsprechend ist sie derzeit seit 11. Juni ausgesetzt.

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